Diskussion:Leitpfosten/Archiv

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StVO / Kreuzungen und Anschlussstellen, heben außerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung auf (erl.)

Wenn man außerorts fährt, dann gelten nach einer Kreuzung oder Anschlussstelle grundsätzlich immer 100 km/h. Außer wenn es danach ein Schild gibt, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt / fortsetzt. Siehe Artikel: Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr (Deutschland)

Zitat: Mit der Aufhebung von lokalen Geschwindigkeitsbegrenzungen werden in Deutschland außerorts üblicherweise nicht entsprechende Beschilderungen für die gesetzliche generelle Höchstgeschwindigkeit gegeben, auch nicht nach Ortschaften bzw. mit dem Beginn einer Autobahn.

Übersetzung: Dass man wieder mit 100 km/h fahren darf, oder schneller (Autobahn), muss nicht mit einem entsprechenden Schild angezeigt werden, weil dass dem Autofahrer bekannt ist (sein sollte).

Zitat: Eine Geschwindigkeitseinschränkung muss explizit aufgehoben werden und muss nach jeder Kreuzung bzw. auf Autobahnen Einfahrt wiederholt werden.

Übersetzung: Gibt es nach einer Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt keine Wiederholung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, dann ist sie aufgehoben.

Zitat: Nach Autobahnbaustellen mit nicht aufgehobenen Tempolimiten, wo klar ist, dass die Baustelle nun vorbei ist, verliert jedoch nach der aktuell praktizierten Rechtsprechung das Limit seine Wirkung.

Übersetzung: Hinter einer Baustelle gilt wieder die reguläre Geschwindigkeit, auch wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht durch ein Schild aufgehoben wird. Dass gilt aber nicht nur für Autobahnen, sondern auch in einer Ortschaft und auch auf Landstraßen.

Außerdem... Wenn man an einer Kreuzung abbiegt, dann kann man zudem ja auch nicht wissen, was zuvor auf dieser Straße für eine Geschwindigkeitsbegrenzung gegolten hat, weil man dort nicht entlanggekommen ist. Kein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung = Keine Geschwindigkeitsbegrenzung = 100 km/h

Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten, werden davor und dahinter, durch jeweils einen orangefarbenen Leitpfosten angezeigt. Demzufolge zeigen auch diese indirekt an, dass wieder mit 100 km/h gefahren werden darf. Außer es gibt dahinter ein Schild mit einer neuen Geschwindigkeitsbegrenzung.

Aber es wundert mich nicht dass meine Änderung am Artikel nun schon zweimal rückgängig gemacht wurden, denn auch im Straßenverkehr sieht man ja immer wieder Leute, die auch nach einer Kreuzung mit der gleichen Geschwindigkeit weiterfahren, obwohl die vorherige Geschwindigkeitsbeschränkung nicht durch ein neues Schild vorgesetzt wurde. Dass ist auch der Grund dafür, warum so viele Schnarchnasen mit 70 km/h auf Landstraßen fahren, wo 100 km/h erlaubt sind und damit den Verkehr behindern. Traurig... Wer einen Führerschein hat, sollte das alles eigentlich wissen. --Martin38524 (Diskussion) 21:39, 14. Mai 2013 (CEST)

Nein, dass die Leitpfosten mit orangefarbenen Reflektoren eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben ist definitiv falsch! Jede Feldwegeinfahrt ist mit Leitpfosten mit orangefarbenen Reflektoren markiert. Nach Deiner Vorstellung müsste hinter jeder eine Geschwindigkeitsbeschränkung neu angezeigt werden; mal ganz ehrlich, das wäre doch etwas zu viel des guten - vor allem in ländlichen Gegenden.
Prinzipiell solltest Du Dir vor Augen führen, dass wir Quellen nicht auslegen und nicht nach belieben verknüpfen um eine Aussage zu erreichen, die uns dann gefällt. Quellen werden einzig und allein wiedergegeben. Selbst die VwV zur StVO gibt nicht wieder, was Du hier zusammengereimt hast. Gruß, --Martin1978 - 21:48, 14. Mai 2013 (CEST)
Feldwege werden aber nicht durch orangefarbenen Leitpfosten angezeigt. §3 und 43§ haben mit dieser Angelegenheit übrigens nichts zu tun und widersprechen dem nicht. Anders als ich dass vermutet habe, scheint dies alles nicht in der StVO zu stehen. Zumindest habe ich es auf die Schnelle nicht finden können... Dann steht es aber woanders.
Ich hatte außerdem von Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten gesprochen, nicht von Feldwegen. Falls ein Feldweg durch einen Sonderfall ebenfalls mit orangefarbenen Leitpfosten gekennzeichnet sein sollte, dann gilt dies natürlich nicht! --Martin38524 (Diskussion) 22:03, 14. Mai 2013 (CEST)
Ich hätte da noch eine Anmerkung:
Auf einer Landstraße gelten 100 km/h. Dann kommt die Kombination der Zeichen 131 (Lichtzeichenanlage) und 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit), um Fußgängern - im Rahmen eines Wanderweges - dass sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen.
Siehe dazu: Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland
Sobald man die Ampel passiert hat, gelten automatisch auch wieder 100 km/h, selbst dann, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht sichtbar aufgehoben wurde. Die Ampel war schließlich der Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung. Dass ist dass gleiche wie mit Baustellen auf der Autobahn. --Martin38524 (Diskussion) 22:16, 14. Mai 2013 (CEST)
Zunächst mal: doch, jede (!) Einmündung außerhalb BAB wird mit orangefarbenen Reflektoren an Leitpfosten gekennzeichnet; Fahr mal offenen Auges Überland.
Und nun schauen wir doch mal, was Du hier in den Artikel einfügen wolltest, nämlich dies. Zeig mir ein Gesetz oder eine Verordnung, die diese Behauptung bestätigt; also direkt und ohne sie um zehn Ecken zurechtzudeuten. Alles was Du sonst schreibst, kann ich bestätigen, aber mit der These, die zu Recht zwei Mal zurückgesetzt wurde, liegst Du einfach nur daneben. Gruß, --Martin1978 - 22:34, 14. Mai 2013 (CEST)
Ich fahre selbst jeden Tag 40 Kilometer über Land, aber einen Feldweg mit orangefarbenen Leitpfosten habe ich auf meiner Strecke noch nie gesehen. Dass es so etwas geben kann, kann ich aber zugegeben nicht ganz ausschließen. Das sind dann aber nur Sonderfälle, weil orangefarbene Leitpfosten nur Anschlüsse kennzeichnen sollen, die man auch mit dem Auto befahren kann.
Wie gesagt... Es ging mir nur um die Aussage, dass die orangefarbenen Leitpfosten, die an Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten stehen und diese also solche kennzeichnen / bestätigen, indirekt (zusätzlich) darauf hinweisen, dass ab jetzt wieder mit 100 km/h gefahren werden darf. Wenn Dir dieser korrekte Zusammenhang nicht reicht, dann sollten wir diese Diskussion beenden. --Martin38524 (Diskussion) 22:48, 14. Mai 2013 (CEST)
Zugegeben, Feldwegeinmündungen nicht durchgängig, aber es gibt sehr viele Ortsverbindungswege, die in übergeordnete Straßen einmünden. Und diese sind grundsätzlich so gekennzeichnet, ohne dass diese Leitpfosten irgend eine Aussage zu der ab da zu fahrenden Geschwindigkeit wiedergeben. Nimm es hin, Du irrst. Eine untergeordnete Einmündung ist nämlich bei weitem etwas anderes als eine Kreuzung oder Einmündung zwischen Straßen höherwertiger Kategorie. Dass nach einer höherwertigen Kreuzung eine Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt werden muss, streite ich nicht ab und habe ich, wenn Du eine meiner Antworten weiter oben nochmal liest, auch bestätigt. Aber es geht hier auch um Einmündungen niederer Bedeutung und genau das willst Du nicht beachten. Gruß, --Martin1978 - 22:58, 14. Mai 2013 (CEST)
Einmündungen niederer Bedeutung: Foto? (Zur Vermeidung eines Missverständnisses) --Martin38524 (Diskussion) 23:04, 14. Mai 2013 (CEST)
Du, ich arbeite zwar im Straßen- und Verkehrswesen, aber ich trage meine Arbeit nicht mit mir herum; auch nicht in Form von Bildern. Normalerweise sollte es reichen, wenn Du einfach mal wirklich darauf achtest, wo überall Leitpfosten mit orangefarbenen Reflektoren stehen. Wenn Du solche nicht findest, dann weiß ich ad hoc mehrere Stellen, wo ich ein solches Bild problemlos erstellen kann. Gruß, --Martin1978 - 23:13, 14. Mai 2013 (CEST)
Eine Adresse oder Nennung einer Position würde auch reichen. ("Google Earth", "Street View") Dann kann ich selber nachsehen. --Martin38524 (Diskussion) 23:16, 14. Mai 2013 (CEST)
Nun, ich könnte Dir natürlich nur Stellen nennen, die in der Nähe meines Wohnortes sind. Könnte als problematisch für Dich sein, eine solche mal schnell anzufahren. 50°33'43.54''N 9°43'49,87''O wäre eine solche Einmündung, an der 100% o.g. LP stehen; und das ist nur ein Einmündung von zwei Höfen. Gruß, --Martin1978 - 23:30, 14. Mai 2013 (CEST)
Diese GPS-Position ist mit Google nicht kompatibel. --Martin38524 (Diskussion) 23:34, 14. Mai 2013 (CEST)
Ich vergaß zu erwähnen: Dort gilt 70. und wir sind uns denke ich einig, dass an einer solchen Einmündung - orangefarbene Reflektoren am LP hin oder her - die Beschränkung bestimmt nicht aufhebt, oder...?
Nun, die Koordinaten habe ich Google Earth entnommen. Komisch. Ist ne normale Koordinatenangabe mit Grad/Minuten/Sekunden und ein paar Zerquetschten, die auf vorgenannte Einmündung verweisen. Da ich nun offline gehe, weitere erst morgen zum Abend. Gruß, --Martin1978 - 23:43, 14. Mai 2013 (CEST)
Stimmt! Da wird die Geschwindigkeitsbeschränkung definitiv NICHT aufgehoben. Auch zu erkennen an der durchgezogenen Linie. Wir haben wohl die ganze Zeit aneinander vorbeigedacht. ;-)
An Anschlüssen, die in kleine einspurige Nebenstraßen einmünden, die zu Feldwegen werden, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung - wie im Foto - aber trotzdem aufgehoben werden. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Strasse_nach_Fallersleben.jpeg (Deshalb steht dahinter auch ein neues Schild.)
--Martin38524 (Diskussion) 23:44, 14. Mai 2013 (CEST)
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein schnöder Leitpfosten nichts - aber auch gar nichts - zur erlaubten Geschwindigkeit sagt. Das wird einzig und allein durch Verkehrszeichen oder Markierung geregelt. Ein Leitpfosten hat keine andere Aufgabe außer neben der Fahrstreifenbegrenzung auf den Verlauf der Straße hinzuweisen. Aber nun wirklich: weiteres erst morgen Abend. Gruß, --Martin1978 - 23:49, 14. Mai 2013 (CEST)
Ok, überredet. Diese Sache mit den Leitpfosten scheint wirklich zu wackelig zu sein. --Martin38524 (Diskussion) 23:56, 14. Mai 2013 (CEST)


Die Anordnung von weißen/gelben Reflektoren ist in Hinweise für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen, Abschnitt 5: Leitpfosten (HLB) geregelt.
Dort steht:
5.33 Zur Fahrbahn einspringende Abschnitte des Straßenrandes erhalten Leitpfosten mit gelbem Nachtkennzeichen. Das gleiche gilt für die Eckleitpfosten an Straßeneinmündungen
5.64 Leitpfosten mit gelbem Nachtkennzeichen sind auf zur Fahrbahn einspringenden Abschnitten des Straßenrandes dann anzuwenden, wenn die Fahrbahnbreite wesentlich verringert wird und ein vorsichtiges Fahren mit erheblich herabgesetzter Geschwindigkeit erforderlich ist.
5.65 Bei Einmündungen und Kreuzungen ist ein Leitpfosten mit gelbem Nachtkennzeichen im Zuge der durchgehenden Straße etwa am Ende des Ausrundungsbogens jeder Ecke aufzustellen. So ist auch bei Ein- und Ausmündungen von Beschleunigungs- und Verzögerungsspuren zu verfahren. Innerhalb des Bereichs der Ein- und Ausmündungen sind, soweit erforderlich, Leitpfosten mit weißem Nachtkennzeichen anzuordnen, falls nicht wesentliche Fahrbahnverengungen innerhalb der Ein- und Ausmündungen Leitpfosten mit gelbem Nachtkennzeichen bedingen.

Und da eine Kreuzung oder Einmündung eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufhebt (s. auch Diskussion in Zulässige Höchstgeschwindigkeit kann auch die Farbe des Leitpfosten keine Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben.
--Mainpage (Diskussion) 01:49, 15. Mai 2013 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Martin38524 (Diskussion) 21:30, 18. Apr. 2013 (CET)

Die Leitpfosten in der DDR waren prinzipiell identisch.

Der Wichtigse Unterschied war meines Erachten, dass Sie aus Beton gegossen waren. Wer mal dagegengefahren ist, besonders als Motorradfahrer, weiß das. HAbe aber keine Quelle. Ein dicker Eisendraht war auch in mindesstens einem Leitpfosten noch drin. (nicht signierter Beitrag von 78.53.198.104 (Diskussion) 07:19, 18. Mär. 2016 (CET))

Siehe Artikel Mediatus 14:43, 31. Dez. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mediatus 14:43, 31. Dez. 2017 (CET)