Diskussion:Lex Miquel-Lasker

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ziko in Abschnitt Änderungen
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Zun Satz: "Bis zur Lex Miquel-Lasker hatte der Reichstag im zivilrechtlichen Bereich lediglich die Gesetzgebungskompetenz für das Schuldrecht; .."

Der Verfasser geht davon aus,die Rechsverfassung meine mit dem Wort "Obligationenrecht" das Schuldrecht im Sinne des 2. Buches des BGB.Das erscheint mir nicht sicher. Obligationenrechte könnte auch das Recht der Obligationen sein.

Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Hier eine kleine Übersicht über gemachte Änderungen:

  • Dass Lex auch Gesetz heißt, kann einmal kurz gesagt werden. Da da die Abgeordneten bald darauf namentlich erwähnt werden, ist es dem Leser sowieso deutlich, dass Lasker und Miquel die Namen sind.
  • In Fußnoten sollten nur Belege stehen, kein zusätzlicher Text, der nicht mehr in den Fließtext gepasst hat. Ein ausdrücklicher Bezug auf einen anderen Wikipedia-Artikel ist ebenfalls nicht erwünscht. Inhaltlich: Bei "Lex" in Verbindung mit einem Eigennamen sehe ich an sich keine negative Mitbedeutung, allenfalls, wenn man ein Sondergesetz zugunsten oder gegen eine(r) einzelnen Person meint.
  • Wenn es vorher mehrere Versuche gegeben hat, ist es logisch, dass sie gescheitert sind.
  • Ausdrückliche Verweise auf andere Stellen im Artikel sind in der WP auch ungewöhnlich; Einzelheiten sieht der Leser eben später im Artikel.
  • Ich würde davon ausgehen, dass der Leser die "Gliedstaaten" richtig versteht.
  • Dass am Text der Verfassung nicht viel verändert wurde, stand vorher zweimal.
  • Dass der Abschnitt nur die Regelung in der Bundesrepublik behandelt, die "parallel" ist (besser: "entsprechend"), dürfte sich von selbst verstehen.

Ich sehe des weiteren noch "Ein-Satz-Absätze", was stilistisch unerwünscht ist, denn der Absatz ist eine wichtige Segmentierung des Textes. Für Einrückungen wurde ich auch eher den einfachen Doppelpunkt nehmen, das sieht subtiler aus aus der Plenk. "Gang der Gesetzgebung": Mir scheint, dass man auf die formelle Untergliederung verzichten kann.

Soweit einige Punkte meinerseits, ich hoffe, dass manches deutlicher geworden ist. Besten Gruß Z. (Diskussion) 19:15, 30. Jun. 2016 (CEST)Beantworten