Diskussion:Liste mitzuführender Ausrüstungsgegenstände in Kraftfahrzeugen

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von ZemanZorg in Abschnitt Belege fehlen
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Reserverad (Anhänger) und Feuerlöscher (LKW)[Quelltext bearbeiten]

hallo, beide Angaben treffen so nicht auf deutsche Rechtsverhältnisse zu. Bitte berichtigen. -- Hundehalter 15:05, 14. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

im letzten Vierteljahr hat keine Berichtigung stattgefunden. Ich lösche jetzt die unzutreffende Angabe, dass bei einem PKW-Anhänger ein Reserverad Pflicht sei. Falls es neu eingefügt werden soll, bitte Quelle nennen. --Hundehalter 17:58, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Bei 5 von 10 Gegenständen betrifft es in Österreich zugelassene Autobusse[Quelltext bearbeiten]

Bei vollständiger Aufzählung aller Punkte der österreichischen Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung wären sogar 6 Sachen zu nennen. Ich finde, deswegen wäre es besser, diese Einzelvorschriften, die 99% der im deutschsprachigen Raum zugelassenen Fahrzeuge nicht betreffen, nur beim Bus aufzuführen (evtl. Link in diesem Artikel dorthin)

Außerdem habe ich (danke an Kksen) in der österreichischen Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung geschmökert und daraus gelernt, dass der Landeshauptmann auf Antrag eine Befreiung zu erteilen hat von

den Ersatzleuchtmitteln (lit. b)

der Stromquellen-unabhängiger Lampe (c)

dem bereiften Ersatzrad (d)

dem Verbandkasten (e)

und der Federspeicherbremse (anderer Paragraf).

Zusammengefasst halte ich diese von Ausnahmen durchlöcherten Vorschriften für eine seltene Fahrzeugart wie Bus für nicht ausreichend relevant - zumindest nicht unter dem gegebenen Lemma. Evtl. ist es einen Absatz beim Lemma Bus wert.

Dieser Artikel sollte m.E. eher noch erwähnen, was einen normalen Autofahrer interessiert,

z.B. die spanische Pflicht für zwei Warndreicke ( http://www.supermotor.com/revista/noticias/957/mostrar.html ) (das zweite soll in Gegenrichtung aufgestellt werden)

<fun> gilt evtl. auch in Sambia: http://www.smolne.de/html/body_sambia.html </fun>

oder

Warnweste für jeden Mitfahrer und 2 Warndreicke bei Gespannfahrt in Kroatien ( http://www.mein-kroatien.info/Kraftfahrzeug#Verkehrsbestimmungen ) Andreas, --Hundehalter 22:48, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Die knappen Verweise auf die KFG Österreichs sind in der Summe zu wenig. Optimal wäre jeden einzelnen Punkt mit einem entsprechenden Nachweis zu versehen.

Eine Übersichtstabelle in welchem Land was und für wen Pflicht ist wäre sehr informativ und dann noch mit dem Verweis auf potenzielle Bußgelder ... es gäbe kein Ende diese Seite aufzuwerten. Links zu weiterführenden Informationen im Sinne eines Informationssprungbrettes wären sicher auf für viele hilfreich. Warnwesten im Ausland (ADAC) (nicht signierter Beitrag von Chjb (Diskussion | Beiträge) 10:48, 17. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

In dem Absatz für Pflichtausstattungen, sind zwei Absätze Recht stark...und es stellt sich die Frage wie man zu Dieser Auffassung kommt,.. zum Ersten, sind national und je nach Fahrzeugart extrem unterschiedlich.

Außerdem ist zwischen Gesetzlich vorgeschriebenen ( unabdingbaren ) Gegenständen und zweckmäßigen zu unterscheiden,...wie kommt man auf national,.. Wir wollen nicht Politisch werden,.. auch wenn es die EU - ist,.. und bin der Meinung es ist nicht provinziell,.. steht es doch für International.

Zudem ist die jeweilige Ausstattung,.. nach den Kfz Klassen und Kategorien eingeteilt,.. da ist mit dem Verbandkasten,.. nicht so ein "Teil" gemeint ist, welcher wenn man auf den Link draufgeht, hier angezeigt wird.

..Es reicht ein Verbandkasten nach der DIN 13164,..so einen kann man auch auf der Seite von LKW - teile24.de ansehen,.. wo man auch die Warnleuchte sehen kann,.. welche als Windsicherer Handscheinwerfer zu erkennen ist,.. es geht um den Ständer, welcher die Warnlampe für die Baustellenbeleuchtung nicht Automatisch dabei hat,.. weshalb Diese aufgehängt werden.

Auch was die Feuerlöscher betrifft,...gibt es Unterschiede in den Fahrzeug - oder auch Gefahrgut - Klassen die Kategorien,... hierzu auch bei dem Omnibus,.. man benötigt als Ausstattung,.. oftmals "nur" 2 kg - bis Klasse B...und dann beide,..2 - und 6 kg - Löscher.

Kurz,... was die Warnweste angeht,.. endet kaum jemand gerne als Kühlerfigur,... was die Warnlampe betrifft, möchte sich kaum jemand selber dort hinstellen,...daher soll man die ja in entsprechender Entfernung aufstellen.

Das ist wie die Arbeitslampe ( als Blitz; Rundumleuchte ) auf Fahrzeugen,.. wo auf eine Größere "Geschichte" aufmerksam gemacht werden soll,... denn bei dem Warndreieck, rechnet man kaum mit so etwas,.. da so ein Fahrzeug, dann doch etwas Breiter ist,...das ist halt alles eine Mindestregel.

Bei dem Führerschein der Klasse C,.. weiß man es.. und bei B bekommt man es auch mal mit.--176.94.48.75 12:30, 30. Mai 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

OEMTC
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Mitführpflichten für Autofahrer in Europa: Teils sogar zwei Warndreiecke nötig – "Pflicht-Utensilien" gelten auch für Mietwagen. --ZemanZorg (Diskussion) 01:28, 22. Sep. 2022 (CEST)Beantworten
Mitführpflichten, Warnausstattung, Verbandzeug, oesterreich.gv.at --ZemanZorg (Diskussion) 07:34, 22. Sep. 2022 (CEST)Beantworten