Diskussion:Listenvereinigung

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Absatz zu CDU und Zentrum (BTW 1953)[Quelltext bearbeiten]

Der folgende Abschnitt wurde aus dem Artikel entfernt:

Eine vergleichbare Konstellation gab es zur Bundestagswahl 1953. Hier kandidierte auf der Liste der NRW-Landesliste der Deutschen Zentrumspartei Kandidaten von Zentrum und CDU. Über die Liste zog nebem einem Zentrumsabgeordneten der CDU Abgeordnete Martin Heix aus Oberhausen in den Bundestag ein.

Der Sachverhalt ist zwar korrekt, hab aber überhaupt nichts mit einer Listenverbindung zu tun: Bei einer LV stellen mehrere Parteien eine gemeinsame Liste auf. Die anderen Beispiele (Linkspartei/WASG) ist formal keine LV, aber de facto - die WASG stellte keine Liste auf. Bei der BTW 53 war es aber so, dass CDU und das Zentrum beide Landeslisten aufgestellt hatten. Dieses "Wahlbündnis" ist somit keine LV. Das sollte auch ganz klar getrennt bleiben, mit den Begriffen wird schon oft genug unsauber umgegangen - so sollte L-Verbindung und L-Vereinigung auch klar getrennt sein. Wenn man hier alles mögliche reinpackt, wird das ein Allerwelts-Wischiwaschi-Halbwissen, wie man es leider zu oft in wahlrechtlichen Diskussionen findet. Sir Quickly 18:20, 4. Aug 2006 (CEST)

Beides ist formal keine LV, oder als Vorwurf eben doch und auf jeden Fall sind beide Fälle sehr sehr ähnlich. Der Vorwurf konkurrierende Parteien wäre 1953 sogar stärker. --Oberhaus 20:21, 4. Aug 2006 (CEST)
Wiedereingefügt. Sonst kann auch der ganzer Abschnitt raus. --Oberhaus 18:25, 5. Aug 2006 (CEST)
Hmm, ich sehe da schon einen großen Unterschied: Das Beispiel 2002 ist wahlrechtlich keine LV (nur die Linkspartei durfte den Wahlvorschlag aufstellen), stellt aber de facto doch so etwas wie eine LV dar, da die WASG keine eingene Liste aufstellt. 1953 schaut das ganze anderst aus: da hat die CDU und eigene Liste (und nicht nur einen Bewerber auf der Zentrumsliste).
Für 2002 ist die Problematik "LV oder nicht" dargestellt, dann sollte das bei 1953 um so mehr dargestellt werden. Das Lemma heißt "Listenverbindung". Bei einem Lemma "Wahlabsprache" würde das 1953er Beispiel sicher reingehören, aber hier passt es einfach nicht. Und so wie es z.Z. dargestellt ist, erweckt es den Eindruck, das sei auch (irgendwie) eine LV. --Sir Quickly 18:43, 7. Aug 2006 (CEST)
Wahlrechtlich ist beides nicht LV. Der Vorwurf (2005 nicht 2002) ist doch, dass die WASG als konkurrierende Partei auf der Linksparteiliste antritt, mit erneutem Aufschrei beim Antritt nun in Berlin und in MäcPom. Und der Vorwurf 2005 ist, das ist kein reiner Linksparteivorschlag, das ist ein gemeinsamer vorher ausgeküngelter Vorschlag und damit eine LV. 1953 wäre der Vorwurf noch berechtigter, da die Z-Partei direkt gegen die CDU antrat. Die Z-Liste war eine gemeinsame Liste der konkurrierenden Parteien CDU und Zentrum. Und nach der Wahl sortierten sich die Abgeordneten nach Partei in ihren Fraktionen ein. Und so könnte man zu dem Ergebnis kommen, 1953 war eine LV, 2005 nicht. --Oberhaus 20:03, 7. Aug 2006 (CEST)

Listenvereinigung auf Europaebene?[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es mit der Möglichkeit der Listenvereinigung auf der Europawahl-Ebene aus? 13:01, 19. Mai 2008 (CEST)