Diskussion:Loggia (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 92.72.193.28 in Abschnitt Terrasse
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Terrasse[Quelltext bearbeiten]

Manchmal wird mit Loggia auch ein Freisitz im Garten bezeichnet, etwa in Wohnungsanzeigen. Die Abgrenzung zu Terrasse und Balkon ist mir allerdings nicht ganz klar (Makler bitte antworten) (nicht signierter Beitrag von 77.8.60.70 (Diskussion) 09:51, 14. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

(Nur wenige Jahre später:) Das, was wir in und an unserer Wohnung als Balkon bezeichnen, bezeichnet unsere Wohnungsbaugesellschaft manchmal als "Loggia" (manchmal auch nur einfach als "Balkon"). Das dürfte wohl zum einen dem Bedürfnis einer etwas "gehobenen" Ausdruckweise entspringen und ist insofern einfach ein Synonym. Daneben hat es aber wohl auch sachliche Hintergründe und ist insofern auch nicht ganz unberechtigt. Denn unser Balkon ragt nur unwesentlich aus der Außenfassade des Mehrfamilienhauses hervor. (Die Balkonbrüstung ragt nur wenige Zentimeter über die Außenmauer heraus). Insofern ist dieser Balkon links, rechts und oben im Wesentlichen räumlich abgeschlossen und hat in diesem Sinne teilweise auch den Innenraum-Charakter einer typischen Loggia. (Auch wenn dieser Umstand nicht gerade ins Auge springt und mir erst jetzt so richtig bewusst geworden ist.) --92.72.193.28 00:26, 20. Nov. 2015 (CET)Beantworten