Diskussion:Lohnsteuer
Abgeltung
[Quelltext bearbeiten]Hat der Arbeitnehmer außer Lohn oder Gehalt keine anderen Einkünfte und macht er auch keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung geltend, ist mit der einbehaltenen Lohnsteuer die Einkommensteuer abgegolten
das stimmt so NICHT:
Die verpflichtende Einkommensteuererklärung
Viele Arbeitnehmer müssen nicht lange überlegen, ob sie eine Einkommensteuererklärung einreichen, denn sie sind ohnehin dazu verpflichtet. ... Dazu gehören zum Beispiel Ehepaare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind und einer von beiden nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, oder wenn die Partner die Steuerklassenaufteilung III/V oder IV/IV mit Faktor gewählt haben.
Ra-raisch (Diskussion) 00:09, 2. Aug. 2014 (CEST)
- Der Satz stimmt. Es steht in dem Satz nicht, dass der Arbeitnehmer keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, sondern dass die abgezogene Lohnsteuer der veranlagten Einkommensteuer entspricht. Was aber in dem Satz fehlt, dass er die Lohnsteuerklasse I oder IV haben muss. --Michael Metschkoll (Diskussion) 14:19, 2. Aug. 2014 (CEST)
Bitte viel mehr informationen
[Quelltext bearbeiten]Kann man das Thema nicht ausführlicher behandeln? Die Hälfte meines Gehalts geht für diese Steuer drauf und ich kenne weder den geschichtlichen Hintergrund noch wozu sie verwendet wird. Ich appelliere also an die Experten sich dieses Themas anzunehmen und mit mehr Substanz zu füllen! So wie es jetzt da steht ist der Artikel für mich eine sechs Minus.