Diskussion:Lothar Schenk

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Kategorie:Rechtswissenschaftler[Quelltext bearbeiten]

Ein Rechtswissenschaftler ist ein Jurist, der nach der Dissertation noch rechtswissenschaftliche Schriften publiziert. Aus dem Artikel geht eine solche Tätigkeit nicht hervor. --Friedrichheinz (Diskussion) 06:59, 16. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Nein, ein Rechtswissenschaftler ist sicherlich nicht lediglich ein promovierter Jurist, der rechtswissenschaftliche Schriften publiziert. Das ist deine höchst individuelle Definition. Ein Rechtswissenschaftler ist eine Person, die Rechtswissenschaften studiert hat, genauso wie ein Mediziner eine Person ist, die Medizin studiert hat. Das hängt ganz und gar nicht mit anderen Faktoren zusammen.--Losdedos (Diskussion) 20:27, 16. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]