Diskussion:Ludwig Friedrich (Württemberg-Mömpelgard)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Titulatur
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Verschiebung nach Ludwig Friedrich (Württemberg-Mömpelgard)[Quelltext bearbeiten]

Analog zu seinen Brüdern Julius Friedrich (Württemberg-Weiltingen) und Magnus (Württemberg-Neuenbürg) hat auch Ludwig Friedrich nicht nur eine Nebenlinie begründet, sondern ein eigenes Territorium mit voller Landeshoheit regiert, war daher als Landesfürst Regent und muss auch laut Namenskonvention ein Klammerlemma erhalten (siehe seine Brüder). Dies wird im übrigen bei allen Fürsten hier in der Wikipedia so gehandhabt - die Beispiele, die ich nennen könnte, sind unzählig. Daher war die Verschiebung kein Vandalismus, sondern vollkommen richtig. --Sümpf 18:47, 9. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Titulatur[Quelltext bearbeiten]

Einen „Herzog von Württemberg-Mömpelgard“ hat es mW nie gegeben. Der Titel lautete vielmehr „Herzog von Württemberg (später: und Teck), Graf von Mömpelgard“ u.s.w. Reyscher berichtet, dass nach dem Herzogsbrief eigentlich nur der regierende Herzog Anspruch auf diesen Titel hatte; dass aber seit Regierungsantritt von Graf Friedrich von Mömpelgard (1593 in Stuttgart) die eigentlich für nachgeborne Prinzen und alle anderen Mitglieder des Hauses vorgesehene Titulatur „Graf von Württemberg“ außer Gebrauch kam und sich alle Mitglieder des Hauses „Herzog/Herzogin von Württemberg“ zu nennen anfingen. Das entspricht der Übung auch in andern Familien, zum Beispiel im Hause Sachsen. --Hvs50 (Diskussion) 00:16, 12. Nov. 2016 (CET)Beantworten