Diskussion:Lydia Neunhäuserer/Archiv

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Ergänzungen durch IP 80.121...

[Quelltext bearbeiten]

Die von der IP 80.121... vorgenommenen Ergänzungen und Einfügungen von Weblinks habe ich aus folgenden Gründen revertiert:

  1. Abschnitt Leben, erster Absatz: Durch den bisherigen Ref.-Link zur Biografie auf www.literaturnetz.at werden die Angaben ausreichend belegt. Ein weiterer Ref.-Link ist hier imho nicht notwendig; irgendwelche zusätzlichen Angaben, die für den WP-Artikel relevant sind, gehen aus der personalisierten Einzel-Webseite beim Internetauftritt der „Diözese Linz“ nicht hervor.
  2. Abschnitt Leben, zweiter Absatz: Das Buch Jessas, Maria & Josef erschien bei der editon innsalz Verlags GmbH (Ranshofen) nicht als Book-on-Demand, sondern beim dort integrierten Verlag edition innsalz (Ausstattung mit ISBN etc.). Das Buch ist somit in einem Zuschuss- bzw. Bezahlverlag erschienen.
    Das Buch findet damit bei Anwendung der WP-Relevanzkriterien für Autoren keine Berücksichtigung. Es bedarf jedoch imho keiner weiteren Darstellung des Verlags im Artikel, und auch nicht einer Verlinkung mit der Verlagswebsite.
  3. Abschnitt Weblinks: Bei der „Persönlichen Website“ handelt es sich um eine personalisierte Einzelseite auf der Website der „Pilger Community“, www.pilgern.at, und nicht um eine „offizielle Website des jeweiligen Lemmas“ (keine „Homepage“) gemäß WP:WEB. Zudem enthält diese Webseite keine relevanten biografischen Daten oder Angaben über ihre Tätigkeit als Dichterin/Schriftstellerin, sondern Werbung für ihre (für WP nicht relevante) freiberufliche Tätigkeit als Pilgerbegleiterin.

Die IP wird gebeten, von weiteren Einfügungen solcher Art in der Artikel abzusehen sowie zukünftig auf haltlose Unterstellungen in den Bearbeitungskommentaren („soll wohl verschwiegen werden“) zu verzichten. Verschwiegen wird hier nichts, und es hat bislang auch noch keiner behauptet, dass es sich beim Verlag Edition Innsalz etwa um einen Vollverlag im Sinne der Autoren-RKs handelt. --Jocian 13:22, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ich bezweifle, dass die Rede des Obmanns des Stelzhamerbudnes, bei dem Neunhäuserer Mitglied ist, als Beweis dafür gilt, dass Frau Neunhäsuerer "Zu den bekannten Vertretern der Österr. Mundart" zählt, wie durch einen sauberen Einzelnachweis dargestellt wird. Dass ein Obmann seine Schäfchen kennt, dürfte in der Natur der Sache liegen und bestätigt imho den auf einen kleinen Kreis beschränkten Bekanntheitsgrad der Dichterin. Ich schreibe das jetzt auchauf die Disk, weil meine Ergänzungen im Artikel nicht gerne gesehen sind. --80.121.52.63 17:23, 3. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Vgl. dazu aber auch folgenden Hinweis.--Engelbaet 17:55, 3. Okt. 2010 (CEST)Beantworten