Diskussion:Müller-Arnold-Fall

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Jisegrym in Abschnitt Beleg
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Diskussion:Müller-Arnold-Fall[Quelltext bearbeiten]

Das Berliner Kammergericht lehnte die Berufung des Müllers A. gegen den Willen Friedrichs ab. Heute wissen wir, die Entscheidung war juristisch tatsächlich falsch. Bisher war man immer der Meinung, sie sei richtig gewesen. Meine Frage: wie, wo, wer, warum ist diese Entscheidung gefallen. Um Infos bittet mit Dank und Gruß W.G.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 62.117.17.215 (DiskussionBeiträge) 21:13, 7. Apr 2005) PDD 17:59, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Einseitig?[Quelltext bearbeiten]

Mir kam der bisherige Text etwas zu einseitig aus der Perspektive des Müllers und des Königs vor. Ich habe vor längerer Zeit gelesen, dass der Müller nur eine Ausrede suchte, um seine Schulden durch Fremdverschulden zu erklären. Die Legende ist natürlich in Preußen später dazu verwendet worden, den Absolutismus zu rechtfertigen: Der König steht auf der Seite des Volkes, das er gegenüber der Oberschicht verteidigt. Leider fehlen mir momentan die Möglichkeiten, dem Fall auf besserer Grundlage nachzugehen.--Ziko 15:48, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Urteil[Quelltext bearbeiten]

Leider steht nichts zu einem endgültigen Urteil im Beitrag. Im Artikel zu Friedrich dem Großen steht sinngemäß: ....daß sich der König auf die Seite des Müllers schlug - fälschlich, wie sich viel später herausstellte.... Da dieser Artikel hier den Fall direkt behandelt hier also meine Frage: was hat sich letztlich als wahr herausgestellt - falls das überhaupt gesagt werden kann.

Nach meinen Infos wurde der Adlige sogar zum König nach Potsdam(?) gerufen - da es sich dabei aber lediglich um mündliche Überlieferungen meiner "Ahnen" (Nachbarn des Müllers) handelt, kann dies aber Teil der Legendenbildung sein.--heinruh 12:31, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Eine recht präzise Darstellung gibt es hier http://www.zeit.de/1986/41/als-die-karpfen-arnoldinen-hiessen falls jemand die Zeit hat...chrissie 22:27, 14. Apr. 2015 (CEST)

Falldarstellung[Quelltext bearbeiten]

Man würde doch gerne wissen, was denn nun der Sachverhalt und der Klagegrund waren. Intuitiv hätte ich gedacht, da können flußaufwärts doch soviele Teiche sein wie sie lustig sind, ändert nichts an der Durchflußmenge. Aber vielleicht war es auch so, daß der Müller das Wasser aufgestaut hatte und stoßweise mehr als die Durchflußmenge entnahm, so daß der Wasserspiegel oberhalb temporär absank. Wenn nun oberhalb des Mühlenwehrs ein weiteres Wehr für die Wasserhaltung der Karpfenteiche diese Entnahme des Speichervolumens verhinderte bzw. reduzierte, könnte der Mühlenbetrieb dadurch tatsächlich behindert gewesen sein. Das sind allerdings Spekulationen - weiß jemand Genaueres? --77.10.90.72 04:08, 11. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Beleg[Quelltext bearbeiten]

Es wird behauptet, der König habe sich in einem "Ersten Grundsatz Unserer allgemeinen Gerichtsverfassung" gebunden. Ich konnte - trotz (allerdings keineswegs allzu intensiver) Recherche - eine entsprechende qualifizierte Fundstelle (immerhin wohl im Range einer normmäßigen Vorschrift...!) nicht ausmachen. In einem Lexikon wie Wikipedia sollte es gleichwohl obsolet bleiben, daß für derartige Tatsachen ein Nachweis (Link, o.ä. Quellenangabe) weggelassen werden kann; auch darf der Leser - meiner Ansicht nach - auf keinen Fall ins juristische Seminar müssen, um sich über das Zutreffen der Existenz einer solchen Selbstverpflichtung - oder einer (quasi) gesetzlichen Regelung - Gewissheit verschaffen zu müssen. Kurzum: Ich würde sagen, der Verfasser soll zureichend belegen, oder die Angabe muß entfernt werden. Gruß--Jisegrym (Diskussion) 10:43, 3. Aug. 2020 (CEST)Beantworten