Diskussion:Münchner Bier

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 92.227.146.237 in Abschnitt Quelle?
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Lemma?[Quelltext bearbeiten]

Laut dieser Website [1] ist Münchener Bier geschützt. Lemma sollte wohl so heißen. Gruß -- Engeser 11:00, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten

In der "Verordnung (EG) Nr. 1549/98 der Kommission vom 17. Juli 1998 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission zur Eintragung geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß dem Verfahren nach Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates" wurde die Bezeichnung "Münchner Bier" eingetragen (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1998:202:0025:0026:DE:PDF). 2003 wurde diese Eintragung im Amtsblatt der Europäischen Union L 249 vom 1. Oktober 2003 von "Münchner Bier" in "Münchener Bier" berichtigt (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:249:0071:0071:DE:PDF). Durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (Änderungsantrag nach Artikel 9 und Artikel 17 Abs. 2 „MÜNCHENER BIER“, EG-Nr. DE/PGI/117/0516/24.04.2003), veröfentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union C 316 vom 22. Dezember 2006 wurde schließlich festgestellt, dass die Bezeichnungen "Münchener Bier" und "Münchner Bier" gleichberechtigt nebeneinanderstehen und das Produktetikett entsprechend mit der einen wie mit der anderen Bezeichnung versehen werden kann (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:316:0002:0008:DE:PDF). (nicht signierter Beitrag von 92.227.146.237 (Diskussion) 12:25, 18. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Quelle?[Quelltext bearbeiten]

Aus welcher Quelle geht hervor, dass nur das Bier der zum Verein Münchner Brauereien zusammengeschlossenen Brauereien als Münchner Bier verkauft werden darf (und nicht jedes in München gebraute Bier)? (nicht signierter Beitrag von 85.181.4.177 (Diskussion) 13:37, 17. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Gute Frage. Aus den in der entsprechenden EU-Datenbank verlinkten Dokumenten geht nur hervor, dass der Verein Münchner Brauereien die Eintragung beantragt hat (http://ec.europa.eu/agriculture/quality/door/registeredName.html?denominationId=475). Zur Bezeichnung "Münchner Bier" selbst heißt es etwa in der Zusammenfassung der "Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates „MÜNCHENER BIER“, EG-Nr. DE/PGI/117/0516/24.04.2003" lediglich: "4.3. Geografisches Gebiet: Hoheitsgebiet der Stadt München." und "4.6. Zusammenhang mit dem geographischen Gebiet: Nur das in München hergestellte Bier darf sich Münchener Bier nennen. Der Verbraucher verbindet damit ein bestimmtes Ansehen und die Erwartung höchster Qualität. Die Bezeichnung des Münchener Bieres wird seit Jahrhunderten ohne jedwede Beanstandung von dritter Seite von den Münchener Brauereien benutzt. (...)" (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:316:0002:0008:DE:PDF) (nicht signierter Beitrag von 92.227.146.237 (Diskussion) 12:25, 18. Apr. 2016 (CEST))Beantworten
Offenbar ist die Information, dass nur das Bier der zum Verein Münchner Brauereien gehörenden Hersteller als Münchner Bier gehandelt werden darf, nicht richtig. Voraussetzung für die Verwendung der geographischen Angabe ist vielmehr, dass das Bier innerhalb der Münchner Stadtgrenzen mit Münchner Wasser gebraut wird. Deshalb ist das Bier verschiedener Münchner Craft-Beer-Brauereien eben kein Münchner Bier, weil das Brauwasser dort aus der Leitung kommt (also von außerhalb der Stadtgrenzen). Die Giesinger Brauerei dagegen braut seit Herbst 2021 als siebte Münchner Brauerei ein original Münchner Bier, nachdem sie auf ihrem Münchner Brauereigelände einen Tiefbrunnen fertiggestellt hat und somit echtes Münchner Quellwasser zum Brauen verwenden kann. Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-giesinger-brauerei-bier-oktoberfest-1.5446896