Diskussion:Mahnmal Bittermark
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Alraunenstern in Abschnitt Namensliste
Exterritorial ?
[Quelltext bearbeiten]Gibt es dazu irgendwelche amtlichen Belege? Da sollte es doch zumindest einen völkerrechtlichen Vertrag geben. --Eingangskontrolle 20:43, 3. Nov. 2009 (CET)
- Ich habe vor einigen Jahren eine Führung in die Krypta mitmachen können, wo der Vortragende auch davon sprach, dass es sich um ein exterritoriales Areal handle.--Feathil 00:23, 17. Mai 2010 (CEST)
- Für die Behauptung (auch im Sinne, dass Exterritorialität nur die Ausnahme von der – hier deutschen – Gerichtsbarkeit bedeutet) habe ich keinen Beleg gefunden, ich entferne den Teil daher, bis es einen Beleg dafür gibt. -- mc005 20:32, 19. Mär. 2011 (CET)
- Zum Beispiel hier --Helfmann -Disk. 16:16, 13. Nov. 2011 (CET)
- Die merkwürdige Aussage „Heute ist die Krypta mit ausdrücklicher deutscher Zustimmung eine französische Enklave, also ein exterritoriales Stück Frankreich auf Dortmunder Boden.“ wiederholt lediglich (einen Teil der) Informationen im Artikel, die ich auskommentiert hatte. Nur wenn das Mahnmal eine Enklave (bzw. französische Exklave) ist – was ich für sehr unwahrscheinlich halte, besonders weil sich dazu für solche einen untypischen Fall keinerlei Belege in der Fachliteratur finden – wäre der betreffende Absatz im Artikel so richtig. Umgekehrt ist eine Exklave Frankreichs keine notwendige Voraussetzung für eine Exterritorialität des Mahnmals. Trotzdem wäre auch diese Konstellation nicht selbstverständlich und müsste belegt werden. Solange aber selbst eine Bürgermeisterin der Stadt die Exterritorialität mit einer sehr unwahrscheinlichen Exklave Frankreichs (zumal auf „Dortmunder Boden“) begründet, bin ich eher skeptisch, ob hier überhaupt eine Exterritorialität vorliegt. Wer hat denn einen kurzen Draht zur Dortmunder Stadtverwaltung, um das mal zu klären. -- mc005 01:30, 14. Nov. 2011 (CET)
- Hallo mc005, ich kann Deinen Standpunkt nachvollziehen, möchte allerdings den aufgezeigten Beleg des Users "Itti" und die Quelle die ich gefunden habe auch nicht ignorieren. In unserer Diskussion werden mehrere Quellen angeführt die Du ignorierst. Wir können die Beweislast gerne einmal umkehren: Belege Du doch bitte die Nichtigkeit unserer Quellen. Solange dieses nicht erfolgt schlage ich vor, die ursprüngliche -belegte- Formulierung beizubehalten. Hallo "Itti" wie sieht Deine Meinung hierzu aus? Gruß, Frank --Helfmann -Disk. 19:37, 18. Nov. 2011 (CET)
- Aussagen sind durch glaubwürdige Quellen zu belegen: Solange behauptet wird, die Krypta ist eine Exklave Frankreichs und daher „exterritorial“, ist relativ klar, dass diese Behauptungen falsch und damit nicht glaubwürdig sind. Für eine (unwahrscheinliche, aber mögliche) Exterritorialität ist fremdes Staatsgebiet nicht notwendig und schließt sich sogar aus. Zudem ist davon auszugehen, dass die Bürgermeisterin für ihre Rede die Arbeiten von Asshoff (etwas seine Dokumentation) verwendet hat, so dass die Rede der Bürgermeisterin auch erst einmal nicht als eigenständiger Beleg gesehen werden kann. Ob Volmerich/Wegerif lediglich Asshoff oder eine andere Quelle zitieren oder eine eigene Recherche vorgenommen haben, kann ich nicht sagen, da mir das Buch nicht vorliegt. Dies zu klären und ggf. im Sinne der Belegvorgaben zu werten ist Aufgabe desjenigen, der die Aussage in Wikipedia einpflegt. Ich habe aber bei der Dortmunder Stadtverwaltung angefragt und hoffe auf eine abschließend klärende Antwort. -- mc005 15:39, 19. Nov. 2011 (CET)
Namensliste
[Quelltext bearbeiten]Die Namensliste ist bescheiden zu lesen. kann man nicht diese anders gestalten?--Woelle ffm (Diskussion) 13:27, 8. Nov. 2012 (CET)
Liebe Alle,
ich möchte heute anregen, dass die Ermordeten geehrt werden, indem man ihrer gedenkt dadurch, dass ihre Namen ins Internet eingestellt werden. Was meint Ihr?
Beste Grüße, Tervlugt (nicht signierter Beitrag von 118.71.111.77 (Diskussion) 10:39, 1. Nov. 2015 (CET))
- Hallo, sie stehen ja hier in der Wikipedia, sind also bereits im Internet. Was meinst du genau? --Alraunenstern۞ 10:48, 1. Nov. 2015 (CET)