Diskussion:Malerkasse

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Die Malerkasse


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Die Malerkasse

Logo Malerkasse

Rechtsform Urlaubskasse: e. V. Zusatzversorgungskasse: VVaG

Sitz Wiesbaden

Leitung Vorstandsmitglieder:

Ingo Thaidigsmann

Robert Feiger

Rainer Huke
Matthias Uderstadt 

Branche Maler- und Lackiererhandwerk

Website www.malerkasse.de

Die Malerkasse ist die gemeinsame Bezeichnung für die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler-Lackiererhandwerk e.V. und die Zusatzversorgungskasse des Maler-Lackiererhandwerks VVaG. Dies sind die tariflichen Sozialkassen für die Branche. Beide Kassen stehen in der Trägerschaft der Arbeitgeberverbände im Maler-Lackiererhandwerk (vertreten durch den Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz) und der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU).


Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Urlaubskasse 2 Zusatzversorgungskasse 2.1 Rentenbeihilfe 2.2 ZVK Zukunft Rente 2.3 Maler-Lackierer-Rente

3 Geltungsbereich 4 Weblinks 5 Einzelnachweise


Urlaubskasse[Bearbeiten]

Die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk ist ein eingetragener Verein, der 1971 von den Tarifvertragsparteien gegründet wurde. Zweck der Kasse ist es, die Urlaubsansprüche und -entgelte der Arbeitnehmer abzusichern. Die starren Regeln des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) passen für die Branche nicht. Witterungsbedingt kann es zu kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen kommen, mit einer hohen Fluktuation in den Belegschaften. Nachteilige Regelungen für die Mitarbeiter und Betriebe werden damit vermieden. Neben dem Urlaubsgeld umfassen die Leistungen der Urlaubskasse auch Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten bei Krankheit, Mutterschutz, Wehrübungen, schlechter Witterung, Weiterbildung oder Ehrenamt.

Zusatzversorgungskasse[Bearbeiten]

Die 1975 gegründete Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks ist ein Versicherungsunternehmen, das als Pensionskasse im Alter oder für den Fall der Invalidität Zuzahlungen zur gesetzlichen Rente leistet.

Rentenbeihilfe[Bearbeiten]

Die Rentenbeihilfe ist eine betriebliche Altersversorgung für alle Arbeitnehmer, die 1975 und früher geboren wurden und bereits bis 2005 im Gewerbe tätig waren. Die Leistungen umfassen zum einen eine garantierte Altersbeihilfe, sowie Beihilfen zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. zu Renten der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 % vorliegt.

ZVK Zukunft Rente[Bearbeiten]

Die sogenannte „ZVK-Zukunft-Rente“ ist eine kapitalgedeckte Rente als neue Form der betrieblichen Altersversorgung. Versichert sind alle Arbeitnehmer, die 1976 und später geboren wurden und alle, die ab 2006 erstmals im Maler-Lackiererhandwerk beschäftigt waren. Gewährt wird eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente.

Maler-Lackierer-Rente[Bearbeiten]

Die sogenannte Maler-Lackierer-Rente ist eine freiwillige Zusatzrente für gewerbliche Arbeitnehmer und technische/kaufmännische Angestellte. Die tarifliche Zusatzrente basiert auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung. Dabei können pro Jahr bis zu vier % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei angespart werden. Der Versicherte kann dabei selbst entscheiden, welcher Teil seines Einkommens angespart werden soll. Dazu gehören das Bruttogehalt, Sonder- und Einmalzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, sowie Guthaben auf Arbeitszeitkonten. Auf die Ansparbausteine wird ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 12 % gegeben. Arbeitnehmer, die am Urlaubskassenverfahren teilnehmen, erhalten zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 14,30 % des Arbeitnehmer-Eigenanteils von der zvk.

Geltungsbereich[Bearbeiten]

Die Leistungen der Malerkasse können ausschließlich von Unternehmen in Anspruch genommen werden, für die der Rahmentarifvertrag des Maler-Lackiererhandwerks (RTV) gilt. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen. Dies sind alle deutschen Betriebe, die, gemessen an der Arbeitszeit, überwiegend Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks ausführen. Der betriebliche Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für das Maler-Lackiererhandwerk (RTV) zählt beispielhaft einige Tätigkeiten auf:

„Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dies sind Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die Maler-, Lackierer-, Tüncher-, Weißbinder-, Schildermaler-, Fahrzeug- und Metalllackierer-, Gerüstbau-, Entrostungs- und Eisenanstrich-, Wärmedämmverbundsystem-, Betonschutz-, Oberflächensanierungs-, Asbestbeschichtungs-, Fahrbahnmarkierungs- sowie Bodenbeschichtungs- und Belagsarbeiten ausführen...“[1]

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Tarifverträge zu den Urlaubs- und Zusatzversorgungskassen für allgemeinverbindlich erklärt. Somit gelten diese für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags. Auf die Zugehörigkeit des Betriebs zur Innung und der Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der Gewerkschaft kommt es nicht an. (nicht signierter Beitrag von 62.153.226.203 (Diskussion) 08:04, 21. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Artikel überarbeiten?[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, dieser Artikel sollte überarbeitet werden:

  • Der Unterschied zwischen Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse wird nicht deutlich: Im Grunde genommen handelt es sich um 2 verschiedene Formen; wobei die (gemeinnützige) Urlaubskasse mit den Aufgaben der ZVK betraut wurde
  • Der Satz "Die Leistungen der Malerkasse können ausschließlich von Unternehmen in Anspruch genommen werden, für die der Rahmentarifvertrag des Maler-Lackiererhandwerks (RTV) gilt." ist mMn irreführend: "können von Unternehmen in Anspruch genommen werden" - hört sich so freiwillig an. So freiwillig ist das aber doch gar nicht: Unternehmen sind zu einer Anmeldung verpflichtet - selbst, wenn sie gar keine Mitarbeiter beschäftigen. Hier sollte ein Artikel auf jeden Fall klare Aussagen machen, denn gerade im Baugewerbe gibt es einige, die sich bei einer Unternehmenseröffnung nicht wirklich auskennen und denken, die ZVK sei eine freiwillige Angelegenheit (und nicht die Konsequenzen kennen, die daraus resultieren, wenn man diese Anmeldung nicht vornimmt - das sollte man evtl auch noch aufführen?)
  • auch für (potentielle) AN ist dieser Artikel nicht aussagekräftig genug: er sollte mMn eine verständlichere Erklärung über diese Form der Urlaubskasse enthalten (Urlaubsgeld wird AG-übergreifend ausgezahlt, Hintergrund dazu, was passiert, wenn man nicht mehr im Maler-/Lackierbereich tätig ist (andere Branche, Selbständigkeit, Austritt usw.)
  • Für: "Neben dem Urlaubsgeld umfassen die Leistungen der Urlaubskasse auch Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten bei Krankheit, Mutterschutz, Wehrübungen, schlechter Witterung, Weiterbildung oder Ehrenamt." finde ich keine Aussage auf der Webseite der Malerkasse - dort wird nur der Urlaub genannt. (Gibt es überhaupt "Schlechtwettergeld" im Maler-/Lackiererbereich? Falls ja: muss auf jeden Fall erklärt werden, dass ein AN immer erst Überstunden abbauen muss usw.)https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Malerkasse&action=edit&section=2
  • das Arbeitszeitkonto wird gar nicht erwähnt, d.h. auch der Fall der Insolvenz wird nicht erklärt. Gerade das "Arbeitszeitkonto muss tarifgemäß geführt werden", damit es zu einer Auszahlung im fall der Insolvenz kommt, ist ein nicht gerade unwichtiger Punkt (ich kann mir vorstellen, dass genau das ein häufiger Streitpunkt ist)
  • der einzige Einzelnachweis-Link funktioniert leider nicht: er leitet auf die Startseite der malerkasse - ich habe aber jetzt keinen geeigneten Ersatz gefunden
  • Einzelnachweise (auch außerhalb der malerkasse) täten dem Artikel insgesamt nicht schlecht....

Gruß, --AnnaS.aus I. (Diskussion) 08:44, 7. Mär. 2016 (CET) Nachtrag: ich habe jetzt die Stelle mit Krankheit, Ehrenamt usw. gefunden: es handelt sich dabei darum, dass AN "unter Umständen" Anspruch auf Urlaubsentgelt haben, wenn sie länger als 6 Wo krank sind, im Mutterschutz usw. - in diesen Fällen muss die uk natürlich zahlen, sie ist ja für das Urlaubsentgelt zuständig. Ich finde den Passus im Artikel missverständlich. (außerdem sollte noch die Höhe der Beiträge, wer zahlt die Beiträge usw. erwähnt werden und, ob es hier - wie bei der SOKA Bau - auch Betriebsprüfungen gibt. Ist es eigentlich ein Zufall, dass SOKA und malerkasse beide in Wiesbaden sitzen oder gehören sie zusammen?) Nochmal Gruß --AnnaS.aus I. (Diskussion) 08:58, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten