Diskussion:Martin Weisz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Film ist übrigens nicht "in Deutschland verboten". Er steht nicht auf einem Index, sondern es existiert ein Urteil, nachdem der Film wegen starker Bezüge zu einer lebenden Person als Verletzung des Persönlichkeitsrechts dieser Personen angesehen wird. Der in dem Film dargestellte Täter hat also ein Unterlassungsurteil erwirkt. (nicht signierter Beitrag von 87.189.179.154 (Diskussion | Beiträge) 09:41, 5. Nov. 2007)