Diskussion:Master-KVG

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Optaeck in Abschnitt Artikel müsste verschoben werden
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Der Artikel ist überwiegend falsch![Quelltext bearbeiten]

Es tut mir leid, aber dieser Artikel strotzt nur so vor Halbwissen und sollte nach dem zweiten Absatz gelöscht werden. Der Begriff der "Master-KAG" ist eine Marketingformulierung ohne rechtlichen Bezug. Das Investmentgesetz kennt diesen Begriff nicht. Folgerichtig weist auch ein Autor des Artikels darauf hin, dass die BaFin keine Liste von "Master-KAGen" veröffentlicht hat. Das kann sie schlichtweg nicht, weil der Begriff "Master-KAG" nun einmal kein rechtlicher Begriff ist, sondern nur ein bestimmtes wirtschaftliches Konzept beschreibt.

Nach dem ersten Absatz, der immerhin die wirtschaftlichen Aspekte der "Master-KAG" korrekt beschreibt, wird es abenteurlich: Master-Fonds haben - auch wenn es der Begriff nahe legt - nichts mit einer Master-KAG zu tun! "Virtuelle Master-Fonds, echte, unechte oder Sub-Masterfonds" sind Begriffe, die wahrscheinlich der fragwürdigen Kreativität eines Investmenthauses entspringen.

Leider sprechen selbst die Mitarbeiter von "Master-KAGen" oftmals von Master-Fonds, wenn sie Fonds meinen, die für Dritte aufgelegt wurden. Aus rechtlicher Sicht ist das nicht haltbar. Der Begriff des Master-Fonds ist in § 2 Abs. 27 InvG eindeutig geregelt. Es handelt sich um Fonds, die Anteile an mindestens einen Feeder-Fonds ausgegeben haben, selbst keine Feeder-Fonds sind und keine Anteile eines Feeder-Fonds halten.

Ich lösche jetzt weite Teile des Artikes nach dem zweiten Absatz. Den Punkt "Vor- und Nachteile" lasse ich mal drin, auch wenn da viel Ansichtssache ist. Der Punkt "Spezialfonds" ist Unsinn. Letztere sind zwar ein ganz wesentlicher Bestandteil im deutschen Investmentrecht, werden hier jedoch ohne Sinn und Verstand mit dem Konzept "Master-KAG" in Verbindung gebracht. Im Übrigen legen "Master-KAGen" für andere Fondsinitiatoren auch sehr wohl Publikumsfonds auf. --Optaeck (Diskussion) 17:23, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe nun doch den Punkt "Vor- und Nachteile" herausgenommen, weil sie keinen Bezug zur "Master-KAG" haben. Stattdessen habe ich versucht, zu Beginn das Konzept besser verständlich zu machen. Wie schon erwähnt handelt es sich bei der Master-KAG nicht um einen fest definierten Begriff. Es ist daher schwierig bis unmöglich eine saubere und wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Definition zu erstellen. Meine Ausführungen unter "Konzept" sollten aber eine passable Erklärung des Begriffs sein.--Optaeck (Diskussion) 19:11, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Danke! 85.246.33.91 21:15, 26. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Artikel müsste verschoben werden[Quelltext bearbeiten]

Durch die Gesetzesreform im deutschen Investmentrecht (früher InvG, heute KAGB) 2014 müsste - wenn überhaupt - der Artikel auf "Master-KVG" lauten. Grundsätzlich sollte der Artikel aber gelöscht werden, weil der Begriff trotz seiner teilweisen Verwendung in der Branche rechtlich irreführend ist. Der Begriff beschreibt ein Geschäftsmodell, dass mit "Spezial-Fonds-Geschäft" besser beschrieben wäre. Allerdings habe ich Zweifel, dass es mangels Bedeutsamkeit überhaupt eines Wikipedia-Eintrages hierzu bedarf. Der zwischenzeitliche Versuch einer Anpassung an das inzwischen gültige KAGB (offenbar durch den Benutzer Andreassolar) ist jedenfalls gescheitert. In der jetzigen Fassung ist der Artikel ziemlicher Unsinn.--Optaeck (Diskussion) 15:52, 17. Okt. 2019 (CEST)Beantworten