Diskussion:Max Pagenstecher

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Lexberlin in Abschnitt NSDAP-Mitgliedschaft
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NSDAP-Mitgliedschaft[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "... 1937 trat er in die NSDAP ein." Reinkenhof schreibt in NDB nur: "... stellte P. 1937 einen Aufnahmeantrag in die NSDAP", Tenti sogar in: Behörde für Schule und Berufsbildung, NS-Dabeigewesene ausdrücklich "Pagenstecher stellte bis Mai 1937 einen Antrag zur Aufnahme in die NSDAP, der nicht angenommen wurde." Ersteres und letzteres widersprechen sich, denn ein Eintritt setzt die Annahme des Aufnahmeantrags voraus. Die Formulierung von Reinkenhof könnte auf Nachsichtigkeit schließen lassen, denn der Satz wird mit den Worten eingeleitet: "Den Zeitumständen sich anpassend ...". Die Darstellung von Tenti ist aber rein beschreibend. Jedenfalls sollte der Widerspruch möglichst geklärt oder als solcher dargestellt werden.--Lexberlin (Diskussion) 01:53, 23. Apr. 2020 (CEST)Beantworten