Diskussion:Mecklenburgische Friedrich-Wilhelm-Eisenbahn-Gesellschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Platte in Abschnitt Weblink
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Staatsbahn ist in der Regel ein Eigenbetrieb oder Sondervermögen eines souveränen Staates. Aktiengesellschaften sind Subjekte des Privatrechts. Sie können ausnahmsweise auch als Staatsbahn fungieren, wenn ihre Aktien - wie bei der DBAG - hundertprozentig dem Staat geören (vgl. Artikel Staatsbahn). Bei der MFWE war das nicht der Fall. Auch heute ist die Bundesrepublik noch an Bahngesellschaften beteiligt, ohne daß dies Staatsbahnen wären. --Nordgau 20:46, 24. Mär 2006 (CET)

Weblink[Quelltext bearbeiten]

Der Weblink funktioniert nicht; bitte löschen. (nicht signierter Beitrag von 80.136.243.91 (Diskussion) 14:53, 7. Feb. 2012‎ (MEZ))

Hab's korrigiert, funktioniert wieder. -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:06, 7. Feb. 2012 (CET)Beantworten