Diskussion:Mediatfürstentum

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1801?[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Artikel: "Die umfangreichste Mediatisierung fand 1801 statt:"

Der Reichsdeputationshauptschluss war 1803 - was soll 1801 gewesen sein? (nicht signierter Beitrag von 91.47.22.150 (Diskussion) 20:43, 21. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Naja, der Zeitpunkt hängt wohl damit zusammen, dass schon 1801 beim Frieden von Luneville von Frankreich und Rußland ein Entschädigungsplan vorgelegt wurde, der die Säkularisierung aller Reichsstifte (Bistümer, Abteien etc.) und Aufhebung der meisten Reichsstädte schon vorsah; aber weder 1801 noch 1803 gilt als Höhepunkt der Mediatisierung, sondern 1806, als bei Gründung des Rheinbundes alle kleineren Fürsten, Grafen und Herren, bis auf ca. 35, einigen dieser Übriggebliebenen unterworfen wurden. 1789 waren es ca. 266 immediate Reichsglieder, die auch im Reichstag „Sitz und Stimme“ (zum Teil mehrere) hatten; 1803 waren es noch etwa 62 bis 64 gräfliche, fürstliche und hochfürstliche Familien, oft in mehrere Linien geteilt, und „6 freie Städte“, die sich einer „Landeshoheit“ über irgend welche, manchmal nur 1 oder 2 Dörfer umfassende, reichsunmittelbare Herrschaftsgebiete berühmen konnten. --Hvs50 (Diskussion) 15:34, 7. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Nicht nur ehemals Reichsunmittelbare hatten Mediat-Fürstentümer[Quelltext bearbeiten]

Die meisten ehem. Reichsunmittelbaren ließen sich in Recessen mit ihren neuen Souveränen die aufgrund der Regelungen des Wiener Kongresses reservierten staatlichen Rechte abhandeln, so die Fürsten Salm-Horstmar, Salm-Salm, Arenberg (wg. Recklinghausen), Rheina-Wolbeck; auch die schwäbischen Hohenzollern zogen klingende Titel und Münze der Mühsal des Umgangs mit störrischen Untertanen vor. Sie waren ja auch die einzigen, die sich (fast) freiwillig unter preußische Herrschaft begaben. So waren denn die Fürsten Wied, Solms, Aremberg-Meppen, Wittgenstein, Stolberg-Wernigerode, Hatzfeld die - in Preußen - wenigen, die auch nach Verlust der eigenen Gerichtsbarkeit (1849) noch die Erinnerung an früher ausgedehntere Herrschaftsrechte verwalteten. Anders war die Situation in den östlichen Provinzen des Preußischen Staates, wo trotz des Verlustes der eigenen Gerichtsbarkeit über - vor allem - die Bewohner des „platten Landes“ noch bis Mitte der 1880er Jahre die öffentlich-rechtliche Gutsherrschaft tausende von kleinen Herrschern prägend für das gesellschaftliche Leben sein ließ. Auch die Mediat-„Fürstentümer“ und „Standesherrschaften“, „freien Standesherrschaften“ und „Minderherrschaften“ in Schlesien waren da nur die Spitze des Eisbergs feudaler Restbestände. Hiervon gehört wohl noch einiges in den Artikel. --Hvs50 (Diskussion) 17:36, 8. Aug. 2019 (CEST)Beantworten