Diskussion:Medizinische Gase

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Qualitätsansprüche[Quelltext bearbeiten]

Die Qualitätsansprüchen an medizinische Gase im Sinne eines Reinheitsgrades sind meines Wissens zum Teil deutlich niedriger, als bei einigen technischen Gasen. Dass technische Gase nie als medizinische Gase verwendet werden dürfen, hat zwei andere Gründe. Zum einen werden verschiedene zulässige Zusammensetzungen der Rest-Verunreinigungen definiert. Was dem Menschen nicht schadet, kann bei einer technischen Verwendung zu mangelhaften Ergebnissen führen, und umgekehrt kann natürlich das Leben eines Menschen gefährdet werden. Zum anderen werden bei medizinischen Gasen auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorgeschrieben, was mir bei technischen Gasen (zumindest gemäß DIN EN ISO 14175) nicht bekannt ist, auch wenn in Lieferverträgen heute meist einschlägige Normen (ISO 9000, ISO 9001) zusätzlich verankert sind. Man kann davon ausgehen, dass heute viele Gase produziert werden, die beiden Ansprüchen genügen - auch denen der Qualitätssicherungs -Ansprüchen -, nur genügt die Prüfung der Zusammensetzung nach der einen Norm nicht zur Verwendung im jeweils anderen Bereich.

Zusammenfassend halte ich aus genannten Gründen die Darstellung der Abgrenzung zu technischen Gasen für etwas irreführend. -- Käptn Weltall (Diskussion) 12:32, 17. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Vorher stand dort:
Medizinische Gase unterliegen dem Arzneimittelgesetz (Deutschland) und müssen daher sehr viel höheren Qualitätsansprüchen genügen als technische Gase. Deshalb ist die Anwendung von technischen Gasen zu medizinischen Zwecken verboten.
Jetzt steht dort:
Medizinische Gase unterliegen dem Arzneimittelgesetz (Deutschland) und müssen daher sehr hohen Qualitätsansprüchen genügen. Damit sind nur technische Gase sehr hoher Reinheit zu medizinischen Zwecken verwendbar. Seit 2004 gelten die Europanormen EN 737, EN 738 und EN 739, die auch eine verbindliche Farbkennzeichnung bestimmter medizinischer Gase verlangen.
Was schlägst Du für eine Verbesserung vor ? Gruß --Cvf-psDisk+/− 20:45, 18. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]
Es wäre erstmal interessant, was das Arzneimittelgsetz hier genau fordert. Dass sich die Art von erlaubten Verunreinigungen naturgemäß unterscheidet (s.o.), liegt auf der Hand. Das muss aber nicht heißen, dass sich aus üblichen Grundstoffen mit üblichen Verfahren gewonnene Technische Gase nicht für den medizinischen Gebrauch eignen. Das Arzneimittelgesetz wäre hier wie gesagt interessant, liegt mir aber nicht vor. Drum kann ich auch nichts sinnvolles vorschlagen. Die dargestellte Änderung halte ich aber in jedem Fall für eine Verbesserung. -- Käptn Weltall (Diskussion) 01:12, 24. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]