Diskussion:Metamitron

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Blech in Abschnitt Zulassung im Öko-Landbau
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Keine Zulassung im Biolandbau[Quelltext bearbeiten]

Dieser Satz sollte sofort gestrichen werden in dem Artikel Zulassung, weil er garantiert nicht stimmt: Er ist gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 auch in der biologischen / ökologischen Landwirtschaft für den Einsatz zugelassen. [12] (nicht signierter Beitrag von Carum12 (Diskussion | Beiträge))

Dies stimmt soweit ich das sehen kann. In der Durchführungsverordnung (EU) 2016/673 der Kommission vom 29. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 steht: "Gleichzeitig sollte darauf hingewiesen werden, dass alle Verwendungen, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 für die Landwirtschaft im Allgemeinen zugelassen sind, automatisch auch für die ökologische/biologische Produktion zulässig sind, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass für bestimmte Verwendungen restriktivere Bedingungen gelten.". Damit reicht die Auflistung in 540/2011. Rjh (Diskussion) 21:43, 12. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Die genannte VO 673/2016 besagt folgendes: "(11) Das System sollte daher vereinfacht werden, um zu vermeiden, dass in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Verwendungen aufgelistet werden, die nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 nicht mehr zulässig sind. Gleichzeitig sollte darauf hingewiesen werden, dass alle Verwendungen, die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 für die Landwirtschaft im Allgemeinen zugelassen sind, automatisch auch für die ökologische/biologische Produktion zulässig sind, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass für bestimmte Verwendungen restriktivere Bedingungen gelten."

Dabei bezieht sich diese Aussage auf Verwendungen (3. Spalte von Anhang II aus 889/2008) von Wirkstoffen, die in VO 889/2008 im Anhang II aufgelistet sind, und sagt, dass als Verwendungsmöglichkeiten eines in der biologischen LW zugelassenen Produkts, z.B. Pflanzenöl diejenigen zugelassen sind, die auch in VO 540/2011 (=EU-Pflanzenschutzmittelregister) für die LW insgesamt zugelassen sind. Im Beispiel Pflanzenöl die Verwendung als "Insektizid, Akarizid, Fungizid, Bakterizid und Keimhemmstoff".

Das alles hat aber nichts damit zu tun, dass in der biologischen LW nur jene Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, die in Anhang II von VO 889/2008 stehen: "Artikel 5 Schädlings-, Krankheits- und Unkrautregulierung (1) Soweit Pflanzen durch die Maßnahmen gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a, b, c und g der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 nicht angemessen vor Schädlingen und Krankheiten geschützt werden können, dürfen für die ökologische/biologische Produktion nur die in Anhang II der vorliegenden Verordnung genannten Mittel verwendet werden. Unternehmer führen Buch über die Notwendigkeit der Verwendung dieser Mittel." (Kapitel 1, Artikel 5 der VO 889/2008)

Als chem-syn. Pflanzenschutzmittel ist Metamitron im Anhang II nicht erwähnt und damit sollte diese Aussage im Artikel endlich gelöscht werden. (nicht signierter Beitrag von 80.108.43.5 (Diskussion))

@Leyo: Kannst Du hier mal einen Blick darauf werfen ? Rjh (Diskussion) 16:20, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Hm, der Satz wurde von Ploetzlich eingefügt. Ich habe unter Portal Diskussion:Land- und Forstwirtschaft um Hilfe gebeten. --Leyo 17:19, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Zulassung im Öko-Landbau[Quelltext bearbeiten]

Die zitierte Verordnung 2016/673 bezieht sich lediglich auf einen Teil der Verordnung zum Öko-Landbau (889/2008) und ändert einen Artikel -> Artikel 6a. Darauf beziehen sich auch die zitierten Vorbemerkungen. Grundsätzlich müssen alle zugelassen Mittel und Wirkstoffe im Anhang der Verordnung 889/2008 oder möglicher Nachfolger auftauchen. Zusätzlich sind diese aber nur zulässig sofern sie auch von der Verordnung 544/2011 gedeckt sind. Dies soll eine Nutzung im Ökolandbau nach Verbot in der Landwirtschaft allgemein verhindern. Wäre Metamitron im Öko-Landbau zulässig hätten wir beispielsweise einen viel geringeren Marktpreis für Zucker aus ökologischer Produktion. (nicht signierter Beitrag von Dkreos (Diskussion | Beiträge))

In Deutschland zumindest ist es nicht für den Ökolandbau zugelassen siehe BVL: Zugelassene Pflanzenschutzmittel - Auswahl für den ökologischen Landbau. Damit ist die Aussage korrekt.Rjh (Diskussion) 08:35, 11. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe in den EU-Verordnungen auch keine Hinweise darauf gefunden, dass M. im Öko-Landbau zulässig war oder ist. --Blech (Diskussion) 08:49, 11. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Rjh (Diskussion) 08:35, 11. Dez. 2018 (CET)