Diskussion:Methylon
unzureichende Quellen
[Quelltext bearbeiten]Den Quellenverweis bitte nicht entfernen; es fehlen noch Quellen bezüglich Forschung an therapeuthischer Anwendungs des Methylons und Quellen bezüglich der Rechtslage in Deutschland, den Niederlanden, den USA, Großbritannien und Schweden. --H5N1 (nicht signierter Beitrag von -H5N1- (Diskussion | Beiträge) 15:36, 10. Dez. 2009 (CET))
Rechtslage Deutschland
[Quelltext bearbeiten]- Deutschland: Da Methylon nicht vom BtMG erfasst wird[10], ist der Umgang mit der Substanz legal, sofern kein menschlicher oder tierischer Konsum beabsichtigt ist, weshalb Methylon-Verkäufer die Bestellung bei Verdacht auf menschlichen Konsum stornieren. Ist Konsum beabsichtigt, unterliegt Methylon dem Arzneimittelgesetz.
Das ganze suggeriert irgendwie, dass man Methylon nicht legal besitzen darf wenn man den Konsum beabsichtigt. Auch: Methylon-Verkäufer müssten die Bestellung stornieren wenn sie etwas davon erfahren, dass der Kunde es konsumieren möchte. Das ist das Einzige was unter das AMG fällt. (nicht signierter Beitrag von 82.207.225.222 (Diskussion) 13:22, 26. Aug. 2010 (CEST))
häufigster Stoff in ecstasy pillen
[Quelltext bearbeiten]Es ist das β-Keton-Analogon (bk-MDMA) des 3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamins (MDMA)[5][6], dem häufigsten Wirkstoff von Ecstasy-Tabletten. das steht so oben drin, aber ist das wirklich so? bzw. hat sich das nicht geändert? ich dachte, m-cpp wäre häufiger. man könnte es einfach umformulieren, sodass es nicht mehr "eventuell falsch" sein kann. bin da allerdings nicht so der profi drin, daher überlasse ich das anderen ;) --Golem1989 13:10, 1. Okt. 2010 (CEST)
Das in Extasy Tabletten nur noch selten echtes MDMA enthalten ist und stattdessen irgendwelche anderen "ähnlichen" Substanzen reingepanscht werden, ist leider Realität. Der oben genannte Satz bezog sich allerdings eben auf den original Wirkstoff MDMA, da man im Grunde nur dann von Extasy sprechen kann wenn auch der echte Wirkstoff enthalten ist. Alles andere sind nur "Pillen" aber eben kein XTC. (nicht signierter Beitrag von 87.152.41.46 (Diskussion) 17:35, 23. Mai 2011 (CEST))
Methylon mittlerweile ins BtMG aufgenommen
[Quelltext bearbeiten]Aufgrund der "Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften" vom 25.05.2012 unterliegt Methylon nicht mehr dem AMG, sondern dem BtMG. Siehe Link http://www.bundesrat.de/cln_110/sid_89CC1FBB76CC53F13FAFEEA7C3879802/SharedDocs/Drucksachen/2012/0301-400/317-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/317-12.pdf (nicht signierter Beitrag von Ariadne1980 (Diskussion | Beiträge) 22:25, 21. Jun. 2012 (CEST))
Rechtslage Niederlande
[Quelltext bearbeiten]Methylone ist in den niederlanden mittlerweile wieder im Handel erhältlich. Es wurde von der Liste der Arzeneimittel entfernt. (nicht signierter Beitrag von 195.169.202.94 (Diskussion) 18:17, 30. Jan. 2015 (CET))
Versuch mit Ratten
[Quelltext bearbeiten]Der Satz "Ratten, die darauf konditioniert wurden MDMA von MDMC zu unterscheiden, konnten auch nach Substitution des MDMA durch Methylon die Stoffe voneinander unterscheiden. " ergibt überhaupt keinen Sinn, da Methylon das selbe wie MDMC ist, wie auch oben beschrieben wird. Also würden laut diesem Satz die Ratten Methylon von Methylon unterscheiden können, was blödsinn ist.