Diskussion:Microsampling

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3 Sekunden sind verdammt lang... ich hättejetzt eher mit einer zehntel Sekunde gerechnet! Wer kann was zur rechtlichen Situation von Sampling sagen? Danke, --Abdull 10:50, 31. Mär 2005 (CEST)

Länge der Samples[Quelltext bearbeiten]

AFAIK gibt es keine festgelegte Grenze, ab der die Samples "lizenzpflichtig" werden. In Artikel eingebaut. -- Wiki-piet 11:57, 20. Apr 2005 (CEST)

Microsampling-Samples sind idR auch viel kürzer.


Nach den Gesetzen des Urheberrechts ist ein geistiges Werk in seiner Gesammtheit geschützt! Speziell bei Audioaufnahmen und Aufführungen sind auch die Leistungsschutzrechte der aufführenden Musiker geschützt. D.h.: wenn jemand einfach ein paar Takte oder auch nur eine zehntel Sekunde von z.B. einer CD sampelt und das fällt auf, bekommt er es mit der Gema und der GVL zu tun und die haben eine Menge Rechtsanwälte, die sich nur um solche Vergehen kümmern. Das kann verdammt teuer werden. Das gilt eigentlich Weltweit, weil es Abkommen zwischen fast allen Ländern der Welt über Urheberschutz gibt. Die entsprechenden Institutionen helfen sich auch gegenseitig, da sie dazu verpflichtet sind. Nebenbei: Will man ein Musikstück nur zitieren, das heißt z.B. eine Thema nachspielen, muß auch das bei der Gema zumindest angemeldet, bzw. beim Urheberverlag angefragt werden. Das gilt auch für Aufführungen. Kein Problem ist es, ein Stück originlgetreu in Komposition und Arrangement bei einer Aufführung nachzuspielen, wenn man dieses bei der Gema anmeldet und die entsprechenden Gebühren bezahlt, die dann dem Komponisten zugute kommen. Hoffe alles geklärt zu haben. Gruß --GFL 13:39, 16. Dez 2005 (CET)