Diskussion:Musterrolle

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von WillyWu in Abschnitt An- bzw. Abmusterung
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Musterrolle und Sicherheitsrolle jetzt gut abgegrenzt. Gute Arbeit. --OsakaJo, Osaka, Japan Benutzer Diskussion:OsakaJo 03:02, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Danke für die Blumen! --Markus Bärlocher 21:20, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Die einschlaegige Rechtsvorschrift heisst uebrigens Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) und nicht Schiffsbesatzungsordnung. Ich habe das im Text korrigiert. Gruss --OsakaJo 03:51, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

An- bzw. Abmusterung

[Quelltext bearbeiten]

Unter Musterrolle werden die Begriffe "An- bzw.Abmustern" gebraucht, aber nicht für seemännische Laien erklärt. Diskussionsvorschlag Hinweis auf den Gesetzestext : "Die Musterung des Besatzungsmitgliedes ist die Verhandlung vor dem Seemannsamt über die in die Musterrolle einzutragenden Tatsachen." (Seemannsgesetz). Übrigens ist die deutsche amtliche Bezeichnung nicht "Seemannsbuch wie im Englischen "seamansbook", sondern Seefahrtbuch. Die Musterung vor dem Seemannsamt in Deutschland oder vor dem Konsulat im Ausland ist zu unterscheiden von der Musterung im militärischen Sinne. --WillyWu 17:09, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten