Diskussion:Nachlassverbindlichkeit

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 77.180.251.208 in Abschnitt Ergänzung bzgl. Erbengemeinschaft
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Ergänzung bzgl. Erbengemeinschaft[Quelltext bearbeiten]

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören auch die s.g. Nachlasserbenschulden. Das sind Schulden aus Verbindlichkeiten, die die Erbengemeinschaft nach dem Tod des Erblassers aber vor Auseinandersetzung eingegangen ist. Beispiel: Sanierung des vermieteten (zum Nachlass gehörenden) Hauses. (nicht signierter Beitrag von 77.180.251.208 (Diskussion) 19:47, 28. Nov. 2011 (CET)) Beantworten