Diskussion:Nachtragsanklage

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von D.W. in Abschnitt Wunsch: Abgrenzung rechtlicher Hinweis
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Wunsch: Abgrenzung rechtlicher Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Zur Abgrenzung zum rechtlichen Hinweis nach § 265 würde ich mir noch ein, zwei weitere Sätze wünschen zu dem jetzigen im zweiten Absatz. Unter dem was OMA unter „Tat“ versteht und der Jurist unter prozessualer Tat unterscheidet sich ja schon.--D.W. 19:05, 23. Sep. 2009 (CEST)Beantworten