Diskussion:Nadschāsa

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"Rituell unrein" statt "unrein"[Quelltext bearbeiten]

Ich empfehle lieber von rituelle Reinheit bzw. Unreinheit zu sprechen, da vermutlich sonst beim Leser Verwirrungen entstehen könnten. Blut und Erbrochenes gelten nach Ansichten von Gelehrten z.B. nur unter bestimmten Umständen als rituell unrein, unter anderen Umständen hingegen nicht. Deswegen ist es wohl besser rituell rein oder unrein zu schreiben. Grüße, Xarioti (Diskussion) 18:36, 22. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Berücksichtigung des Ichtilāf[Quelltext bearbeiten]

Das Thema Tahara (und zu der Kategorie gehörend auch: Nadschasa/nadschis) ist relativ stark von Meinungsverschiedenheiten (Ichtilāf) zwischen den Gelehrten der verschiedenen Rechtsschulen geprägt. Da ist es m.E. sehr wichtig, dass man schreibt, welche Rechtsschule bsp. eine Substanz als rituell unrein betrachtet und welche nicht. Eigentlich wäre ich fast eher dafür, dass wir die Aufzählung der unreinen Substanzen erst einmal herausnehmen und in eine Unterseite packen, wo wir das erstmal gut strukturieren können. Über den Hund z.B. gibt es mindestens drei verschiedene Positionen über den Grad seiner Unreinheit. Wenn das einigermaßen gut aussieht, kann es dann wieder rein. Xarioti (Diskussion) 00:24, 23. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]