Diskussion:New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Forevermore in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Mir persönlich ist das Lemma zwar zu lang, aber laut der Wikipedia:Namenskonvention ist die lange Version wohl die Richtige. Wer anderer Meinung ist, bitte verschieben (auf New Yorker Übereinkommen ?). --Wirthi 21:20, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Als Ersteller des Prümer Vertrags juckt es mich in den Fingern … --Forevermore 22:27, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

zum Thema der Kosten[Quelltext bearbeiten]

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Schiedsverfahren billiger wären. Im Gegenteil: Die Anwaltskosten entstehen ebenso wie bei den staatlichen Gerichtsverfahren, die Schiedsinstitutionen sind auch relativ "teuer", außerdem können extensive Beweisaufnahmeverfahren zu hohen Kosten führen.

dafür hat man nur eine Instanz und nicht mehrere, wie bei nationalen Gerichten üblich. Welche Kosten tatsächlich anfallen, hängt natürlich sehr von der Schiedsvereinbarung ab. Wenn man ICC-Arbitration mit drei Schiedrichtern in New York City ansetzt und Lokalaugenscheine am anderen Ende der Welt ansetzt, ist das natürlich teuer. --Wirthi ÆÐÞ 13:19, 27. Jul 2006 (CEST)