Diskussion:Nikolaus Poch

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Transiturus in Abschnitt Terminus: Gewählter Abt
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Amtszeit als Prior[Quelltext bearbeiten]

Er war nicht mehr als ein Jahr Prior. Haben wir Belege? Melchior2006 (Diskussion) 14:23, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten

das ist richtig. Er war zwar tatsächlich Prior unter Abt Heinrich, aber man findet dafür bislang keinen Beleg- ich hab das daher vorläufig gestrichen.--Mureccles (Diskussion) 19:20, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Terminus: Gewählter Abt[Quelltext bearbeiten]

Mit der rechtmäßigen (kanonischen) Bestätigung einer Abtswahl durch den zuständigen höheren Oberen ist ein Abt in Amt und Würden. Dieser Umstand zeigt sich am unmittelbar darauf folgenden Homagium aller Professen. Die Abtsbenediktion ist eine äußerliche Segnung. Der Terminus "gewählter Abt" ist darum missverständlich; es könnte sich höchstens um einen Abt-Koadjutor handeln. Grüße, Transiturus (Diskussion) 19:42, 4. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Der Abt ist mit der Amtsübertragung "in Amt und Würden", das kann, muss aber nicht in Verbindung mit der Bestätigung der Abtswahl erfolgen; insbesondere CIC c. 153 § 2, der bei der konkreten Abtswahl zum Tragen kommt "Amtsübertragung ... hat Rechtswirkung vom Tag des Freiwerdens des Amtes an." (Vgl. auch Satzungen der Österreichischen Benediktinerkongregation Nr. 160 und 161, die dieser Bestimmung des CIC folgen.) Über eine konkrete Bezeichnung eines Abtes zwischen Wahl und Amtsübertragung finde ich keine Hinweise. Viele Grüße -BSonne (Diskussion) 08:27, 5. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die Konkretion. Die Pressemitteilung sind leider nicht eindeutig: Amtsübergabe (rein äußerlich) bzw. die "Geschäfte übernehmen". Meines Wissens kann ein Kloster nicht von zwei Äbten parallel regiert werden. Grüße, Transiturus (Diskussion) 09:28, 5. Feb. 2021 (CET)Beantworten