Diskussion:Norbert Wollheim

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Mich haben einige Begriffe in dem Artikel gestört. Vor allem den Begriff "Abstammung" empfinde als ethnisierend. Herr Wollheim ist aus keinem "Stamm", sondern war deutscher Staatsbürger und Jude. WEnn eine Umschreibung notwendig ist, etwa weil der Autor nicht wußte, ob Norbert Wollheim sich selbst als Jude sah oder ober er lediglich im Sinne der "Nürnberger Gesetze" als Jude galt, sollte m.E. eher von "jüdischer Herkunft" geschrieben werden. Ebenfalls hat mich gestört, dass hier geschrieben wird, er habe die Klage gegen IG Farben "initiiert", statt dass weniger herabsetzend einfach geschrieben würde: Norbert Wollheim hat die IG Farben als erter ehemaliger Zwwangsarbeiter auf Schadensersatz verklagt. Außerdem frage ich mich, ob die World Federation of Bergen Belsen Survivors tatsächlich eine jüdische Organisation ist, da in Bergen-Belsen auch zahlreiche Nichtjuden gefengen gehalten wurden. DA die Überlebenschancen der nichtjüdischen Häftlinge besser waren als die ihrer jüdischen Kameraden, müßte der Organisation der Überlebendne diese Lagers doch eigentlich auch ein größere Zahl von Nichtjuden angehören. (nicht signierter Beitrag von 80.128.250.233 (Diskussion) 13:34, 15. Mär. 2005)


Korrektur zu der Darstellung des Verfahrens gegen die IG Farben[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte anmerken, dass das von Norbert Wollheim geführte Verfahren möglicherweise nicht auf "Schadenersatz" sondern auf "Arbeitslohn" gerichtet war, was juristisch einen erheblichen Unterschied macht. Schadenersatz bemisst sich nämlich am Unterschied zweier Vermögenslagen (derjenigen, die nach der Schädigung tatsächlich eingetreten ist und derjenigen, die sonst wahrscheinlich eingetreten wäre), während ein Anspruch auf Lohn aus einem (ggf. "faktischen") Arbeitsverhältnis hergeleitet werden kann und es insoweit keiner Differenzberechnung bedarf. Das ist deshalb wichtig, weil davon abhängt, ob festzustellen war, was Norbert Wollheim sonst wahrscheinlich konkret verdient hätte - eine Frage, die in die Untiefen führt, wie der Arbeitsmarkt für Juden in Deutschland ab 1943 aussah und dazu, ob nicht schon diese Fragestellung eine allgemeine aber unzivilisierte und menschenrechtswidrige Diskriminierung mit Rechtswirkung ausstatten würde.

Im Übrigen entnehme ich der Literatur (Cornelius Pawlita, "Wiedergutmachung" als Rechtsfrage?, Diss. Frankfurt am Main, 1993, S. 405), dass Norbert Wollheim den Prozess in erster Instanz, also vor dem Landgericht Frankfurt am Main gewonnen hat. Die Vereinbarung mit der JCC - und wohl auch der prozessbeendende Vergleich - seien in zweiter Instanz vor dem OLG Frankfurt am Main geschlossen worden. (nicht signierter Beitrag von 194.95.177.124 (Diskussion) 10:39, 12. Apr. 2006)


Die Klage Wollheims war auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und auch Arbeitslohn gerichtet. Die Klage stützte sich auf verschiedenste Anspruchsgrundlagen. Es ist für den Artikel zur Biographie Wollheims nicht wichtig, dass alle juristischen Details aufgenommen werden.

Die Angaben von Pawlita sind korrekt, ich habe die missverständliche Formulierung korrigiert.

Die Verwendung des Wortes "Abstammung" war kontextbezogen und nicht abwertend intendiert worden. Bei kursorischer Durchsicht der "Nürnberger Gesetze" habe ich den Begriff nicht als Fachbegriff finden können, daher ist die Ersetzung korrekt.

Da der Begriff "Initiierung" einer Klage keinen Anklang fand, habe ich ihn ersetzt. Wollheim hat im Übrigen nur die erste Musterklage eines ehemaligen Zwangsarbeiters erhoben, nicht jedoch die erste Klage. Das ist ein Unterschied. (nicht signierter Beitrag von JoachimRR (Diskussion | Beiträge) 15:19, 13. Aug. 2006)


Der Absatz: Er wurde in das Lager Auschwitz III Monowitz gebracht, wo er im Buna-Werk IV der I.G. Farben als Zwangsarbeiter arbeiten musste und bis zur Evakuierung des Lagers am 18. Januar 1945 blieb. Auf einem der sogenannten Todesmärsche aus dem von der SS evakuierten Lager gelang ihm die Flucht, die ihn schließlich nach Lübeck führte, wo er sich niederließ. Er half, nach dem Krieg das jüdische Leben

kann nicht stimmen. Entweder floh er oder blieb - beides gleichzeitig geht nun aber nicht! Gruß Till Wollheim! (nicht signierter Beitrag von 217.224.149.184 (Diskussion) 21:25, 27. Jan. 2009 (CET)) [Beantworten]

Umbenennung Norbert-Wollheim-Platz Goethe Uni[Quelltext bearbeiten]

Die aktuellen Diskussionen um den Norbert-Wollheim-Platz muss unbedingt noch hinzugefügt werden. Die Uni nimmt nämlich nun doch lieber den Herrn Adorno in ihren Briefkopf, mit dem schmückt es sich wohl besser? Einige Studis haben da ja via google maps protestiert. Wer kann helfen und das möglichst detailiert und wertfrei darstellen? (nicht signierter Beitrag von 141.2.176.123 (Diskussion) 18:00, 8. Feb. 2015 (CET))[Beantworten]

Hallo, das der Platz vor dem IG Farben Gebäude nach ihm benannt worden ist, seht schon drinne. Alles andere wäre nicht neutral und unbelegt. --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 10:13, 9. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]