Diskussion:Notstand

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 79.210.110.123 in Abschnitt Beispiele
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Defensiver Notstand[Quelltext bearbeiten]

Ich zitiere aus dem Artikel: "Zwar kann die defensive Notstandshandlung keine rechtswidrige [...] Handlung [...] darstellen, aber dennoch zum Schadensersatz [...] verpflichten. Wer die Verhältnismäßigkeit der Abwehr überschreitet, handelt schließlich rechtswidrig" Ist das nicht ein Wiederspruch in sich? Kann eine Notstandshandlung denn nun rechtswiedrig sein oder nicht? Nach meiner Rechtsauffassung kann sie dies nicht, da in § 228 BGB keine Abwägung der Verhältnismäßigkeit vorgenommen wird. Ich denke hierbei auch an § 227 (2) BGB (Notwehr), wo Notwehr als "dejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden" charakterisiert wird. Auch hier wird ja explizit auf eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit verzichtet. --89.13.118.125 18:21, 15. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Aggressiver Notstand[Quelltext bearbeiten]

Im letzten Satz heißt es "dass der Schädiger selbst zum Ersatz verpflichtet ist." Wer ist denn hier mit Schädiger gemeint? Derjenige, der z.B. die Mingvase seines Gastgebers zur Verteidigung genutzt hat, oder der Straftäter, der den in Notstand geratenen schädigen wollte? Ich kann ja schlecht erstmal ein Gutachten anfertigen müssen, um abzuwägen, ob mir mein Überleben leisten kann...--212.149.48.44 19:38, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Entschuldigender vs Rechtfertigender Notstand[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Anders als die Rechtfertigungsgründe (beim Rechtfertigenden Notstand) beseitigt der entschuldigende Notstand (§ 35 StGB) nicht die Rechtswidrigkeit einer tatbestandsmäßigen Handlung, sondern führt zur Schuldlosigkeit. Hier ist zu beachten, dass die schützenswerten Rechtsgüter lediglich Leib, Leben und Freiheit sein dürfen. Der zu schützende Personenkreis ist auf den Täter, seine Angehörigen sowie ihm nahestehende Personen begrenzt." Wieso ist die Rechtswidrigkeit ausgerechnet bei diesem zu schützenden Personenkeis nicht aufgehoben? Müsste es nicht umgekehrt sein? --92.74.23.50 13:07, 14. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Ein paar Beispiele wären gut. So wie er jetzt ist besteht der Artikel im Wesentlichen aus zitierten Gesetzen, ist also nicht besonders informativ. (nicht signierter Beitrag von 79.210.110.123 (Diskussion) 20:47, 21. Mär. 2012 (CET)) Beantworten