Diskussion:Numerus clausus (Recht)

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Kategorisierung[Quelltext bearbeiten]

@Benutzer:Besserwissen: Du hast die Kategorie:Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht gelöscht und stattdessen die Kategorie:Recht eingefügt. Schau doch bitte mal das Lemma zur Kategorie:Recht an, dort steht, dass dortige Artikel früher oder später in die passende Unterkategorie einsortiert werden.

Immaterialgüterrecht findet sich im Kategoriebaum Recht unter Rechtsgebiet->Privatrecht->Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Wieso soll das dann nicht dort eingeordnet werden? Übergeordnet wäre vielleicht noch die Kategorie:Privatrecht besser als die allgemeinste Kategorie:Recht.

Gruß --Swen 14:26, 29. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo Swen, wahrscheinlich hast Du recht. Die "Recht"-Kategorie ist auf jeden Fall schlechter geeignet. --Besserwissen 13:11, 30. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wie nennt man denn das Gegenteil vom Numerus Clausus? Numerus Apertus? Oder gibt es dafür einen anderen Terminus? Ich finde, das sollte im Text eingearbeitet werden. -- Dynam1te3 (Diskussion) 06:27, 17. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]