Diskussion:Oberpleis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Fallkner in Abschnitt Die Gemeinde Oberpleis 1816 bis 1969
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Abschnitt Bürgermeister (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt Bürgermeister ist in diesem Artikel irreführend, er gehört in den z.Zt. noch nicht existierenden Artikel Bürgermeisterei Oberpleis. Bis 1945/46 hatten Gemeinden in der Rheinprovinz keine Bürgermeister sondern Ortsvorsteher. Dass es sich bei den aufgelisteten Personen um die Bürgermeister der Bürgermeisterei Oberpleis (ab 1927 Amt Oberpleis) handelt, geht auch aus dieser Chronik hervor, weil dort die Personen mit "Amtsbürgermeister" bezeichnet werden. Damit die Infos nicht verloren gehen, hier die herausgenommene Auflistung:

Bürgermeister
  • 1805–1811: Theodor Kratz
  • 1811–1813: Hermann Joseph Schmitz
  • 1813–1834: Franz Fröhlich
  • 1834–1841: Franz Gottfried Fröhlich
  • 1841–1871: Peter Heuser sen.
  • 1871–1897: Peter Heuser jun.
  • 1897–1926: Heinrich Joseph Komp
  • 1926–1933: Rudolf Hahn
  • 1933–1935: Wilhelm Benkowitz
  • 1935: von Hirschfeld (kommissarisch)
  • 1935: Jurisch (kommissarisch)
  • 1935–1940: Georg Aretz
  • 1940–1945: Fritz Klein
  • 1945: Georg Meyer
  • 1945–1946: Joseph Fußhöller
  • 1946-1948: Elisabeth Vurthmann
  • 1948–1952: Heinrich Horn
  • 1952–1969: Anton Weber
  • 1969: Erich Lichtenberg
Amtsdirektoren
  • 1946–1950: Clemens Zöller
  • 1950–1952: Otto Komp
  • 1952–1964: Josef Lindenstreich
  • 1964–1969: Peter Meurer

--Update 00:07, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Übertragen in Artikel Bürgermeisterei Oberpleis --Update (Diskussion) 23:06, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Die Gemeinde Oberpleis 1816 bis 1969[Quelltext bearbeiten]

Möchte dann doch daraufhinweisen, dass es sich bei den im Amtsblatt des Regierungsbezirks Köln 1841 aufgeführten Gemeinden um "Steuer-Gemeinden" handelt (s. dort S. 4). Der Nachweis für die Existenz der "eigenständigen" Gemeinden Berghausen, Hasenpohl, Oberhau und Wahlfeld im Jahre 1851 aus einer Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung München" reicht m.E. nicht aus. Ich möchte eher annehmen (wie auch andernorts geschehen), dass die genannten vier Gemeinden (Steuer-Gemeinden) spätestens bis zum Jahre 1845 (Rheinische Gemeindeordnung) in die Gemeinde Oberpleis eingegliedert worden waren.--Fallkner (Diskussion) 00:50, 29. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

und was genau ist bzw. war eine rheinpreußische Steuergemeinde ( z.Zt. Rotlink) im Unterschied zu einer „wirklichen“ und „tatsächlichen“ Gemeinde im heutigen Sinne? Nebenbei: ich hatte in den letzten Tagen auch noch eine interessante Lektüre zu den Verwaltungsstrukturen in der Rheinprovinz in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (vor 1845!) gefunden: Verhandlungen über die Gemeinde-Ordnung für die Rhein-Provinz. Die Bezeichnung "Kastral-Steuer-Gemeinde" (oder ähnlich) und mein inzwischen Lieblingswort "Honschaft" kommt darin relativ häufig vor. Update (Diskussion) 01:37, 29. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Der Unterschied zwischen einer Steuergemeinde, auch „Katastergemeinde“ genannt, und einer eigenständigen Gemeinde (die sicher gleichzeitig auch Steuergemeinde sein kann) ist leicht zu fassen. Eigenständig ist eine Gemeinde nur, wenn sie über eigene Rechtsorgane verfügt: mindestens über einen Ortsvorsteher und/oder einen Gemeinderat sowie über einen von diesen Organen kontrollierten/verwalteten eigenen Haushalt. In den vorliegenden Quellen ist manchmal für die Zeit bis ca. 1845 davon die Rede, dass die in einer Bürgermeisterei zusammengefassten Gemeinden seperate Haushalte hatten – diese wurden aber für die Gemeinde geführt, nicht von ihr. Ein klarer Beweis für die Eigenständigkeit der Gemeinden Berghausen, Hasenpohl, Oberhau, Oberpleis, Rauschendorf und Vinxel zwischen dem Erlass der Gemeindeordnung von 1845 und einer Auflösung zwischen 1852 und 1865 wäre daher, dass sie einen Gemeinderat gehabt hätten. Lässt sich eigentlich die Aussage von hier, die Gemeindeordnung von 1845 sei nicht überall angewendet worden sondern erst die von 1856, räumlich eingrenzen oder belegen?
Zur Frage: hatten die Gemeinden der Bürgermeisterei Oberpleis bis 1845 einen eigenen Haushalt – hierzu ist eine Vorschrift des Generalgouverneurs (von Berg) Justus Gruner am 26. Januar 1815 aufschlussreich (zitiert in Karl-Georg Faber: Die Entstehung der Großgemeinden im Obergischen Kreis in Rheinische Vierteljahrsblätter): „Dort wird als „allgemeiner Grundsatz" angenommen, daß (…) die in einer Mairie vereinigten Gemeinden, die schon vor 1808 in einem Verbände standen und eine gemeinsame Kasse hatten, auch jetzt nur ein einziges Budget für die Samtgemeinde aufstellen sollten. Dagegen müsse in den Samtgemeinden, in denen das Rechnungswesen der einzelnen Kommunen früher abgesondert geführt wurde, für jede Kommune oder für die einzelnen verbundenen Kommunen ein Spezialbudget und außerdem für die Samtgemeinde ein Hauptbudget aufgestellt werden.“ Hier frage ich mich: Standen die meisten Gemeinden im Amt Blankenberg und Löwenburg (um es mal regional einzuschränken) etwa zu Zeiten des Herzogtums Berg nicht in einem Verbande? Ist nicht z.B. das Kirchspiel Oberpleis als ein solcher Verband anzusehen?
Jetzt zu der neu ausgegrabenen Veröffentlichung von 1836. Regierungsbezirk Koblenz: Wenn ich es richtig verstehe, gab es dort 967 (rechtsrheinisch selbständige) Gemeinden, die entweder zugleich Steuergemeinden sind oder noch insgesamt 34 weitere (nämlich insgesamt 1001) Steuergemeinden umfassen (Steuergemeinden=dem Zweck der Ermittlung einer Steuersumme für die Bewohner dieses Gebietes dienend, also im Prinzip Steuerbezirke). Zur Gemeindeverfassung vor 1815 heißt es dort am Beispiel von Nassau-Weilburg (was auch auf andere Territorien übertragbar sei): "Der Vorstand des Kirchspiels war ein Kirchspiels-Schultheiß, welchem Schöffen oder Geschworene zur Seite standen." Für den Leser eines Ortsartikels ist es da natürlich ungemein praktisch, dass in dem Artikel Kirchspiel hierzu nichts steht – ich würde anregen, nicht auf diesen Artikel zu verlinken sondern auf einen Unterabschnitt zur Territorialverwaltung in dem Artikel zur jeweiligen Landesherrschaft (sofern er existiert). Aber die Information, zu welchem Kirchspiel ein Ort gehörte, sagt wiederum nicht aus, ob dieses Kirchspiel eine Gemeinde bildete. Zitat: Das platte Land war in Ämter abgeteilt, welche ein jedes mehrere Gemeinden umfaßte (…) welche theils aus Kirchspielen, theils aus Honschaften und teils aus Dörfern und Gemeinden bestanden. Heißt das, es gab oder konnte eine Honschafts- als Gemeindeverwaltung und Honschafts- als Gemeindebeamte geben? Und welche Funktion hatte ein Kirchspiel überhaupt, wenn es keine Gemeinde bildete, sondern nur die ihm untergeordneten Honschaften? Eigentlich gibt es ja eine Hierarchie Ämter – Kirchspiele – Honschaften, fiel davon eine Ebene fallweise aus? Das heißt, gab es überhaupt einen Kirchspiels-Schultheiß, wenn es schon Honnen gab?
Linksrheinisch waren die Gemeinden dann ja nicht selbständig, hatten nur einen eigenen Haushalt (über den sie aber nicht selbst verfügten). Regierungsbezirk Köln: Hier ist ja überhaupt nur die Zahl der Katastral-Steuer-Gemeinden (also Katastergemeinden) angegeben, nämlich 317 (und selbst diese ist verhältnismäßig viel geringer als im Regierungsbezirk Koblenz). Nur in den Kreisen Bonn und Rheinbach habe es demnach noch getrennte "Special-Gemeinden" gegeben, nicht so im ehemaligen Großherzogtum Berg – dort sei i.d.R. die Verschmelzung erfolgt (was sich mit den bisherigen Quellen deckt). Zur Gemeindeverfassung bis 1806: Auf der rechten Rheinseite im Bergischen beruhte die Landgemeinde-Verfassung auf Kirchspielen und Honschaften. Soweit nichts Neues. Weiterhin heißt es, der Honschafts-Verband habe sich häufig mit dem Kirchspiels-Verband verschmolzen – was m.E. eine äußerst vage Formulierung ist. Vielleicht sollte man sagen, mehrere Honschaften seien zu einem Kirchspielsverband zusammengeschlossen worden? Jedenfalls interessant: Die Honschaft als polizeilicher Distrikt der Kirchspiels-Gemeinden – was heißt, dass in jeder Honschaft eine Polizeiwache oder ein Polizist war? Ich gehe mal davon aus, dass vor allem diejenigen Honschaften als selbstständige Verbände blieben, die mehrere andere Orte umfassten. In preußischer Zeit war es im vormals Bergischen dann so, dass die Schöffen bzw. Munizipalräthe sich der Gemeinde aus der sie kamen soweit verbunden fühlten, dass sie häufig als Vertreter dieser Gemeinde galten. Zum Schluss noch ein Satz aus Karl-Georg Faber Die Entstehung der Großgemeinden …, S. 289, den man gerne bei Wikipedia lesen würde: In den bergischen Gemeinden wurden die Kommunallasten der Kirchspiele (!) im gleichen Verhältnis wie die Amtslasten, d. h. die staatlichen Abgaben, auf die einzelnen Honschaften verteilt.--Leit (Diskussion) 11:22, 29. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
(BK)Hasenpohl wurde noch Mitte der 1860er-Jahre als Katastergemeinde bezeichnet und in Veröffentlichungen von 1855 und 1897 als Gemeinde, einer amtlichen aus 1897 als Katastergemeinde. Angesichts der Tatsache, dass zumindest für den Regierungsbezirk Koblenz laut der Quelle "Verhandlungen über die Gemeinde-Ordnung für die Rhein-Provinz" Gemeinden auch mehrere Steuergemeinden umfassen konnten, wäre gleiches auch für Oberpleis und Stieldorf denkbar. Allerdings gab es laut gleicher Quelle unterhalb der Bürgermeistereien ja ohnehin im vormals Bergischen mit Stand von 1836 keine Gemeinden, also ist das unwahrscheinlich. Man wird die Unterscheidung zwischen "politischen" Gemeinden und Steuergemeinden wohl irgendwann Mitte des 19. Jahrhunderts aufgehoben haben (vielleicht mit einer der Gemeindeordnungen?). Katastergemeinde meint wohl eher dasselbe wie Gemarkungen (die ja von geringerer Bedeutung sind).--Leit (Diskussion) 15:45, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Aus dem Bestandsverzeichnis des Stadtarchivs Königswinter geht hervor, dass die Gemeinden Oberpleis und Stieldorf seit 1846 bestanden hatten.--Fallkner (Diskussion) 15:32, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Das ist plausibel. Die späteren Nennungen von "Gemeinde" (darunter auch die in der Zeitung von 1852 und die von mir gerade genannten) meinen wohl alle die Katastergemeinde (=Gemarkung). Und die Steuergemeinden Berghausen, Hasenpohl, Oberhau und Wahlfeld sind dann bestimmt auch 1846 aufgelöst worden bzw. wurden seitdem nicht mehr als solche behandelt. Ich finde, nach dem jetzigen Informationsstand können wir auch die Jahreszahlen 1852–1865 als Zeitpunkt der Gemeindereform in den Artikeln ändern.--Leit (Diskussion) 15:50, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ja - sehe ich auch so.--Fallkner (Diskussion) 17:30, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Aus dem Bestandsverzeichnis des Stadtarchivs Königswinter geht dann auch hervor, dass die Bürgermeisterei Oberpleis bis 1937 bestand. Soso --Update (Diskussion) 17:36, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Es liegt doch auf der Hand, dass es sich bei der Bürgermeisterei Oberpleis um "bis 1927" anstatt 1937 handelt. Das stellt m.E. die Seriösität der Angaben nicht in Frage. Auch in der Nachbar-Bürgermeisterei Oberkassel waren, nach der gleichen Quelle, in 1846/1847 die Gemeinden gebildet worden. Aus Original-Akten, die ich persönlich im Stadtarchiv Königswinter eingesehen habe, kann ich noch ergänzen: In der Bürgermeisterei Königswinter war die Rheinische Gemeindeordnung von 1845 am 1. Juli 1846 eingeführt worden. Warum soll denn das in der Bürgermeisterei Oberpleis alles ganz anders gewesen sein? --Fallkner (Diskussion) 20:13, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe nochmal über die Erwähnung der "Katastergemeinden" Hasenpohl und Wahlfeld im Amtsblatt von 1889 nachgedacht. Sie gehörten demnach zum Bezirk des Amtsgerichts Hennef. Wenn die Nennung bedeutet, dass andere Katastergemeinden innerhalb der Gemeinde oder Bürgermeisterei Oberpleis nicht zum Amtsgericht Hennef, sondern zu einem anderen gehörten, würde dies eine andere Bedeutung der Katastergemeinden nahelegen. Zumindest werden heute Amtsgerichtsbezirke meines Wissens nicht nach Gemarkungen gebildet, sondern umfassen immer eine gesamte Gemeinde. Ich kann zwar nicht das gesamte Amtsblatt einsehen, aber es bezieht sich wohl auf einen Zeitraum weit nach 1845. Daher ist es vielleicht falsch zu sagen, die (Kataster)Gemeinden Hasenpohl, Wahlfeld usw. seien 1845 aufgelöst und in die Gemeinden Oberpleis und Stieldorf eingegliedert worden. Die Funktion als Katastergemeinde bestand demnach unverändert fort (bis zu einem unbekannten Zeitpunkt), aber sie wurden Teil der "politischen" Gemeinden Oberpleis und Stieldorf, die überhaupt erst 1845/46 entstanden. Abseits der Sache mit den Gerichtsbezirken könnten 1845 natürlich die "Steuergemeinden" Hasenpohl, Wahlfeld usw. tatsächlich aufgelöst und in die (Steuer)Gemeinden Oberpleis und Stieldorf eingegliedert worden sein – oder es gab überall keine Steuergemeinden mehr. Das interessante ist, dass wir auch einen Artikel haben, in der die Situation (sogar mit dem Begriff Steuergemeinde) grundsätzlich erklärt wird: Katastralgemeinde. Der bezieht sich allerdings auf Österreich. Damit man auch in den Ortsartikeln drauf hinweisen könnte, müsste dieser umgebaut werden – oder man legt sepearte Artikel für die Situation in Deutschland (oder nur in Preußen?) an.--Leit (Diskussion) 19:38, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Nach dem Gemeindelexikon von 1905 war für die Gemeinden Stieldorf und Oberpkeis das zuständige Amtsgericht das Amtsgericht Hennef. Ich denke, dass dies auch vorher (seit 1811; Friedensgericht) so gewesen war. Es galt i.A.: Kantonsbezirk = Gerichtsbezirk.--Fallkner (Diskussion) 21:13, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Damit würden sich meine Aussagen zur Funktion der Katastergemeinden von oben erübrigen. Dass der Gerichts- dem Kantonsbezirk meist entsprach, finde ich interessant. Dann lebten die "französischen" Kantone ihrer Abgrenzung nach ja noch wesentlich länger fort als bis 1813. Vielleicht ging es in der von mir herangeführten Quelle auch tatsächlich um etwas, das mit dem Grundbuch bzw. Kataster zu tun hat (also nichts über das mit Gemarkung gemeinte hinausgehende).--Leit (Diskussion) 22:43, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Kann noch Angaben zu den Gerichten aus dem Jahre 1843 machen. In dem Buch "Uebersicht sämmtlicher Ortschaften des Regierungs-Bezirks Cöln ..." (Volkszählungsergebnisse von 1843) befindet sich auf S. XIV ein Verzeichnis sämtlicher Friedensgerichte. Danach gehörten in 1843 zum Friedensgericht Hennef die Bürgermeistereien Hennef, Lauthausen, Neunkirchen, Oberpleis und Uckerath und zum Friedensgericht Königswinter die Bürgermeistereien Königswinter, Menden und Obercassel.--Fallkner (Diskussion) 01:30, 2. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Passt exakt zu den Kantonsgrenzen – bis auf das Fehlen der Bürgermeisterei Vilich beim Friedensgericht Königswinter. Vilich=Friedensgericht Bonn?--Leit (Diskussion) 10:39, 2. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Im Kreis Bonn gab es 1843 zwei Friedensgerichte. Zum Friedensgericht Bonn Nr. I gehörten die Bürgermeistereien Bonn, Poppelsdorf und Vilich.--Fallkner (Diskussion) 17:00, 2. Aug. 2012 (CEST)Beantworten