Diskussion:Offenkundige Tatsache

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 89.12.90.241 in Abschnitt Verteidigungs-Ausschluss
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Holocaustleugnung[Quelltext bearbeiten]

Die Begrifflichkeit der offenkundigen Tatsache taucht in diversen Berichten und Kommentaren über Prozesse gegen Holocaustleugner auf, denn mit dieser Begründungen würden vorgebrachte "Beweise" abgelehnt. Was hat es damit auf sich? Daneben täte dem Artikel auch ein Beleg gut, der Begriff muss doch in irgendeinem Gesetz vorkommen.--Antemister 21:36, 28. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Verteidigungs-Ausschluss[Quelltext bearbeiten]

Zitat:

"Wie im Zivilprozessrecht (siehe oben) umfassen offenkundige Tatsachen allgemeinkundige und gerichtsbekannte Tatsachen. Offenkundig in diesem Sinn ist z. B. der an den Juden begangene Völkermord unter der nationalsozialistischen Herrschaft (Holocaust)."


Damit genügt die bloße Behauptung einer Offenkundigkeit, dem mit einer Freiheitsberaubung Bedrohten jegliche Verteidigungsmöglichkeit zu nehmen.

Es ist faktisch Beweis durch allgemeine Meinung. Danach war auch es auch bewiesene Tatsache, dass die Erde eine Scheibe war. --89.12.90.241 15:10, 30. Jun. 2023 (CEST)Beantworten