Diskussion:Official Medicines Control Laboratory

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 195.200.70.49 in Abschnitt Pharmazeutischer Unternehmer
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Pharmazeutischer Unternehmer

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Der PU ist in § 4 (18) AMG auch definiert als derjenige, der unter seinem Namen Arzneimittel in Verkehr bringt. Der alleinige Hinweis auf den Zulassungsinhaber greift zu kurz (es kann sich ja auch um eine Registrierung handeln). (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.49 (Diskussion) 08:21, 23. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten