Diskussion:Official Medicines Control Laboratory

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Pharmazeutischer Unternehmer[Quelltext bearbeiten]

Der PU ist in § 4 (18) AMG auch definiert als derjenige, der unter seinem Namen Arzneimittel in Verkehr bringt. Der alleinige Hinweis auf den Zulassungsinhaber greift zu kurz (es kann sich ja auch um eine Registrierung handeln). (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.49 (Diskussion) 08:21, 23. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]