Diskussion:Oliver Kreuzer

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 84.59.253.169 in Abschnitt Kreuzer als Manager beim Hamburger SV
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Kreuzer als Manager beim Hamburger SV[Quelltext bearbeiten]

In diesem Abschnitt stimmt so einiges nicht.

1. Kreuzer erhielt zweimal eine Kündigung. Nach seiner Freistellung am 14. Juli 2014 erfolgte zwei Wochen später die erste Kündigung zum 31. August 2014, worauf Kreuzer Rechtsmittel in Form einer Klage vor dem Hamburger Arbeitsgericht einlegte RP online: Kreuzer klagt gegen den HSV. Der Termin für die erste Anhörung war am 29. August 2014, ein zweiter, für den 08. September angesetzter Verhandlungstermin wurde nicht wahrgenommen. Stattdessen einigte man sich außergerichtlich auf die Rücknahme der Kündigung und Wiedereinsetzung von Kreuzers bis 30. Juni 2016 datierten Arbeitsvertrages.

2. Nach dieser gütlichen Einigung erhob Kreuzer jedoch erneut und wie schon nach seiner Beurlaubung im Sommer in der Hamburger Presse schwere Vorwürfe gegen den Hamburger SV und dessen Mäzen Klaus-Michael Kühne, so dass der Hamburger SV am 10. Oktober 2014 nachträglich eine außerordentliche Kündigung wegen wiederholtem illoyalen Verhaltens aussprach. Wiederum klagte Kreuzer gegen seine fristlose Entlassung Hamburger Morgenpost: Kampf um die Abfindung - Oliver Kreuzer klagt gegen HSV-Kündigung, doch kam ein erster Gütetermin am 17. November nicht zu Stande und auch der auf den 01. Dezember neu anberaumte Termin fand nicht statt, da das Gericht zunächst zu entscheiden hatte, ob für den Prozess ein Arbeitsgericht oder ein Zivilgericht zuständig sei.Hamburger Morgenpost: Ex-Sportchef HSV und Oliver Kreuzer: Gericht vertagt Gütetermin

3. Am 13. Januar 2015 fiel die Entscheidung, den Prozess Kreuzer gegen den Hamburger SV an das Hamburger Landgericht zu verweisen.Hamburger Abendblatt: "Fall Kreuzer" nun an das Landgericht verwiesen Prozessauftakt sollte Ende April sein. Einen Tag vor Prozessbeginn einigte sich der Hamburger SV mit Kreuzer auf eine erneute Zurücknahme der Vorwürfe und Wiedereinsetzung des Vertrages.kicker: HSV einigt sich mit Kreuzer

4. Laut Arbeitsvertrag hatte Kreuzer für den Zeitraum vom 01. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2016 Anspruch auf 800.000 Euro Gehalt. Da er jedoch Anfang November 2015 ein Angebot des TSV 1860 München annahm endeten seine Gehaltsansprüche gegenüber dem HSV mit diesem Datum. Der HSV hat somit zu keinem Zeitpunkt eine "Abfindung" in Höhe von 800.000 Euro gezahlt.

5. Der HSV befand sich 2014 mit der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung in eine "Fußball-AG" im größten strukturellen Umbruch seiner Vereinsgeschichte. Der neue Sportdirektor Peter Knäbel konnte seine Stelle erst zum 01. Oktober 2014 antreten, also mitten in der Hinrunde und mehr als vier Wochen nach dem Ende der Transferperiode. Der im Artikel angedeutete Vergleich zwischen Kreuzer und Knäbel ist somit nicht nur überflüssig, sondern auch aus rein fachlicher Sicht nicht Aufrecht zu erhalten.

6. In der Presse tauchten Mutmaßungen auf, wonach der HSV lediglich die "Abfindung" drücken wolle, doch kann man den ganzen Fall auch so betrachten, dass hier ein freigestellter Mitarbeiter wiederholt sozial auffällig und gegen die "guten Sitten" tätig wurde, um den Arbeitgeber zum Handeln zu zwingen, offensichtlich in der Hoffnung auf eine sofortige Vertragsauflösung bei Zahlung der vollen Bezüge, die erst bis zum eigentlichen Ende des Arbeitsverhältnisses fällig gewesen wären. --84.59.253.169 14:23, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten