Diskussion:Organschaft

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 129.13.186.1 in Abschnitt finanzielle Eingliederung
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Ich habe das Inhaltsverzeichnis umgegliedert, weil es zuvor Sinnentstellend war. Zudem habe ich kleine Ergänzungen vorgenommen. Insbesondere, dass bei der USt kein Gewinnabführungsvertrag bestehen muss und dass die Gewerbesteuer lediglich an die Körperschaftsteuer anknüpft. Ich gehe davon aus, dass das so ok ist. Ansonsten bitte Morgul fragen!

--Morgul 21:54, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten


Ich habe versucht das eine/mehrere in der Definition besser zu formulieren. Ich hoffe es ist o.k.? --Badenserbub 12:51, 3. Mär 2005 (CET)


gilt der inhalt des artikels nur für deutschland oder ist es in A und CH ähnlich  ?? Pm 09:53, 21. Jun 2004 (CEST)

Für A steht inzwischen was drin, stellt sich nur noch die Frage nach der Schweiz ! --Badenserbub 08:42, 28. Jun 2006 (CEST)

finanzielle Eingliederung[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt ist m.E. unsauber formuliert. Der letzte Satz in diesem Abschnitt ist entscheidend und missverständlich. Die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft muss allein durch die mittelbaren Beteiligungen gegeben sein. Ein Beispiel sagt mehr als tausend Worte:

A ist zu 100% an B beteiligt und zu 50% an C. B ist zu 50% an C beteiligt. --> C ist NICHT finanziell eingegliedert in A!

Der genaue Wortlaut findet sich bei §14 I Nr.1 KStG.

-- BBrandml (nicht signierter Beitrag von 141.3.209.57 (Diskussion) 14:14, 19. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Seh ich nicht so, sofern ich das Beispiel richtig verstehe. Es ist nur notwendig, dass der Organträger (hier A) an der vermittelnden Gesellschaft (B) mehrheitlich beteilt ist (hier 100%) (§ 14 (1) Nr. 1 S. 2 KStG), da nur so der OT diese beherrschen kann. Daher ist C zu 50% unmittelbar + 100%*50%=50% mittelbar = 100% vollständig finanziell eingegliedert. Dies kommt allerdings auch nicht so direkt im Artikel zum Ausdruck und daher vielleicht durchaus mißverständlich. --Philipp1977 (Diskussion) 10:19, 21. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ok, mein genanntes Beispiel war falsch und beruhte auf einer fehlerhaften Quelle. Eine Änderung des Artikels ist nicht unbedingt notwendig, aber könnte für mehr Klarheit sorgen. Dann wäre meine fehlerhafte Quelle früher aufgefallen ;) -- BBrandml (nicht signierter Beitrag von 129.13.186.1 (Diskussion) 12:02, 6. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

Weiterleitung von "Außenumsatz"[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Außenumsatz" ist bei Wikipedia nicht existent. Bei Eingabe des Begriffes wird man umgeleitet zum Artikel über "Organschaft", was nicht im Entferntesten mit der Sache des Außenumsatzes zu tun hat.

1. Außenumsatz ist eine betriebswirtschaftliche Kennziffer, die nicht den Umsatz eines Unternehmens selbst sondern deren Kunden widerspiegelt - wie etwa der Umsatz aller über Ebay abgewickelten Verkäufe. Verwendung findet der Begriff v.a. bei der Bewertung von E-Commerce-Unternehmen. 2. "Organschaft" jedoch befasst sich mit der steuerlichen Vergemeinschaftung von zwei oder mehreren Unternehmen trotz deren betrieblicher Autonomie. Weder wird der Begriff "Außenumsatz" im Artikel "Organschaft" erwähnt, noch wird auf dessen Funktion verwiesen

Ich bitte daher um das Deaktivieren der irreführenden Umleitung.