Diskussion:Oscar Schneider

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NSDAP-Mitgliedschaft[Quelltext bearbeiten]

Eine IP hat am 3. Mai 2012 folgenden Zusatz zur NSDAP-Mitgliedschaft gemacht. Schneider wusste davon nach eigenem Bekunden nichts und geht davon aus, dass er ohne sein Wissen wie viele andere zu diesem speziellen Datum in einem Sammelverfahren in die NSDAP aufgenommen wurde. Diese Angaben werden durch die Entscheidung der Spruchkammer Eichstätt (Aktenzeichen Ia/1029 vom 25. Januar 1947) untermauert, gemäß der Schneider im Verfahren gemäß § 1 des Gesetzes vom 06. August 1946 (Jugendamnestie) in Verbindung mit Art. 20 und 33 Abs.5 Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 05. März 1946 durch Einstellung wegen Nichtbetroffenheit entlastet wurde. Das liest sich nicht schlecht, aber zwei Kritikpunkte: 1. Allein das Aktenzeichen führt nicht unbedingt zur Auffindbarkeit in Archiven, maW existiert die Verfahrensakte/Bescheide noch? 2. Die Jugendamnestie (Jahrgänge ab 1919) 1946 [1] wurde im Rahmen der Entnazifizierung für die Klassen III und IV, die die Hauptmasse der Beschuldigten darstellte, relativ pauschal durchgeführt. Es ist aber durchaus denkbar, dass die Verfahrenseinstellung ausdrücklich auf Aussagen oder Urkunden Bezug nahm, die ein solches Sammelverfahren beweisen sollten.--Wiguläus (Diskussion) 00:33, 10. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Hallo Wiguläus,

ich kann deinen Argumenten für die Rücknahme meiner Ergänzungen leider nicht folgen. Die Berufung auf die eigenen Angaben des Bestroffenen finden sich in Wiki im selben Zusammenhang auch bei Siegfried Lenz. Was dort richtiger Weise stehen darf, sollte hier ebenso zulässig sein. Wenn man in dieser Frage weiter forscht, entdeckt man relativ schnell, dass offensichtlich viele Jugendliche des Jahrgangs 1927 in einer größeren Zahl zu diesem speziellen Datum in die NSDAP aufgenommen wurden, obwohl sie das Mindestalter für eine Parteimitgliedschaft noch gar nicht erreicht hatten. Die Aussagen von Schneider und Lenz sind aufgrund dieser Faktenlage unter Hinweis auf die Urheberschaft also durchaus darstellungswürdig.

Bei genauer Betrachtung meiner Ergänzung wird dir auffallen, dass die Spruchkammer in Ihrer Entscheidung von nicht betroffen spricht. Dr. Schneider war also sowohl bezüglich der Jugendamnestie, wie auch bezüglich der Entnazifizierung als Nichtbetroffener eingestuft. Dein Kommentar bezüglich der Jugendamnestie geht hier also völlig daneben.

Hinsichtlich eines Zitates kann ich leider nur mit der Entscheidung der der Spruchkammer Eichstätt dienen, die mir vorliegt. Dieses Zitat sollte ebenso ausreichend sein, wie Zitate von aktuellen Gerichtsurteilen.

Ebenso wie in diesem Artikel das Faktum der NSDAP-Mitgliedschaft dargestellt wird, muss auch das Faktum einer Spruckammerentscheidung in diesm Zusammenhang dargestellt werden können. Eine pauschale Kritik solcher Verfahren unter Hinweis auf "Persilscheine" gehört nicht hier her, sondern sollte unter dem zugehörigen Eintrag entsprechend mit Zitierungen hinterlegt werden.

Ich hoffe meine Argumente konnten dich davon überzeugen, die von mir durchgeführten Ergänzungen so zu akzeptieren.

Beste Grüße HPT

Zum Thema Sammelaufnahme von Minderjährigen in die NSDAP noch folgende Links:

http://www.focus.de/kultur/buecher/nsdap-mitgliedschaft_aid_131416.html

http://www.sueddeutsche.de/kultur/walser-lenz-und-hildebrandt-historiker-streiten-ueber-nsdap-mitgliedschaft-1.414614

Gruß HPT (nicht signierter Beitrag von 62.157.230.102 (Diskussion) 10:21, 4. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Hallo, hat ein wenig gedauert. Die Entscheidung spricht von nicht betroffen Du schreibst: „Dein Kommentar bezüglich der Jugendamnestie geht hier also völlig daneben.“ Mmh. In Anmerkung Nr.3 auf S. 307 des bereits oben verlinkten Gesetzes steht, dass nach der Einstellung des Verfahrens ein Amnestierter ein vom Gesetz nicht betroffenen gleich steht. Die Amnestierten konnten daher beantragen, dass von der Spruchkammer „ihre Nichtbetroffenheit bescheinigt“ wurde. Es ist also für mich eher offensichtlich als anscheinend, dass die „Einstellung wegen Nichtbetroffenheit“ nicht auf Grund eines Eintritts im Sammelverfahren in die NSDAP erfolgte. Du schreibst auch: „Dieses Zitat sollte ebenso ausreichend sein“. Ein Vollzitat des Dokuments ist hier mE inzwischen unerläßlich, um zu zeigen, dass explizit auf das Sammelverfahren Bezug genommen wird. Ansonsten kann man es vermuten, gesichert ist es nicht. MfG

Hat wirklich Oscar Schneider die neue Reichstagskuppel entworfen?[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube nicht, dass Oscar Schneider die neue Reichstagskuppel entworfen hat. Dagegen spricht, dass er weder Architekt noch Bauingenieur, sondern Jurist ist. In dem Wikipedia-Artikel zum Reichstagsgebäude steht weder etwas von einem Kuppel-Entwurf Schneiders noch von einer Abstimmung um die Kuppel, die mit einer Stimme Mehrheit ergangen sei. Vielmehr steht dort, dass Foster selbst auf Drängen der Entscheidungsträger widerwillig eine Kuppel entworfen habe, die konkurrierende Architekten dann als Plagiat bezeichnet hätten. (nicht signierter Beitrag von JohannesMoeller (Diskussion | Beiträge) 22:25, 22. Sep. 2020 (CEST))[Beantworten]