Diskussion:Otto Max Sachse

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 84.180.145.78 in Abschnitt Formulierungsfrage
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Sterbeort[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist noch nicht vermerkt, dass Otto Max Sachse in Mülsen (St. Jacob) verstorben ist. Ein anderes Problem stellt in meinen Augen dar, dass als Geburtsort Mülsen angegeben wurde. Zum damaligen Zeitpunkt allerdings bestand noch keine Einheitsgemeinde, so dass der entsprechende Ortsteil, also Mülsen St. Jacob, als Geburtsort eingetragen sein müsste. Dies würde auch für den Sterbeort gelten. Die Frage ist nun, ob der Einheitsort als solcher nun stehen bleiben kann, darf, soll oder ob eine Abänderung sinngemässer erscheint. --Schlossbergprinz 20:00, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Max Sachse starb nicht in Mülsen St. Jacob, sondern im Krankenhaus in Lichtenstein/Sa.

Gibt es Belege für die Angabe, dass er in den Gemeinderat von Mülsen St. Jacob berufen worden war? Alten Adressbüchern lässt sich nämlich nur entnehmen, dass er Mitglied der Gemeindeverordnetensitzung war (und das ist etwas anderes als der Gemeinderat, diesem gehörte er den Eintragungen in den Adressbüchern zufolge zumindest in den Jahren 1926 bis 1935 nicht an.) In die Verordnetensitzung wurde man zudem gewählt, nicht berufen. (nicht signierter Beitrag von 87.139.12.150 (Diskussion) 11:16, 23. Mai 2010 (CEST)) Beantworten


Ich habe die von 84.180.191.12 gemachten Änderugnen wieder eingefügt (die entsprechenden Texte liegen mir vor, die Änderungen sind also korrekt gewesen) auch wenn sie von Laibwächter ziemlich allgemein als "nicht schlüssig" deklariert worden sind. Die Quelle für die allgemeinen Lebensdaten hat der Erstverfasser des Artikels ja auch angegeben, steht ganz unten. Wenn gezielte Einzelnachweise benötigt werden, kann ja hier hinterlassen werden, um welche Punkte es genau geht, dann ist es auch möglich, diese noch einzuarbeiten. (nicht signierter Beitrag von 87.139.12.150 (Diskussion) 15:07, 9. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Formulierungsfrage[Quelltext bearbeiten]

Seit der letzten Änderung ist folgende Formulierung enthalten: "das gegenüber der heutigen Gemeindeverwaltung von Mülsen St. Jacob stand." Das Mülsen St. Jacob wurde hier neu eingefügt. Da Mülsen St. Jacob aber schon seit 1999 nicht mehr selbstständig ist und daher auch keine eigene Gemeindeverwaltung mehr besitzt, müsste der Satz wieder entsprechend rückgeändert oder komplett neu formuliert werden. So ist er auf jeden Fall falsch. Entweder ist die Gemeindeverwaltung der früheren Gemeinde Mülsen St. Jacob gemeint oder schon die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mülsen. 84.180.145.78 16:16, 10. Sep. 2015 (CEST)Beantworten