Diskussion:Parallelimport

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Seth Cohen in Abschnitt Definition
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Händler nur Vermittler?[Quelltext bearbeiten]

Folgender Satz ist mir unklar: Nach europäischem Recht darf beispielsweise ein Händler im Inland nur als Vermittler zwischen dem ausländischen Anbieter und dem Käufer auftreten, jedoch nicht selbst als Verkäufer. Was genau ist damit gemeint? --Heinzi.at 09:40, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Dass er nur den Kontakt herstellt --(nicht signierter Beitrag von 84.178.82.236 (Diskussion) 17:32, 12. Apr. 2008)
Soweit klar, aber wenn das so ist, warum sind dann Grauimporte legal möglich? --Heinzi.at

Gewährleistung / Garantie[Quelltext bearbeiten]

Kennt sich jemand mit den Gewährleistungs- bzw. Garantiebestimmungen bei Reimportgeschäften aus, vor allem im Bereich Pkw-Kauf? Wie verhält es sich hier mit den Bestimmungen? Welches Recht gilt?

Legaler Reimport[Quelltext bearbeiten]

Ich wurde auf diese Seite von jener über Krabbenfischerei gelotst... Was da passiert ist ja offenkundig legal (Krabben in der Nordsee fangen, in Europa anlanden, in den Maghreb fliegen und gepult nach Europa reimportieren), fehlt aber ein bisschen im Artikel... Hobbitschuster (Diskussion) 21:23, 3. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Dabei scheint es mir um ein ganz anderes Thema zu handeln. Habe den unpassenden Link bei Krabbenfischerei entfernt. -- Zehnfinger (Diskussion) 15:01, 6. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

„Das Vertriebsnetz des Herstellers im Inland wird dabei absichtlich umgangen, weil sich die Ware im Ausland aufgrund der Preispolitik des Herstellers oder steuerlicher Unterschiede günstiger erwerben lässt.“

„Parallelimport tritt auf, wenn im Ursprungsland ein niedrigerer Preis verlangt wird als im Exportland.“

Widerspricht sich das nicht? --Seth Cohen 14:47, 27. Okt. 2021 (CEST)Beantworten