Diskussion:Parteiwechsel (Prozessrecht)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Himbeerbläuling in Abschnitt Wünsche an den Artikel
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Wünsche an den Artikel[Quelltext bearbeiten]

Hallo Verteidiger des Artikels! Aus meiner Sicht bleiben zwei Wünsche an den Artikel offen. Ich habe selber wenig Ahnung von Rechtsfragen.

  1. Für den „Parteiwechsel kraft Gesetzes“ werden zwei wesentliche Beispiele genannt (Tod&Erbe; Grundstücksverkauf wenn es um ein Recht am Grundstück geht), für den „gewillkürten“ keines.
  2. Der Artikel ist in seiner gegenwärtigen Form deutschlandbezogen. Falls er bestehen bleibt: Entweder sollte der Landesname in den Titel (Lemma) (also z. B. Verschiebung nach „Parteiwechsel (deutsches Prozessrecht)“ ), oder es sollten entsprechende Regelungen zumindest im österreichischen und im schweizerischen Prozessrecht dargestellt werden.

--Himbeerbläuling (Diskussion) 18:25, 7. Feb. 2022 (CET)Beantworten