Diskussion:Passivlegitimation

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 31.19.2.151 in Abschnitt Passivlegitimation/Prozessführungsbefugnis
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In diesem Beitrag werden Passivlegitimation und passive Parteifähigkeit durcheinandergeworfen. Nur nach einer absoluten Mindermeinung besteht eine Verbindung.


Passivlegitimation/Prozessführungsbefugnis[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel steht, dass der Insolvenzverwalter passivlegitimiert ist. Wie definiert, ist die Passivlegitmiation eine Frage des materiellen Rechts. Die Frage danach, wer verklagt werden kann, ist jedoch eine prozessrechtliche. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter (nach der herrschenden Amtstheorie) prozessführungsbefugt (vgl. Reinhard Bork, Einführung in das Insolvenzrecht). Damit ist m.E. die Feststellung, dass der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens passivlegitimiert ist, falsch. Es müsste heißen: der Insolvenzverwalter ist prozessführungsbefugt. (nicht signierter Beitrag von 92.193.45.159 (Diskussion) 23:19, 29. Mai 2010 (CEST)) __________________________________________________________________________________________ "Man fragt also danach, wer der Träger einer Pflicht ist. Umgangssprachlich kann man das so formulieren: „Wen muss ich verklagen, um zu meinem Recht zu kommen?“"Beantworten

"Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO muss sich die Klage im Verwaltungsverfahren gegen einen ganz bestimmten Klagegegner richten. Eine Klage kann nur Erfolg haben, wenn sie sich gegen den richtigen Beklagten richtet."

Hier scheint jeweils die Passivlegitimation mit der Prozessführungsbefugnis verwechselt worden zu sein. Die Passivlegitimation betrifft die Frage, wer (materiellrechtlich) Anspruchsgegner ist. Bei der Prozessführungsbefugnis hingegen geht es um die (prozessuale) Frage, gegen wen eine Klage zu richten ist. So ist etwa im Insolvenzverfahren der Schuldner materiellrechtlich weiterhin Inhaber der Rechtspositionen; bei massebezogenen Streitigkeiten ist dennoch nicht er, sondern der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (gesetzliche Prozessstandschaft) zu verklagen.

Gerade weil die beiden Begriffspaare nichtzuletzt auch in der Literatur falsch verwendet werden, empfiehlt es sich hier, auf diesen Unterschied in der Wikipedia aufmerksam zu machen. (nicht signierter Beitrag von 31.19.2.151 (Diskussion) 16:11, 11. Mai 2013 (CEST))Beantworten