Diskussion:Paul Bosse

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Unstimmigkeit/Beleg[Quelltext bearbeiten]

Satz: „Bereits Ende 1933 wurde dem „jüdisch versippten“ Chefarzt – ungeachtet der Belege für seinen Fronteinsatz im Ersten Weltkrieg und seiner seitdem bestehenden Schwerbeschädigung – gekündigt und Bosse musste das Paul-Ger­hardt-Stift Ende 1935 verlassen.“ Die Formulierung legt nahe, dass ein (kirchlich geführtes) Krankenhaus den Chefarzt wegen seiner nicht-arischen Ehefrau entlassen habe.

Ich bereite derzeit einen Artikel zum Stichwort „jüdisch versippt“ vor und kann nach meinem Kenntnisstand diese Behauptung nicht nachvollziehen:

  • Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Sonderausgabe München 2007, ISBN 978-3-406-56681-3, S. 351 stellt dar, dass z.B. die Evangelische Kirche in Thüringen erst 1939 die Pastoren nichtarischer Abstammung inkl. „jüdischer Mischlinge zweiten Grades“ entließ, wobei sie sich auf dem Verwaltungswege entsprechende Bestimmungen des Deutschen Beamtengesetzes übernahm.
  • Eine Staatsbeamte betreffende Bestimmung findet sich erst 1937 im § 25. (1) Beamter kann nur werden, wer deutschen oder artverwandten Blutes ist und, wenn er verheiratet ist, einen Ehegatten deutschen oder artverwandten Blutes hat. Ist der Ehegatte Mischling zweiten Grades, so kann eine Ausnahme zugelassen werden. Deutsches Beamtengesetz vom 26. Januar 1937, § 25.(1)
  • Eine frühere Bestimmung von 1933 bezieht sich auf Beamtenanwärter bzw. spätere Eheschließungen ohne Rückwirkung. Reichsgesetzblatt 1933, I, S. 434: Begründung des Beamtenverhältnisses § 1a (3) „Wer nicht arischer Abstammung oder mit einer Person nicht arischer Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Reichsbeamter berufen werden. Reichsbeamte arischer Abstammung, die mit einer Person nicht arischer Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen.“

Die im o. a. Satz immanent enthaltene Behauptung, Bosse sei als „jüdisch Versippter“ entlassen worden, erscheint mir daher nicht stimmig und bedarf eines vernünftigen Belegs. MfG --Surikate (Diskussion) 13:35, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Kopie von der Disku des Benutzers --Surikate (Diskussion) 14:08, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hallo Surikate, das musste so kommen. Vielen Dank der Nachfrage. Ich habe es absichtlich verkürzt dargestellt. Im Detail ist es kompliziert. Die Stellen, die Du zitierst, geben eine gesetzliche Grundlage wieder. Wenn etwas das NS-System charakterisiert, ist es der Wechsel von Willkür und Gesetzlichkeit. Entscheidend ist oft die lokale Ebene, vor allem wenn eine gesetzliche von Oben fehlt. Im Dez. 1933, als gekündigt wurde, gab es das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, innerkirchlich gab es in Preuißen den "verschärften" Arierparagrafen, der selbst eine Ehe mit einem "nichtarischen" Partner als Grund zur Kündigung vorsah Pfarrernotbund. Deswegen - ganz rechtsstaatlich argumentierend - meine Bemerkung: Ungeachtet ..., denn die Frontkämpfereigenschaft begründete im Gesetz vom 7.4.1933 eine Ausnahme von der Kündigung. Zur Schwerbeschädigung komme ich gleich. (Der Reichsinnenminister Frick hatte Anfang 1934 noch bemängelt, dass Bestimmungen des Arierpara­graphen „wahl- und kritiklos auf Ge­biete übertragen werden, für die sie nicht bestimmt sind, und … dabei wo­möglich noch nicht einmal die Ausnahmen zugelassen werden“.(Zitat aus: Gerlach (1993), 124). Er sagte dies im Blick auf die reichskirchliche Ariergesetzgebung. Soviel zu den gesetzlichen Grundlagen. Ganz am Anfang wurden die Bamten entlassen oder pensioniert, doch schon sehr schnell "jüdische" Nichtbeamten und dann "jüdisch versippte", erst in öff. Institutionen, dann später auch in privaten Arbeitsverhältnissen. Entscheidend ist nun, was auf lokaler Ebene passiert. Dazu Böhmer (1988): "Der nationalsozialistische Bürgermeister Faber im Vorstand [der Paul-Gerhardt-Stiftung] verlangte 1934 auch vom Paul-Gerhardt-Stift die Respektierung damaliger parteipolitischer Interessen. Mit Stimmenmehrheit beschloß der Vorstand ... den auslaufenden Arbeitsvertrag nicht zu verlängern. Zu den vielen Vorwürfen ... gehörte auch der, mit einer jüdischen Frau verheiratet zu sein". Selbst in diesem, ganz aus Rechtfertigungsgründen und mit nachweislich unwahren Behauptungen geschilderten Vorgang (Paul Bosse hatte als erfolgreicher Chefarzt einen unbefristeten Vertrag) lässt sich im Gegensatz zu Böhmer (1983) die sog. jüdische Frau nicht verheimlichen. In Böhmer (2009) ist er auf Grund unserer Intervention gezwungen, das Vorhandensein der "Mischehe" als alleinigen Kündigungsgrund zu erwähnen. Siehe auch Kabus (2012), 161. Es gab auch besonders "begeisterte" Städte, wie z.B. Wittenberg. Als erste hat übrigens die Diakonissenoberin des Paul-Gerhardt-Stiftes im April 1934 dies in einem Schwesternrundbrief ausgesprochen: "Es liegt eine schwere Wolke auf dem Hause Bosse, da dasselbe durch den Arierparagraphen auch betroffen ist." Von 2011 bis 2013 war jene, auch von mir gewählte Beschreibung der Trennung auf der Geschichtswebsite der Paul-Gerhardt-Stiftung zu lesen.
Zu dem Anderen. Man hat gekündigt zu Ende des Jahres 1934, obwohl man noch vorher einen neuen Vertrag ausgehandelt hatte, der mindestens bis Ende 1935 laufen sollte, ihm, der einen unbefristeten Vertrag seit 1922 hatte. Die Notlage des Chefarztes mit der Kündigung zum 31.12.34 nutze man aus. Man bemerkte nämlich recht schnell, dass man ihm ohne Zustimmung der Fürsorgestelle hätte gar nicht kündigen dürfen, denn er war anerkanntermaßen schwerkriegsbeschädigt. Unter Zwang stimmte er einem Auflösungsvertrag unter Verzcht auf alle Ansprüche an das Paul-Gerhardt-Stift zu - dafür durfte er dann bis zum 31.12.35 bleiben. Von den weiteren Bemühungen in der langen Rechtfertigungsgeschichte, die unter dem grifffigen Namen "Schutzbrief" bis heute kursiert, will ich nicht reden. Für die Länge der Antwort entschuldige bitte. mfG --Detstum (Diskussion) 16:49, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Hallo Surikate, eben habe ich noch mal Deine Fragen durchgelesen. Es gibt leider kein Dokument von der Vereinbarung zum Auflösungsvertrag. Man kann nur vermuten, dass in diesem bereits festgelegt wurde, am 18.4.34, daß Paul Bosse eine Privatklinik eröffnen könne. Wir haben eine Postkarte vom 8.2.35, die vom Ende der Umbaumaßnahmenn zur klinik berichtet. Der Ärztekammer/KV war daran gelegen, den einzigen Frauenarzt WB zu erhalten. Hitler, dem die Genehmigung zur Privatklinik zugeschrieben wird, kam erst Mitte Juni 1935 in das Stift. MfG --Detstum (Diskussion) 17:12, 11. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Danke für Deine Mühe. Du weist zu Recht daraufhin, dass es oftmals ein Vorpreschen von radikalen Antisemiten gab, die über die später erlassenen Verordnungen hinausgingen. (Die Darstellung bei Pfarrernotbund war jedoch nur scheinbar belegt. Tatsächlich wurde diese ohnehin nur eingeschränkt verbreitete Arierregelung von Anfang September am 16. November 1933 ausgesetzt und bereits im Dezember 1933 zurückgenommen. Ob Bosse daher als "jüdisch Versippter" entlassen wurde, lässt sich so nicht nachweisen.) Ich würde es für richtig halten, den auf Böhmer belegten Satz „Mit Stimmenmehrheit beschloß der Vorstand ... den auslaufenden Arbeitsvertrag nicht zu verlängern. Zu den vielen Vorwürfen ... gehörte auch der, mit einer jüdischen Frau verheiratet zu sein" inhaltlich zu paraphrasieren und an geeigneter Stelle einzusetzen. Ich schließe aus Deinen Ausführungen, dass strittig ist, ob die jüdische Ehefrau der entscheidende/einzige Kündigungsgrund war. Dann sollte man dies neutral und sauber belegt darstellen und dem Leser nicht vorenthalten. --Surikate (Diskussion) 14:32, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Offene Fragen[Quelltext bearbeiten]

Erklärungsbedürftig ist auch die Zeitspanne zwischen Kündigung und Weggang: ... Ende 1933... gekündigt und Bosse musste das Paul-Ger­hardt-Stift Ende 1935 verlassen. Erstaunlich finde ich dann auch, dass Bosse daraufhin Anfang 1936 eine Privatklinik eröffnen konnte - wie geht das mit dem angeblichen Entlassungsgrund überein?

Nachtrag: Meine erste Bemerkung ist durch "auslaufenden Arbeitsvertrag" bereits geklärt.

Auch diese beiden Sätze sind nicht plausibel bzw. führen zu weiteren Fragen: "Lokale Dienststellen von Stadt und Partei hätten eine Beteiligung am Attentat auf Hitler konstruiert, auf Grund derer die Familie am 21.Juli 1944 verhaf­tet wurde.[3] Käte Bosse wurde im KZ Ravensbrück ermordet, Paul Bosse zur Organisation Todt in den Harz zwangsverpflichtet."
Wie kann es zu einer Verhaftung schon am Folgetag des Attentats kommen, wenn dazu lokale Dienststellen von Stadt und Partei erst eine Beteiligung am Attentat auf Hitler konstruieren mussten? Etwas sehr kurzfristig... Auch scheint mir der Beleg auf eine (autobiografische?) Darstellung von 1945, die nicht weiter von Historikern aufgegriffen wurde, nicht hinreichend.
Schließlich war die (leider nicht datierte) KZ-Einweisung der jüdischen Ehefrau, die in Mischehe lebte, nicht üblich: die Frage nach dem Grund drängt sich auf. Hingegen wurde die Zwangsarbeit von "jüdisch versippten Personen" 1944 reichsweit zur Regel.--Surikate (Diskussion) 13:13, 12. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Kopie von Benutzerseite Detstum[Quelltext bearbeiten]

Zuerst möchte ich sagen, gedankliche Konstruktionen laufen oftmals in Bruchteilen von Sekunden ab. Vor allem, wenn es vorgebahnt ist. Ich bin etwas vorsichtiger, ein Urteil zu fällen, bevor mir der Sachverhalt nicht hinreichend bekannt ist.

Ich beginne mit Deiner letzten Anmerkung. Der Transport in ein KZ zur damaligen Zeit (Sommer 44) für in "Mischehe" lebende "Juden" (die Apostrophierung gebrauche ich, weil Käte Bosse nur für die Nazis Jüdin war) war unüblich, man könnte fast sagen: unmöglich. Er kam dennoch vor, aber nur mit einem "Trick", so nannte es im Falle Bosse die Ärztekammer Sachsen-Anhalt 1946. Erst im Jan. 1945 wurde der Abtransport von in "privilegierter Mischehe" lebenden, in Nazi-Nomenklatur genannten Juden offiziell von Berlin aus angeordnet. (Lit hierzu von Beate Meyer und Horst Gruner). Wie war also trotzdem ein Transport zu erreichen? Den Nazis war die Geburtsklinik ihres Mannes, der zunehmend in ihren Augen ein "Halbjude" wurde, ein Skandal, denn "arische" Säuglinge in "jüdischen" Händen zu wissen, muss ihnen wie eine Provokation vorgekommen sein. Im Grunde ging es den Nazis primär um Paul Bosse. Wie kann man ihn und seine Klinik beseitigen. Es gab Versuche, ihn und seine Kinder - "Halbjuden" - in den Westen zu Grabarbeiten zu verpflichten, ab April 1944. Doch diese Versuche scheiterten, weil - so zumindest die Ärztekammer 1946 - sie intervenierte, um WB den einzigen Frauenarzt zu erhalten. Man war also nicht nur gedanklich damit beschäftigt, sich des Problems Bosse zu entledigen.(Die vielfältigen Denuntiationen seit Bestehen der Klinik seien nur erwähnt, ein staatsanwalt. Ermittlungsverfahren zB, weil Bosse Patienten mit GO absichtlich infiziere, um die Wehrkraft zu zersetzen.) Um das Ganze nicht noch komplizierter zu machen, erwähne ich nur seinen Nachfolger im Paul-Gerhardt-Stift und Widersacher im Ort, ein PG und ab 1938 in der SS, einen überzeugten Nazi, in seiner SSO-Karte ist das RSHA als seine Dienststelle erkennbar, dem an der Ausschaltung seines Vorgängers gelegen war, um es vorsichtig auszudrücken. Er weigerte sich, Patienten, die aus der Bosse-Klinik kamen, im Stift zu behandeln. Für die WBer Nazis muss das Attentat vom 20.7. bzw. die folgenden Vergeltungsmaßnahmen wie ein Geschenk des Himmels gewesen sein. In WB lebte der Vater einer der Attentäter, Sup.Meichßner, der - auch im Vorstand der Paul-Gerhardt-Stiftung 1933/34 saß und Paul Bosses Rauswurf mitgetragen hatte, sehr lange NS-loyal -, der am 21.7. verhaftet wurde. Was lag näher, als eine Verbindung von Bosse zu Meichßner zu ziehen, Bosse intensiv nach seiner Verhaftung in dieser Richtung zu vernehmen. Erfolglos. Nach 2 Monaten wurde Bosse aus der Gestapohaft entlassen und sofort dienstverpflichtet. Seine Tochter inhaftierte man, weil sie angeblich Flugzeuge des Aradowerkes in WB gezeichnet hätte. Ein Sohn kam ins Arbeitslager Zöschen. Was war nun mit der Verhaftung der Familie "gewonnen"? Die "privilegierte Mischehe" war mit einem Schlag kriminalisiert, hatte dadurch die "Privilegien" und auch ihre Fürsprecher in der Ärztekammer verloren. Man konnte auf diese Weise in Einem sich der Familie Bosse entledigen und kurz darauf die Geburtsklinik beschlagnahmen und in das Paul-Gerhardt-Stift eingliedern, womit der skandalöse, oben geschilderte Umstand ganz "gesetzlich" - nämlich nach dem Reichsleistungsgesetz, eine spezielle WBer Erfindung ihres Gebrauchs - aus der Welt war. Ubrigens: Käte Bosse kam 1 Wo ins Gestapogefängnis WB, dann ins Gestapogef. Halle und schließlich am 1.11.44 ins KZ Ravensbrück als "politischer" Häftling. WBer in vergleichbarar Situation lebend wie Käte Bosse überlebten, kamen gar nicht oder sehr viel später (im Feb 45, Kabus, 162) ins KZ. Eine andere Konstruktion, "privilegierte Miscehen" zu "entprivilegieren": Kingreen, Monica, Tödliche Verfolgung von als jüdisch klassifizierten „Mischehepartnern“ in der Rhein-Main-Region. In: Gensch, Brigitte u. Grabowski, Sonja (Hg.), Der halbe Stern, 57-66. Gießen 2010.


Zur anderen Frage, die die Reputation einer Quelle mit der mangelnden oder bisher (noch) nicht erfolgten Beschäftigung von reputablen Historikern in Frage stellt, ist erst einmal rein formal. Sie vergißt nämlich zu fragen, ob es inhaltliche Gründe sind, die einen Vorsicht walten läßt, sich ihrer zu bedienen. Ob es Unstimmigkeiten mit anderen Quellen gibt, die nicht zu erklären sind. Gerade im Zusammenhang mit der Erforschung des Nationalsozialismus ist auch immer zu fragen, ob es auch heute (!) noch Interessen gibt, die sich gegen eine unvoreingenommene Bschäftigung mit der NS-Zeit wehren, gegen die Aufklärung der Vestrickung einer Institution, der man selbst heute angehört zB (unbewußte Identifikation). Das "Schöne" an der Chronik von Bosse, deren Zuverlässigkeit Du anzweifelst, ist, dass Archivfunde ihre Glaubwürdigkeit bis jetzt bestätigen und die tendenziöse Sicht der reputablen Quellen gleichzeitig herausstreichen.Ich empfehle, immer noch und mehr denn je, aktuell: Die Unfähigkeit zu trauern von den beiden Mitscherlichs und den Sammelband: Die unbewußte Erbschaft des Nationalsozialismus.

Nun ist es doch länger geworden. Und dabei habe ich die reichskirchlichen Verwicklungen und die Besonderheit von Käte Bosse als "nichtarische" Christin unerwähnt gelassen, um die Verwirrung in Grenzen zu halten. Ich hoffe, es beantwortet auch so Deine Fragen. MfG --Detstum (Diskussion) 10:18, 13. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank Artregor und Surikate für den Hinweis. Vorab: Den Verweis auf den Pfarrernotbund hatte ich gebracht zur Erläuterung des geläufigen Ausdrucks "verschärfter Arierparagraph". Das geht ganz ohne Belege, das läßt sich leicht bei Klaus Scholder nachlesen. Das Rekurrieren auf das Hin- und Her bei der Einführung des verschärften Arierparagraphen im Anschluß an die Braune Synode erhellt nicht, weil es den innerkirchlichen Kampf übergeht und damit ein falsches Bild entstehen lässt. Meiner Erinnerung nach, ich kann mich da täuschen, ist der verschärfte Arierparagraf der Berliner Provinzialsynode von August 33 nicht zurückgenommen worden. Zu Deiner Anmerkung, als Beleg die angeführte Stelle bei Böhmer (1988) aufzuführen, bin ich mehr als erstaunt. Ich habe mich anscheinend nicht deutlich genug ausgedrückt: Es ist es unstrittig, dass Paul Bosse wegen seiner Frau entlassen wurde. Ich brauche da gar nicht zu erinnern (etwas zynisch), was passiert eigentlich mit all den Nazi-Opfern, die es versäumt haben, sich einen Beleg hierüber von den Nazis ausstellen zu lassen. Zum Glück ist hier die Geschichtsforschung eindeutig.

Ich habe es da sehr viel leichter. Ich will Dir argumentativ entgegenkommen. Böhmer hat sich 1983 schon einmal zu dem Kündigungsgeschehen geäußert. Da kommt er - bei gleicher Quellenlage wie 1988 - ganz ohne die "jüdische" Frau aus. Da sind es überhöhte Honorarforderungen, die das Paul-Gerhardt-Stift in Nöte brachte, so dass es Paul Bosse kündigen bzw. den "auslaufenden" Vertrag nicht verlängern wollte. Wie das neben einander stehen konnte, lässt sich nur so erklären, daß sein Artikel in der DDR erschien, zum Lutherjubiläum übrigens. Belege für diese Behauptung führt er nicht an - wie sollte er auch, sie wurden nie gefunden. Den Nationalsozialismus erwähnt er erst im Jahr 1942, als Paul Bosses Nachfolger im Stift aus der Kirche austritt (S. 91). Die "jüdische" Frau hätte gestört bei seiner Schilderung, hätte sie unglaubwürdig gemacht. Böhmer muss selbst - das ist meine Vermutung - diese Darstellung verdächtig vorgekommen sein. Später wird er sagen, die 83-Darstellung sei auf Grund von Zeitzeugenaussagen entstanden, eine nachgeschobene Erklärung, weil er in seiner Arbeit den gegenteiligen Eindruck hervorruft - er redet davon, dass "die Unterlagen darüber" noch vorhanden seien. 1988 führt er schon beim Kündigungsgeschehen die "jüdische" Frau ein, allerdings spricht er von den "vielen Vorwürfen" Paul Bosse gegenüber. Das heißt, er schafft es, den diffamierenden Teil (zu den Vorwürfen können überhöhte Liquidationen gehören, aber das Auszusprechen überlässt er dem Leser) zu belassen und schon früh den Nationalsozialismus einzuführen. Wenn dieser Grund schon 1933 zur Verfügung gestanden hätte, hätte man ihn mit Sicherheit damals genannt, denn man suchte händeringend nach einem (vertuschendem) Kündigungsgrund. Es würde zu weit führen aufzuzeigen, wie die Genese der "vielen Vorwürfe" ist: Sie stammen aus einem Gutachten von 1946, das zur Abwehr von Entschädigungszahlungen an Paul Bosse vom Stift in Auftrag gegeben worden ist, jedoch weil es politisch inopportun war, nicht erstattet, sondern zurückgezogen worden ist. 2009 schließlich wird Böhmer - gegen seine ursprüngliche Intention - die 1988er Arbeit insofern ändern, als die "jüdische" Frau jetzt als alleiniger Grund für Paul Bosses Rauswurf angeführt wird (S. 276). Wie Du da auf die Idee kommst, Böhmer (1988) als Beleg anzuführen, ist mir schleierhaft bzw. Ausdruck unserer völlig unterschiedlichen Rezeption des Nationalsozialismus. Böhmer hält seine Äußerung von den "vielen Vorwürfen" (1988) für so wenig wert, dass er sie wortlos kassiert. Ein Beispiel, dass blindes Vertrauen in reputable Quellen gut überlegt sein will. Aber Du willst der selbst von Böhmer (2009) verschmähten Stelle zu einer Renaissance verhelfen!

Falls es nicht bekannt sein sollte, Böhmer war von 1974-91 gynäkologischer Chefarzt am Paul-Gerhardt-Stift in WB. Seine hier zitierten 3 Arbeiten versuchen die Verwicklung des Paul-Gerhardt-Stiftes in das NS-System im Sinne einer Weißwaschungsschrift zu vertuschen, was am "wirkungsvollsten" geschieht, indem man das Opfer zum Täter macht. Ich selbst bin auf Böhmer (1983) gestoßen, als ich 2009 Briefe der beiden Arztkinder von Paul Bosse las - meine Frau ist seine Enkelin -, in denen sie sich über Böhmers Arbeit von 1983 unterhalten.

Ich habe nur begrenzte Hoffnung, will es aber dennoch versuchen. Ich zitiere den Eintrag der Geschichtswebsite der Paul-Gerhardt-Stiftung, von 2011 bis 2013 im Netz:

"Dem Chefarzt Dr. Bosse wird am 28.12.33 gekündigt, weil er sich nicht von seiner evangelischen Frau, die jüdische Vorfahren hatte, scheiden läßt. Er muß am 31.12.35 die Klinik nach über 28jähriger Tätigkeit verlassen, davon über 16 Jähre als ltd. Chefarzt. Er gründet anschließend in Wittenberg die angesehene „Privatklinik und Entbindungsanstalt Dr. Bosse". Die Familie ist im weiteren Verlauf zunehmenden Repressalien ausgesetzt. Chefarzt Dr. Bosse musste auf jegliche Ansprüche verzichten. Frau Käthe Bosse wird am 16.12.1944 im KZ Ravensbrück ermordet. (Am 22.8.2009 wurde zu ihrem Andenken vor dem Haus der alten Bosse-Klinik, Heubnerstraße, ein „Stolperstein“ verlegt.)

Korrigieren muss ich meine Lit-Angabe im letzten Beitrag. Fälschlich hatte ich geschrieben: Beate Meyer und Horst Gruner. Es muss heißen: Gruner, Wolf, Ein Historikerstreit? Die Internierung der Juden aus Mischehen in der Rosenstraße 1943, in: Zeitschrift für Ge­schichtswissenschaft [2004] , 52, 5-22. Mir ist es noch wichtig anzumerken, dass am Anfang des letzten Beitrages ich vergessen habe, das Wort "unüblich" als Zitat von Dir zu kennzeichnen. Ich würde es in diesem Zusammenhang nicht gebrauchen. Und zu guter Letzt: Ich habe eine "kreative WB Anwendung des Reichsleistungsgesetz" schreiben wollen. Herausgekommen ist ein verunglückter Satz. MfG --Detstum (Diskussion) 11:31, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich muss mich leider für einige Tage(?) auskoppeln: Mich hat eine fiebrige Erkältung erwischt, hoffentlich bin ich bald fit, noch vor einer geplanten Reise. --Surikate (Diskussion) 18:36, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Eine heiße Badewanne und gute Besserung. --Detstum (Diskussion) 10:20, 16. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Leider schlägt diesmal gar nichts an. So muss ich Deine Geduld wohl noch strapazieren. - Für eine Diskussion, die zielgerichtet zu einer Verbesserung der vorliegenden Version führen könnte, scheint es mir sinnvoll, direkt am Text zu arbeiten. Ich möchte Formulierungen hinterfragen, die Zweifel bei mir weckten und die Belegfrage nach sich ziehen - ich beschränke mich an dieser Stelle auf einen Satz --Surikate (Diskussion)

Entlassung[Quelltext bearbeiten]

Bereits Ende 1933 wurde dem „jüdisch versippten“ Chefarzt – ungeachtet der Belege für seinen Fronteinsatz im Ersten Weltkrieg und seiner seitdem bestehenden Schwerbeschädigung – gekündigt und Bosse musste das Paul-Ger­hardt-Stift Ende 1935 verlassen .

Leicht könnte man den Einschub weglassen, der die Assoziation zu den bekannten, aber hier nicht einschlägigen Berufsverbot-Gesetzen förmlich aufdrängt. Inhaltlich gehört dies besser zu „vor 1933“ beim Stichwort„Kriegseinsatz.
a) Der Einschub über Fronteinsatz... leitet die Gedanken sofort zu Frontkämpferprivileg und die einschlägigen Gesetze. b) Weder das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, noch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft enthalten jedoch die Entlassungsmöglichkeit für „jüdisch Versippte“. c) Auch das Gesetz für Beamtenanwärter ist auf Bosse nicht anwendbar. d) Das Kirchengesetz vom September 1933 betr. Geistliche und kirchliche Verwaltungsbeamte (Dokument VEJ 1/75) wäre imo auch nicht anwendbar. e) Überdies hätte eine derartige Bestimmung zwingend eine alsbaldige Entlassung geboten - nicht erst zwei Jahre später. f) Eine „elegante Lösung“ (bei der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft 1933 so praktiziert / ISBN 978-3-89244-797-9, S. 73) war die Nichtverlängerung von auslaufenden Verträgen. g) Dies könnte im Fall Bosse so gewesen sein - ist ein befristeter Vertrag belegbar? h) War die Eigenschaft „jüdisch versippt“ belegbar der Grund, den Vertrag nicht zu verlängern? i) Gab es andere Gründe, ggf. vorgeschobene? Belegbar? j) Wurde der Vertrag „gekündigt zum Ende 1935“ oder „nicht verlängert“? k) Welches Gremium war dafür verantwortlich? (Zu allen items Belege gemäß Wikipedia:Belege) MfG --Surikate (Diskussion) 16:20, 18. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Dass die heiße Badewanne nicht geholfen hat, ist bedauerlich.

Leider hast Du vollauf meine Skepsis bestätigt. Von Deinem Vorschlag,am Text zu arbeiten, halte ich überhaupt nichts. Erst einmal solltest Du meine Textbeiträge Dir noch einmal zu Gemüte führen - ein Antworten auf manch Deiner aufgeworfenen Fragen erübrigt sich dann. Dein Hauptdenkfehler ist der, dass Du das Nebeneinander von Willkür und Gesetzlchkeit (wobei Gesetzlichkeit nicht mit Rechtsstaatlichkeit verwechselt werden darf: Gesetzlichkeit ist oft nichts anderes als in Gesetzesform verpacktes Unrecht) nicht beachtest. So entgeht Dir der nationalsozialistische Furor - seit dem 30.1.33 staatlich gewollt - gegen alles "jüdische", indem Du auf gesetzliche Regelungen starrst und sie als Beleg einforderst. Gut ist das an dem Kündigungsprozess abzulesen. Der Vorstand "schafft" es mit scheinbar legalen Mitteln aus dem unbefristeten Arbeitsvertrag über eine Kündigung, die nur möglich ist auf Grund der Verhältnisse, einen Auflösungsvertrag mit erzwungener (Paul Bosse hätte sonst zum 31.12.34 gehen müssen) Zustimmung zu verwandeln. Dass dies Alles bereits einige Monate in der Luft lag, lässt sich daran ablesen, dass sich Paul Bosse schon im Sept. 33 um eine amtliche Bescheinigung für seinen Status als Frontkämpfer bemühte. (Nur zur Info: Der Vorstand der Paul-Gerhardt-Stiftung bestand bis auf einen NS-loyalen Pfarrer theologischerseits nur aus DC-Pfarrern bzw. aus deren Sympatisanten.) Zum Glück braucht man keinen Beleg dafür, wenn ein "jüdisch Versippter" im 3. Reich deswegen gekündigt wurde, auch 1933. Du könntest anzweifeln, dass Paul Bosse "jüdisch versippt" gewesen sei. Den Beleg dafür, findest Du im Netz: Im BA ist Käte Bosse als ermordete "Jüdin" aufgeführt. Man braucht sehr wohl hingegen Belege für die Behauptung, wenn gessagt wird, ein "Jude" bzw. ein "jüdisch Versippter" sei aus anderen Gründen als aus rassischen Gründen gekündigt worden. Ich glaube, wir kommen argumentativ nicht weiter. Da muss wohl jemand von wikipedia entscheiden. MfG --Detstum (Diskussion) 10:03, 19. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Der genauen Ablauf des Kündigungsprozesses, den Du vermutlich anhand von unveröffentlichten Dokumenten nachvollziehen kannst, ist hier nicht dargestellt und ist wohl auch an dieser Stelle regelgerecht (nach Wikipedia:Quellen und KTF) nicht darstellbar.
Deine Behauptung ("Zum Glück braucht man keinen Beleg dafür, wenn ein "jüdisch Versippter" im 3. Reich deswegen gekündigt wurde, auch 1933.") bestreite ich zumindest in dem Punkt, dass keinerlei Beleg erforderlich sei.
Ich will ja nicht ausschließen, dass radikale Antisemiten trotz Fehlens einer gesetzlichen Regelung dies versucht und unternommen haben. Mir ist aber noch keine entsprechende Aussage eines Fachhistorikers untergekommen, dass es 1933 häufig/massenhaft/regelmäßig zu Entlassungen von "jüdisch Versippten" gekommen sei. Daher wäre ein vernünftiger Beleg für den Einzelfall wichtig. - Weitere Punkte, die ich oben hinterfragte und wenig plausibel erscheinen, bleiben ebenfalls unbelegt.
"Von Wikipedia" wird hier gar nichts entschieden: Jeder, der Aussagen bemerkt, die ohne Beleg nicht stehenbleiben sollten, kann darauf auf der Diskussionsseite aufmerksam machen. Man kann auch Leser durch den Baustein "Belege fehlen" im Artikel darauf hinweisen; notfalls Unbelegtes auch entfernen.
Ich begnüge mich vorerst mit dem Hinweis hier: Belege fehlen MfG --Surikate (Diskussion) 14:26, 19. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hallo Surikate, Damit kann ich gut leben, vor allem weil ich davon überzeugt bin, dass hier dieser Beleg fehlen darf. Im Gegeneil: Wer hier einen Beleg fordert, hat grundsätzlich das Wesen des Nationalsozialismus nicht verstanden. Wenn von einem Kündigunggeschehen, in das 1933 ein "jüdisch Versippter" involviert ist, einen individuellen Beleg verlangt, unterschlägt das allgemeine und übermächtige Verfolgungsinteresse allem "Jüdischen" gegenüber. Allgemeines Verfolgungsinteresse und - in diesem Fall - "jüdische Versippung" sind hinreichende Belege, um die Kündigung als Folge antisemitischer Verfolgungsmaßnahmen zu bezeichnen. Wenn Du andere Gründe anführen willst, dann und nur dann musst Du diese durch individuelle Belege glaubhaft machen. Es ist schon seltsam, dass Du das Zitat aus Böhmer (1988) gelten lassen würdest als Beleg dafür, dass neben der "jüdischen Frau" noch andere, "viele Vorwürfe" gegen Paul Bosse vorlägen, um "neutral" zu berichten. (Die Frage der Seriösität dieses Zitats stelle ich jetzt nicht.) Vielmehr stelle ich die Frage, worauf wohl WBs OB Faber angespielt haben mag, den Böhmer zitiert, als er die "Respektierung damaliger parteipolitischer Interessen" einforderte. Was wohl anderes als dass das Paul-Gerhardt-Stift sich keinen "jüdisch versippten" Chefarzt leisten dürfe. Gerade in der Anfangszeit nach 1933 war man sehr schmallippig, wenn es darum ging, die tatsächlichen Beweggründe für eine Kündigung zu benennen. Man könnte diese Diskussion auch an Hand der Entwicklung von Böhmer (1983) üer B. (1988) und B. (2009) führen, an der Quellenlage hat sich seit 1946 nichts geändert, allerdings ist das spezielle Rechtfertigungsmotiv bei Böhmer zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Beschreibung, wie konkret der Arierparagraph angewandt wurde (auch mit einer Kündigung eines "jüdisch Versippten"im Sommer 33: http://www.schoah.org/schoah/wuerttemberg.htm. Ich weise noch einmal auf das von mir unvollständig angeführte Zitat (S. 124) hin: Gerlach, Wolfgang, Als die Zeugen schwiegen, Berlin 1993.

Abschließend möchte ich zu bedenken geben, dass es u.U. sinnvoll sein könnte, bisherige Untersuchungsergebnisse der Realität anzupassen und nicht die Realität den bisherigen Untersuchungsergebnissen. MfG --Detstum (Diskussion) 10:32, 20. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Du versteigst Dich jetzt sogar dazu, die Beweislast umzukehren. Wikipedia:Belege ist da eindeutig: Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.
Deine Einlassung "Wer hier einen Beleg fordert, hat grundsätzlich das Wesen des Nationalsozialismus nicht verstanden" ist eine dreiste Behauptung, die man auch als PA verstehen kann. Wer sich im Besitz der Wahrheit wähnt und darum leichten Herzens auf Belege verzichten zu können glaubt, verstößt gegen unverzichtbare Grundsätze der Wissenschaft. Für mich ist hier EoD. --Surikate (Diskussion) 16:42, 20. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]


Mir liegt am Ende der Diskussion viel daran, den Dissens zwischen Surikate und mir aus meiner Sicht deutlich herauszuarbeiten. Es geht um den fehlenden individuellen Beleg, der beweisen würde, dass Paul Bosse wegen seiner "jüdischen" Frau gekündigt wurde. Ich sage dagegen, es gibt einen - ich nenne es so - kollektiven Beleg, dass alle - in unterschiedlichem Maß - von den Nazis als jüdisch Klassifizierten (und dazu gehören auch "jüdisch Versippte") allgemeinen Verfolgungsmaßnahmen unterworfen waren und das schon seit dem 30.1.33. Deswegen muss sich einer aus dem Kollektiv der "Juden", der von sich sagt, er sei nicht verfolgt worden,heute die Frage gefallen lassen, wie sich das erklärt. D.h., den kollektiven Beleg erkennt Surikate nicht an: es müsse ein individueller Beleg sein. Die Feststellung, ich würde etwas ohne Beleg behaupten, müsste meiner Meinung nach so lauten, ich ersetze einen oftmals nicht zu erbringenden individuellen Beleg durch einen kollektiven Beleg, der den einzelnen Menschen aus diesem Kollektiv bis zum Beweis des Gegenteils das Recht gibt, zu sagen, sie seien von antisemitischen Verfolgungmaßnahmen betroffen. --Detstum (Diskussion) 10:52, 21. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Die Zähigkeit Surikates hat mich noch einmal manche der aufgeführten Belege lesen lassen. Und siehe da, in Särchen et al., S. 422 heißt es: "Seine aus einer angesehenen Wittenberger Familie stammende Frau Käthe Bosse war der Grund, dass er entgegen seiner ursprünglichen Absicht nicht mehr nicht mehr im Paul-Gerhardt-Stift bleiben konnte. Ausschlaggebend waren die jüdischen Wurzeln seiner Frau ..." Hoffentlich stört sich niemand daran, dass es statt "gekündigt wurde" "nicht mehr bleiben konnte" heißt. --Detstum (Diskussion) 18:03, 22. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Umstrukturierung[Quelltext bearbeiten]

Nach der Diskussion mit Surikate und auf eine Anregung Artregors hin, um unnötige Fragen nicht erst aufkommen zu lassen, habe ich mich entschlossen, den Absatz "Bosse-Klinik" aufzuspalten in "Bosse-Klinik 1936-1944" und in "Bosse-Klinik 1947-1996". So kann ich das komplizierte Kündigungsgeschehen besser einfangen, zudem gehört die anfängliche Geschichte der Bosse-Klinik rein logisch zu Paul Bosses Wirken. Ich habe mich bemüht, auch für die Ergänzungen, die ich vorgenommen habe, Belege anhzuführen. Nur einmal, beim Kündigungsgeschehen, musste ich mich selbst zitieren - ich hoffe, der Satz aus wikipedia gilt hier: Sind wissenschaftliche Publikationen nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden, etwa bei Themen mit aktuellem Bezug, kann auch auf nicht-wissenschaftliche Quellen zurückgegriffen werden, sofern diese als solide recherchiert gelten können. Für Letzteres bürge ich. Falls noch entscheidende Belege fehlen, kann ich diese beibringen, doch sollte ein Artikel nicht zu beleglastig sein. --Detstum (Diskussion) 23:45, 23. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Beim nochmaligen Lesen des Artikels mit "Belegaugen" habe ich gemerkt, es gibt für die Behauptung, dass der Auflösungsvertrag die Möglichkeit zur Klinikgründung beinhalte, keinen positiven Beleg. Es gibt nur ein Dokument, das man als "gereinigten" Auflösungsvertrag bezeichnen könnte. Dennoch spricht alles dafür, dass schon früh die Möglichkeit von Seiten des Paul-Gerhardt-Stiftes zur Klinikgründung in der Nachbarstraße (!) eingeräumt wurde. Mit der Planung des Umbaus muss noch 1934 begonnen sein, da dieser bereits Anfang Feb. 35 beendet war. Erste Geräte für die neue Klinik wurden nachweislich Jan. 35 vom Paul-Gerhardt-Stift erworben. Als sich das Paul-Gerhardt-Stift im Nov. 35 vor der Fürsorgeselle erklären muss wegen der Kündigung, heißt es dort: "Außerdem sind wir, um ihm [Bosse] den Übergang zu erleichtern, ihm soweit entgegengekommen, dass das Vertragsverhältnis ... um ein volles Jahr verlängert worden ist." D. h., es wurde über den "Übergang" geredet. Es fehlen in den Vorstandsprotokollen Hinweise darauf, dass zu einem späteren Zeitpunkt über die Klinikeröffnung (das ist der Übergang) geredet wurde. Der Einzige, der mit den "ausgehandelten" Ergebnissen lt. Vorstandsprotokoll unzufrieden war und im April 34 dagegen stimmte, war der stellvertr. Vorsitzende NS-OB Faber, der dies in einer gesonderten Protokollnotiz kundtat. --Detstum (Diskussion) 10:17, 24. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Eine notwendige Literaturangabe unter (8) wurde noch hinzugefügt: es geht um die KZ-Menschenversuche, in der Absicht, die Unwirksamkeit der örtlichen Sulfonamidbehandlung zu beweisen. --Detstum (Diskussion) 19:43, 24. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ronny Kabus?[Quelltext bearbeiten]

Mir ist aufgefallen, dass heute eine Ergänzung im Artikel getätigt wurde, die ich so nicht ganz nachvollziehen kann: „2014 wiederholt Ronny Kabus seine deutliche Kritk, wie die Rolle von Paul Bosse in den beiden Veröffentlichungen von 1983 und 1988 dargestellt wird“.

Wer oder was ist Ronny Kabus? Zusammenhanglos wurde dieser Satz eingefügt, zudem mit einer nach WP:Q eigentlich ungeeigneten Quelle. Vielleicht könnte man diese Ergänzung umformulieren und mit einer geeigneten Quelle belegen. Oder, was vielleicht noch besser wäre, diese Ergänzung einfach weglassen? Einen echten Mehrwert für den Artikel scheint diese Ergänzung eh nicht darzustellen. Lieber Gruß, --Saliwo (Diskussion) 15:26, 5. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Hallo, eigentlich hat sich die Antwort erübrigt - Artregor hat diesen eingefügten Satz verworfen, ihm reicht offensichtlich der eine Satz zur historischen Beurteilung. Du liegst also ganz richtig. Ich bin zwar anderer Meinung, kann es aber nachvollziehen. - Ronny Kabus ist ein Historiker, der noch zu DDR-Zeiten über Wittenberger Bürger, die von den Nazis als jüdisch klassifiziert worden sind, geforscht und 88/89 eine bedeutende Ausstellung hierüber zusammengestellt hat. Und das will etwas heißén - darüber hat er die Arbeitserlaubnis in der DDR verloren. (In der Literaturliste habe ich übrigens R. Kabus zitiert, auch als Bod-Buch).
Eine allgemeine Norm ist notwendig und sinnvoll, aber nur, wenn es auch individuelle Ausnahmen gibt, aber vielleicht ist das schwer zu realisieren. LG--Detstum (Diskussion) 17:30, 5. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
ich habe deine Antwort eingerückt, ist besser zuzuordnen) Hallo, nein, es dreht sich nicht darum, was ihm (also Artregor) "reicht" oder was ihm nicht "reicht", sondern Artregor hält sich nur an den enzyklopädischen Stil, und der sieht nunmal vor, dass man nicht mitten im Fließtext den Leser mit einer bis dahin nicht im Text vorgekommenen Aussage, in dem Fall Ronny Kabus, konfrontiert. Da gehört dann mindestens eine kurze Erklärung vorangestellt, beispielsweise "der in der DDR bekannte Schriftsteller Ronny Kabus.." (nur ein Beispiel, mit fällt da jetzt nichts besseres ein) hätte der Ergänzung viel besser gestanden. Wenn dann auch noch eine nach WP:Q geeignete Quelle deine Aussage belegt hätte (und das ist nur in Ausnahmefällen eine Quelle von BoD), dann hätte Benutzer:Artregor auch ganz bestimmt nicht deine Ergänzung zurückgesetzt. Das ist es, was man hier lernen muss: Es dreht sich darum und nur darum, dass wir enzyklopädische Artikel schreiben, frei von eigenen Meinungen und auch frei davon, was wir als wichtig oder unwichtig erachten. Das ist das Wesen der Neutralität. Das muss beherzigt werden, dann klappt es. Wir schreiben an einer Enzyklopädie, und kein Buch oder Prosaliteratur. Das ist der große Unterschied, den musst du verinnerlichen, dann klappt alles ganz reibungslos. Lieber Gruß, --Saliwo (Diskussion) 18:20, 5. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Was ich eben erst sehe, Artregor ist ja dein Mentor. Umso besser, er wird dich sicher gut betreuen, nur verinnerliche die Ratschläge, die er dir gibt und lese nicht darüber hinweg. Er ist ein guter Wikipedianer, halte ihn dir warm. --Saliwo (Diskussion) 18:26, 5. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Hallo, Was soll ich da noch sagen, wo Du so auf Artregor stehst? Ich habe mir ihn ausgesucht. LG --Detstum (Diskussion) 20:38, 5. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Ich habe diesen Versionsunterschied noch nicht gesichtet, aus folgenden Gründen:

  • Formulierung „In der Literatur wird nahegelegt“ – soll das eine Distanzierung von der Literatur sein, wieso wird so eine Formulierung gewählt?
  • „Paul Bosses Umsicht und Können“ – tönt nicht sehr neutral und als Quelle ist Paul Bosse selbst angegeben

Für einmal kann ich das ohne Einblick in die Literatur nicht berichtigen (bzw. bestätigen). Könnte der Autor das nochmals ansehen? Besten Dank --= (Diskussion) 21:13, 17. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

  • In der angeführten Literaturstelle heißt es: "Gerichtlich angeordnete Sterilisierungsoperationen durften nur von persönlich dazu benannten Ärzten durchgeführt werden... In Wittenberg durften nur Dr. Bosse und Dr. Korth im Paul-Gerhardt-Stift diese angeordneten Operationen bei Männern ausführen". Gerade auf dem Gebiet der Zwangssterilisationen muss man sehr vorsichtig formulieren, solange keine eindeutigen Beweise da sind. Paul Bosse hat wahrscheinlich zwangssterilisiert. Aber warum spricht hier der Autor von der Berechtigung zur Zwangssterilisation und nicht davon, dass diese Beiden tatsächlich zwangssterilisiert haben? Nur von Letzterem (Korth) sind eigene Auskünfte über vorgenommene Zwangssterilisationen vorhanden. Paul Bosse hat sich trotz Aufforderung dazu nicht geäußert.
  • Autor der angegebenen Quelle ist in der Tat Paul Bosse - allerdings ist es eine sehr seriöse: Deutsche Medizin. Wochenschrift. Es ist nicht nur meine Kommentierung: Für seine Verdienste bei jenem Unglück erhielt er 1936 eine besondere Auszeichnung des DRK (siehe Ehrungen). Ich könnte andere Literaturstellen anführen, doch die DMW schien mir die reputabelste. Die Verdienste, die er sich dabei erwarb, waren so groß, dass in der Wittenberger Bevölkerung es ernstlich für mögich gehalten wurde, dass die Nationalsozialisten ihn als "jüdisch Versippten" protegierten. Die Literatur ist nur voll des Lobes über ihn, was das Unglück angeht. Ich habe kein Problem damit, aus "Umsicht und Können" "Geschick" zu machen - darin ist sein Organisationstalent und sein chirurgisches Können aufgehoben. Beste Grüße --Detstum (Diskussion) 21:01, 18. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für die umfangreichen und überzeugenden Erklärungen! Unterdessen wurde der Artikel ja von jemand anderem gesichtet. Vielleicht könnte man den zweiten Punkt noch zusätzlich mit einer nicht von P.B. stammenden Quelle belegen (in der sein Beitrag zur Rettung der Unglücksopfer von dritter Seite gelobt wird)? Beste Grüße, --= (Diskussion) 22:24, 19. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Hallo, ich habe die Anregung aufgenommen, vielen Dank. Ich habe eine Stelle aus Böhmer zitiert, wo er nicht umhin kommt, mit "Hochachtung" zu sprechen, und es dennoch fertig bringt, Paul Bosse herabzuwürdigen. Beste Grüße --Detstum (Diskussion) 13:27, 22. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Eine Seitenangabe im Text, statt im Einzelnachweis[Quelltext bearbeiten]

Hallo Detstum, schaust Du bitte mal, wohin die freischwebende Angabe, Grasbbe, S. 97, am Ende des Abschnitts #Vor 1933 geschoben werden könnte. Danke, --Wi-luc-ky (Diskussion) 09:38, 10. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

Änderung erfolgt so gut es geht. Hilferuf bei #Nationalsozialismus, die volatile Anm. betreffend, jetzt Anm. 16, Verweis auf Anm. 16 im Text. --Detstum (Diskussion) 13:01, 10. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]
Danke, Detstum. EN-16-Verweis schaue ich mir gern heute etwas später an. Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 13:09, 10. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für die Hilfe und Gruß! --Detstum (Diskussion) 21:37, 10. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]
Danke, Detstum, habe das mit der Vorlage:Anker (und dem neutralen und kurzen Namen „OP-Bücher“) gelöst. Einen Nachteil bringt diese Lösung freilich: Man kann von EN 16 nicht mehr in den eingeklammerten Satz zurückspringen, von dem aus eben zum Anker gesprungen wurde. Dies wäre nur mir einer Mehrfachreferenzierung möglich. Das davorstehende allgemeine „s. u.“ sollte mit einem Abschnitt verlinkt werden, wenn möglich. [[#Kontroverse um die Kündigung|s. u.]] wäre wohl das Gemeinte.
Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 22:05, 10. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]