Diskussion:Paul Glees

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:908:F17:35C0:815:D39B:5740:B324 in Abschnitt Anerkennung des deutschen NS-Eherechts?
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Anerkennung des deutschen NS-Eherechts?

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"Sie heirateten in Großbritannien, weil Mischehen in den Niederlanden nicht geschlossen werden durften." - Das ist eine irritierende Aussage. Ich würde einmal vermuten, dass das Eheverbot durch die Nürnberger Gesetze in den Niederlanden berücksichtigt wurde, weil die Verlobten internationalprivatrechtlich als deutsche Staatsangehörige nach deutschen Eherecht zu behandeln waren. Die zitierte Aussage 'klingt' aber nach einem niederländischen Verbot (wobei, wenn meine Vermutung zutrifft, es natürlich peinlich ist, die Nürnberger Gesetze nicht als Verstoß gegen den niederländischen Ordre public zu behandeln und unberücksichtigt zu lassen). --2A02:908:F17:35C0:815:D39B:5740:B324 14:14, 23. Feb. 2023 (CET)Beantworten