Diskussion:Peremptorische Einrede

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 95.33.102.46 in Abschnitt Verjährung eine rechtsvernichtende Einwendung?
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Der Begriff "Einrede" ist für den nicht juristisch Gebildeten unklar[Quelltext bearbeiten]

tut mir leid, dass ich hier "mosern" muss, aber als Nicht-Jurist (durchaus Akademiker) bin ich nicht in der Lage, den Begriff "Einrede" richtig zu verstehen. Ist es eine Sache wie "Protest" oder "Weigerung" ??

Aufklärung tut hier bitter Not!

Danke

JK -- Kampmannpeine 12:54, 17. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Lieber JK, der Artikel zu den Einwendungen ist viel besser verständlich. Siehe insbesondere die Übersicht und die Beispiele zu den Einwendungen und Einreden. (nicht signierter Beitrag von 95.33.102.46 (Diskussion) 17:42, 27. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Verjährung eine rechtsvernichtende Einwendung?[Quelltext bearbeiten]

Zit.:"Die bekannteste peremptorische Einrede ist die Einrede der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB)" - Handelt es sich bei der Verjährung tatsächlich um eine rechtsvernichtende Einwendung? Der Anspruch bleibt doch bestehen und ist nur nicht mehr gerichtl. durchsetzbar. Es handelt sich doch dabei um eine rechtshemmende Einwendung. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Einwendung#Einreden_.28Rechtshemmende_Einwendungen.29 Einer der beiden Artikel sollte angepasst werden. (nicht signierter Beitrag von 95.33.102.46 (Diskussion) 17:42, 27. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten