Diskussion:Personenkontrolle
ich vermisse den nicht-staatlichen Aspekt der Personenkontrolle,
z.B. bei Industrie-Unternehmen (Werkschutz) oder auch bei Flughäfen.
siehe auch:
Rechte des Kontrollierten?
[Quelltext bearbeiten]Mich würde interessieren, welche Rechte ein von Amtsträgern Kontrollierter hat. Darf er von der Polizei beispielsweise erfahren, warum er kontrolliert wird? Was ist die Gesetzesgrundlage für solche Personenkontrollen? (Bei Leibesvisitation z.B. wird diese Perspektive etwas ausführlicher berücksichtigt.)
Müsste es im zweiten Satz des Artikels anstelle von "Identifikation" nicht richtigerweise "Identifizierung" heißen, wenn man die Artikel in der Wikipedia zu diesen beiden Begriffen
Ich habe folgende Frage: Darf die Polizei Personen ohne Anfangsverdacht kontrollieren? (nicht signierter Beitrag von JanetteMichel (Diskussion | Beiträge) 20:46, 10. Nov. 2013 (CET))
- Land, Örtlichkeit, Bauwerk? --93.133.72.236 22:07, 10. Nov. 2013 (CET)
Rechtliches?
[Quelltext bearbeiten]Mir fehlt im Artikel der Hinweis auf das rechtliche, wie das z.B. in Deutschland gehandhabt wird und das es z.B. in jedem Bundesland unterschiede gibt. AFAIK ist eine verdachtsunabhängige Personenkontrollen in BW und Bayern z.B. erlaubt. Der Artikel ist daher ausbauungswürdig. --78.43.182.10 03:16, 17. Jun. 2014 (CEST)