Diskussion:Pflegehelfer (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 46.207.226.96 in Abschnitt Verlängerung der Ausbildung auf 1,5 Jahre
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Verlängerung der Ausbildung auf 1,5 Jahre[Quelltext bearbeiten]

Hier wäre eine Quellenangabe sehr interessant. Wer plant eine Verlängerung? Soll es für bereits ausgebildete PH - verpflichtend oder freiwillig - Fortbildungen geben im Bereich Kinder- & Jugendlichenpflege? Bei der Behindertenarbeit ist das fraglich, da es Fach- und Diplomsozialbetreuer für Behindertenarbeit gibt, sprich Grundqualifikation in der Pflegehilfe und danach Spazialisierung auf Behindertenarbeit. Selbiges gilt ja auch für Altenarbeit und Familienarbeit. Die PH-Qualifikation in den Sozialbetreuungsberufen (mit Ausnahme Behindertenbegleitung) dient nur einer gesetzlichen Grundlage nach dem GuKG, welche den Sozialbetreuuern Mitarbeit in Pflege ermöglicht. Die berufsspezifische Qualifikation wird somit hauptsächlich in den auf den PH aufbauenden Weiterqualifikationen gelehrt. Daher wäre es sehr interessant zu erfahren wie das geplant ist. Vor allem da in Österreich die Länder zuständig sind und es lange genug gedauert hat, bis alle Bundesländer eine einheitliche Regelung geschaffen haben. (nicht signierter Beitrag von 46.207.226.96 (Diskussion) 21:19, 3. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Überarbeitung nötig[Quelltext bearbeiten]

Der Beitrag über Sozialbetreuungsberufe und UBV ist rechtlich und inhaltlich falsch. Die Sozialbetreuungsberufe gehören in eine eigene Seite, da sie eigenständige Berufe sind. Die UBV hat nichts mit Pflegehilfe, sondern ausschließlich mit Behindertenarbeit zu tun. Sozialbetreuer können nicht allgemein als Pflegehelfer arbeiten, sondern nur Sozialbetreuer Behindertenarbeit und Altenarbeit. Kathegorien gehört geändert, da diese Berufe keine Lehrberufe sind im Sinne der Lehre. Es fehlen auch Quellenangaben zu einzelenen Berechtigungen und gesetzlichen Grundlagen. --MAU 22:15, 31. Jan. 2013 (CET)