Diskussion:Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz

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Hallo Thomas S.[Quelltext bearbeiten]

Die "zusätzliche Betreuungsleistungen" (=Lemma) bringen 460 EURO ein. Davon (!) muss man nicht (!)

Tagespflege
Nachtpflege
Kurzzeitpflege

bezahlen bzw. die kann man nicht über diese "zusätzlichen Betreuungsleistungen" abrechnen - so steht es jetzt aber im Artikel! Auf diese drei Leistungen hat jeder häuslich Gepflegte Anspruch, auch wenn er die 460 EURO nicht erhält! --Dr.cueppers 13:38, 16. Jul 2006 (CEST)

Er kann aber die 460 für diese Leistungen verwenden wenn er möchte, z.B. wenn der reguläre Leistungsanspruch auf diese Leistungen bereits ausgeschöpft wurde. Andererseits kann man als zus. Betreuungsleistung kein zusätzliches Pflegegeld erhalten. Letzteres hätte man aus deiner Änderung falsch herauslesen können. Gruß--Thomas S.Postkastl 13:54, 16. Jul 2006 (CEST)