Diskussion:Pflegenote

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Falsches Lemma

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Eine Verschiebung des Artikels über Pflegenoten zum Lemma Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste ist unbegründet und inhaltlich falsch, außerdem völlig unzweckmäßig.

Die Verschiebung auf das neue Lemma erfolgte ohne jegliche Begründung, eine vorherige Diskussion hätte grobe Fehler vermeiden helfen können. Pflegenoten und die Qualitätsprüfungen sind etwas von einander verschiedenes. Die Pflegenoten basieren zwar in der Regel auf den Ergebnisses der Qualitätsprüfunmgen durch den MDK, müssen aber nicht. Grundlage für Pflegenoten können auch Gutachten von anderen Stellen sein. Die weitern von dem Benutzer Aaaah vorgenommenen Veränderungen gehören inhaltich nicht zu dem Thema Qualitätsprüfungen. Der Benutzer versucht, den Inhalt der Transparenzvereinbarungen in den Artikel einzuarbeiten. Die Qualitätsprüfungen richten sich jedoch gar nicht nach den Transparenzvereinbarungen, sondern nach eigenständigen Richtlinien. Auch das ist ein gewichtiges Indiz dafü, dass die beiden Thematiken voneinander zu trennen sind. Andererseits hat der Benutzer Aaaah die Erklärung, was Pflegenoten sind, emliminiert, so dass nunmehr die Darstellung, was Pflegnoten sind, weggefallen ist. Diese groben Fehler zeigen, dass bei der richtigen Bezeichnung des Lemmas große Sorgfalt gefordert ist. Die von dem Benutzer vorgenommen Veränderungen sind daher zu revidieren.

Ich plädiere für zwei Lammata: Pflegnoten und Qualitätsprüfungen, wobei die groben inhaltlichen Fehler bei der Darstellung der Qualitätsprüfungen zu berichtigen sein werden. --Arpinium 18:12, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Vorstehender hiesiger Erstautor behauptet falsch, dass dafür eine Begründung fehlte. Am 10. Mär. 2011, 14:57, hieß es
"Aaaah hat „Pflegenote“ nach „Qualitätsprüfung durch die Medizinischen Dienste“ verschoben: Pflegenote nur umgangssprachliche und einseitige Benennung. Redir von Pflegenote bleibt erhalten."
Sein Anliegen, diesen Namen als Verweis auf ein zugegeben kompliziertes Verfahren zu erhalten, war damit vollkommen berücksichtigt. Allerding auch seine fehlerhafte Benennung des Lemmas korrigiert. Dies hat er nun selbst rückgängig gemacht genau so, wie er den Hinweis darauf entfernte, woher er wesentliche Bestandtteile des Artikels hierher kopiert hat (PflegeWiki).
Dass die so fälschlich genannten Pflegenoten ohne eine Qualitätsprüfung zustande kommen könnten, sollte der Autor aber bitte nicht suggerieren. Für das Lemma gilt recht eindeutig dessen gesetzliche Benennung und nicht diese tendenziöse Gewichtsverschiebung einer überwiegend bürokratischen Papiererhebung hin zur behaupteten Begutachtung von Pflege. Deshalb: nach „Qualitätsprüfung durch die Medizinischen Dienste“ verschieben (nach dem SGB XI benannt).
Mein Vorschlag für die Einleitung lautet nach wie vor:
"Die Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste sollen mindestens jährlich die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen (die so genannte Ergebnisqualität) von Altenpflegeheimen oder Sozialstationen testen. Dabei wird nach einem festen Raster vorgegangen und die Prüfungsergebnisse werden einheitlich, auch öffentlich, dargestellt. Die Qualitätsprüfungen nach § 114ff des SGB XI (Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung) finden als Regelprüfung oder Wiederholungsprüfung mindestens einmal im Jahr oder als Anlassprüfung statt."
---- aaaah (post ?),  10:45, 14. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Dass das Lemma falsch sei, ist völlig abwegig. Pflegenoten sind Pflegenoten und Qualitätsprüfungen sind Qualitätsprüfungen. Für jeden Begriff gibt es eigenständiges Lemma. So einfach ist das. Es besteht nicht der geringste Anlass, die Dinge unnötig zu verkomplizieren. --Arpinium 14:09, 14. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Die unbegründete Änderung von Arpinium wurde von mir rückgängig gemacht. Denn "abwegig" ist hier kein Sachargument. Diese Noten sind die Ergebnisdarstellung einer ganz bestimmten Form von Qualitätsprüfungen aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift. Dann ist wohl eher die das Lemma. Durch deinen Revert des QS-Bausteins vesuchst du, Benutzer Arpinum, nur einer Diskussion auszuweichen. Bitte unterlasse hier solche Versuche. ---- aaaah (post ?),  18:55, 14. Mär. 2011 (CET)Beantworten


Um wieder zur Versachlichung beizutragen:

  • Gesetzliche Grundlage der Qualitätsprüfungen: § 114§ 114a SGB XI,
    dazu vom GKV-Spitzenverband hat unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) aufgrund § 114 a Abs. 7 SGB XI beschlossen: Qualitätsprüfungs-Richtlinien
  • Gesetzliche Grundlage für die Pflegenoten: § 115 Abs. 1 a SGB XI,
    dazu vom GKV-Spitzenverband, der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aufgrund § 115 a Satz 4 SGB XI vereinbart: Pflege-Transparenzvereinbarungen

Es gibt also verschiendene rechtliche Regelungen zu den Qualitätsprüfungen einerseits und zu den Pflegenoten andererseits; die jeweiligen untergesetzlichen Bestimmungen wurden von unterschiedlichen Beteiligten geschaffen. --Arpinium 23:48, 14. Mär. 2011 (CET)Beantworten





Richtigeres Lemma: Pflege-Qualitätssicherungsgesetz - PQsG

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Ein Gesetz sollte nicht hinter einer Namensneuschöpfung eines der Verhandlungspartner versteckt werden. Dabei geht es um Verhandlungen zwischen Leistungserbringern (Pflegediensten u.ä.) einerseits und -abnehmern (Mitgliedern der Pflegekassen und den Abwicklern der Geldtransfers, den Pflegekassen, als deren Vertretern.)Es gibt aber die neue gesetzliche Grundlage. Deshalb wäre eine Verschiebung nach Pflege-Qualitätssicherungsgesetz wahrscheinlich am sinnvollsten. Die umstrittenen "Pflegenoten" sind schließlich nur eine Ergebnisdarstellung der im Gesetz festgelegten neuartigen externen Qualitätsprüfungen. Sie können in einem Unterabschnitt dargestellt werden.

Es macht keinen Sinn, den QS-Baustein hier zu entfernen, so lange über solche Grundfragen keine Einigkeit besteht. Das grundlose Entfernen des BS wird hier bei WP Vandalismus genannt. ---- aaaah (post ?),  10:31, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Pflegenoten kommen auf klarer rechtlicher Grundlage zustande und sind bisher von der Rechtsprechung übewiegend für rechtmäßg angesehen worden, wenn auch eine Grundsatzentscheidung des BSG noch aussteht. Der Benutzer mag sein Wissen zur Qualitätssicherung in den Pfleegeinrichtungen und zu den Qualitätsprüfungen unter den entsprechenden Lemmata einbingen. Unter das Lemma Pflegenoten gehört es nicht. Wenn er sich auf das Pflegequalitätssicherungsgesetz (BGBl. I 2001 S. 2320). bezieht, so enthält dieses nicht das Geringste zu Pflegenoten bzw. zur verbraucherfreundlichen Darstellung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen. --Arpinium 14:02, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Zur Frage, warum der umgangssprachliche Begriff Pflegenote nicht ein eigenes Lemma bekommen sollte? Meines Erachtens sind zwei Varianten zum Vorgehen möglich: a) jemand erklärt, was diese Noten wozu aussagen (und damit evtl. auch, was nicht) . In diesem Artikel ist das bisher nicht erkennbar. Oder
b) die Noten, und die Aussagen über sie, sind Teil eines Artikels über das gesamte Prüfverfahren. Diesen Weg schlage ich zur Zeit vor und habe entsprechend erweitert. Der Grund dafür liegt in der eindeutigen gesetzlichen Grundlage für das gesamte Verfahren. Die gibt es schließlich. Die Erweiterungen wurden ohne Grund von Arpinium entfernt. Das heißt bei WP Vandalismus, denn es verhindert /soll verhindern eine Diskussion über die Verbesserung.
So, im Zustand, wie von Arpinium angeboten, blieb unklar, ob der Artikel irgend einem Leser weiterhilft. Zweifel, weil ja nur auf die Transparenz-Richtlinien verwiesen wird, ohne dass das eigentliche Verfahren erläutert wird. Das Prüfungsverfahren wird in der Öffentlichkeit massiv in Zweifel gezogen. Artikel und Lemma bedürfen dringend einer Aufarbeitung. Verhindert wird das von Arpinium. Warum sich Arpinium dagegen "wehrt", ist unerklärlich. Fr. Grüße ---- aaaah (post ?),  8:39, 16. Mär. 2011 (CET)
Die persönlichen Anwürfe des Benutzers Aaaah sind hier deplaziert. Im Übrigen vermisse ich intellektuelle Redlicheit bei demselben Benutzer, wenn er seine Behauptungen lediglich stets wiederholt, ohne auf vorgetragene Gegenargumente einzugehen. Das trifft etwa auf die, wie von mir oben ausgeführt, zu diffenzierenden gesetzlichen Grundlagen für die Qualitätsprüfungen und für die Pflegenoten zu. --Arpinium 16:06, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Wenn da ein persönl. Angriff wäre, hättest du recht. Aber du revertierst hier ohne Angabe eines realen Grundes = Vandalismus. Du wirst niemandem erklären können, wo zwischen den Paragrafen 114 - 120 des selben Gesetzes, dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, eine differenzierende Betrachtung der gesetzlichen Grundlagen erforderlich sein könnte. Du machst ohne Begründung aus einem etwas umfassenderen Artikel dazu (Gesetzesziel, Bestandteile, Ergebnisdarstellung) eine ziemlich knappe sinnfreie Nennung eines umgangssprachlichen Ausdrucks, den du mit dem Verweis auf einen nicht erklärte Referenz, zu erklären suchst. Kein Hinweis auf das zugehörige Verfahren. Hm? Wo liegt der Gewinn? Bevor du nochmal revertierst, erlaube mir den Hinweis, dass es für jeden Admin sehr schwer sein wird, darin dann keinen Vandalismus mehr zu erkennen. Das ist für dich und die WP aber kein Fortschritt. Es führt unter Umständen nur zu einer Sperre deiner Mitarbeit. ---- aaaah (post ?),  20:09, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Die Konsequenz deiner Argumentation wäre, alle Aspekte, die mit der Pflegeversicherung zusammenhängen, in einem einzigen Artikel darzustellen. Es gibt bei Wikipedia aber das wunderbare Mittel, dass man Artikel und Begriffe miteiander verlinken kann. Hier wird von dem Artikel Pflegenote auf die Qualtitätsprüfungen verlinkt

Die von dir genannten §§ 114 bis 120 sind nicht aus dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, sondern aus dem SGB XI. Die Pragraphen wurden durch Artikel 1 Nr. 23 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz vom 9. September 2001 in das SGB XI eingefügt. § 115 SGB XI in der Fassung des Pflege-Qualitätssicherungsgesetz enthält Vorschriften zu der Darstellung der Prüfungsergebnisse gegenüber den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern, also den Kostenträgern der Pflege.

Sieben Jahre später wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 der Abs. 1a in § 115 SGB XI hinzugefügt. Dadurch wurden erstmalig besondere Regelen dafür geschaffen, die Qualtität und die Leistungen von Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, also den Verbrauchern gegenüber verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen.

Die Qualitätsprüfungen haben eine Kontrollfunktion mit dem Ziel der Sicherstellung einer ausreichenden Qualität der Pflege. Davon unterscheiden sich die Pflegenoten, mit denen die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen angesprochen werden. Die Noten sollen ihnen dabei helfen, sich einen Überblick über die Pflegeeinrichtungen zu verschaffen, wenn sie eine solche in Anspruch nehmen müssen. Die unterschiedlichen Zwecke wie die unterschiedlichen Zielgruppen sprechen für die Trennung der Thematiken. Das kommt letztlich auch in der Gesetzesgeschichte zum Ausdruck.

Ich habe hier bereits auf den Umstand hingewiesen, dass es für Qualitätsprüfungen und für die Darstellung der Ergebnisse für die Verbraucher jeweils sehr umfangreiche untergesetzliche Regelungen für die unterschiedlichen Themenkomplexe in Form der Qualitäts-Prüfungsrichtlinien und der Transparenzvereinbarungen gibt. Bei der Erstellung der Prüfberichte nach § 115 Abs. 1 SGB XI und der Veröffentlichung der Transparenzberichte nach § 115 Abs. 1a SGB XI handelt es sich um voneinander getrennte Verfahren.

Um die Pflegenoten zu finden, wird auf die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen zurückgegriffen. Allein dardurch besteht eine Verbindung zwischen Pflegenoten und Qualitätsprüfungen. Für das Verständnis beider Themen ist es aber keinesfals zwingend erforderlich, sich mit dem jeweils anderen Thema auseinanderzusetzen. Das ist letztlich der gewichtigste Grund, der gegen deinen Vorschlag für die Zuammenlegung beider Artikel spricht.

Dein Vorschlag, die alle genannten Aspekte unter unter dem Lemma Pflege-Qualitätssicherungsgesetz darzustellen, geht völlig an der Sache vorbei. --Arpinium 22:16, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Hi, so allmählich verrätst du uns ja doch noch, woher die Ergebnisse stammen, von den Qualitätsprüfungen. Es freut mich, wieviel du jetzt doch akzeptierst. Wäre ja irgendwie seltsam, wenn die Pseudonoten nur mit dem Würfel ermittelt werden. Den Vorteil der getrennten Darstellung habe ich trotzdem noch nicht erkannt. Grins. Nur, dass im Gesetz der von dir bevorzugte Name Pflegenote nicht vorkommt, hast du uns jetzt noch verheimlicht. Aber wir lernen ja alle noch etwas. Überlege doch noch mal, ob hier eine gemeinsame Darstellung nicht sinnvoller wäre. Auch wenn das bei komplexeren Regelungen als beim Pflege-Qualitätssicherungsgesetz sonst nicht immer klappt. Deshalb gibt es beim Strafgesetzbuch sicher auch verschiedene WP-Artikel für Raubkopien, Beleidigungen oder Mord. ---- aaaah (post ?),  23:46, 17. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich entnehme deiner Überheblichkeit, dass du meine früheren Beiträge offenbar nicht zu Kenntnis genommen oder nicht verstanden hast. --Arpinium 00:35, 18. Mär. 2011 (CET)Beantworten