Diskussion:Poena naturalis
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von PiCoSam in Abschnitt Überarbeitung des Artikels
Überarbeitung des Artikels
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Artikel komplett überarbeitet. Die Aussagen konnten m.E. so nicht stehen gelassen werden, ich habe sie aber sicherheitshalber nur ausgeblendet. Vielleicht können Sie mit Belegen wieder übernommen werden.
- "vorsätzlich oder fahrlässig vollendete Tat" ergibt keinen Sinn. Jeder Straftatbestand setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Auch bei einer nur beendeten Tat ist eine poena naturalis denkbar, vermutlich auch beim Versuch.
- Zu den Beispielen: Es liegt bei Krankheit, geringer Lebenserwartung des Täters etc. nach Jakobs schlicht Unglück aber keine poena naturalis vor.
- Die fehlende Kodifizierung lässt sich für Deutschland zumindest so nicht bestätigen.