Diskussion:Politische Verfolgung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 82.83.87.156 in Abschnitt Homosexualität und Ausleben der Homosexualität
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Satz-Logik[Quelltext bearbeiten]

"Verfolgung wegen einer politischen Überzeugung" meint dann laut weiterem Text eigentlich die Überzeugung des Verfolgers, da ja der Verfolgte wegen Rasse, Religion etc. verfolgt wird laut Artikel - unveränderliche Merkmale... Also wäre jemand, der wegen seiner Politik verfolgt wird, eigentlich kein polit.V, da er seine Meinung ja ändern kann? :-) --217.188.229.112 00:49, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Was ist Verfolgung?[Quelltext bearbeiten]

Diese Frage ist aus einem kleinen Disput zwischen mir und Benutzer Kopilot entstanden- Ich habe das Wort "Verfolgung" aus der Definition von Antijudaismus herausgelöscht, mit folgender Begründung: "Der Begriff "Verfolgung" ist gleichbedeutend mit der bereits oben erwähnten Benachteiligung/Ausgrenzung, vgl. Artikel Christenverfolgung erster Satz"" er darauf: "Man kann sicher auch Diskriminieren schon als Verfolgen sehen, in der Regel wird darunter aber das aktive Bedrohen verstanden, also z.B. Zwangstaufen, Zwangsdisputationen, Talmudverbrennungen, Judeneide etc." Beide verbleiben, ich mit einer schwach und er mit einer unbegründeten Behauptung, und ich konnte selbst nach einer 2-stündigen Recherche keine Antwort darauf finden... Selbst die Brockhaus-Enzyklopädie spart diese Antwort ganz bewusst aus, dort steht nämlich nur, was ein "Verfolgter" ist: "Jemand der Aufgrund seiner politischen Einstellung, Rasse, Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe durch Gewaltmaßnahmen in seinem Leben und/oder seiner persönlichen Freiheit gefährdet ist." Auch in der Genfer Flüchtlingskonvention steht nur: "Die Bezeichnung ""Flüchtling"" findet auf jede Person Anwendung, die [...] aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will." Artikel 33GG detto. Die ominöse "Verfolgung" wird nirgends genauer erläutert. Also: Was ist das Wesen der Verfolgung? Was macht Verfolgung zur Verfolgung? Gehören rassistische Gesetzgebungen dazu, oder zählt nur physische Gewalt als Verfolgung? Ist es evtl. eine Art Strafverfolgung, die Gesetzen folgt, die den Menschenrechten widersprechen? Und natürlich eine Quelle, um das Problem aus der Welt zu schaffen, wäre auch von nöten. Danke und lg --Florian Wicher (Diskussion) 21:03, 21. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Homosexualität und Ausleben der Homosexualität[Quelltext bearbeiten]

Mit dem Satz

"Damit wäre auch Verfolgung aufgrund von Homosexualität ein Asylgrund, jedoch wird diesem Grund selten stattgegeben."

stehe ich unkommentiert auf Kriegsfuß, denn nach dem BAMF ist politische Verfolgung wie folgt definiert:

"Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen."

Soll heißen: WENN das MERKMAL der Homosexualität staatlich verfolgt würde, wäre es eine politische Verfolgung, würde nur - und das ist die Regel - das Ausleben der Homosexualität verfolgt werden, so setzte dies nicht am Merkmal, sondern am Vollzug an, was nicht unter eine politische Verfolgung fiele (es wird auch der Vollzug eines homosexuellen Aktes zwischen eigentlich heterosexuell orientierten Menschen unter Strafe gestellt und eine homophile Neigung als solches ist nicht relevant). In dem Kontext mag die Differenzierung unerheblich wirken, aber nachvollziehbar dürfte es dann werden, wenn man berücksichtigte, daß in Illinois und damit auch in Chicago immer noch der außereheliche Sexualverkehr strafrechtlich verfolgbar wäre. Wenn die Auslegung der TAZ hier übertragen würde, wären damit alle Einwohner ("Ehebruch" ist auch strafrechtlich relevant)Illinois [USA] grundsätzlich als in Deutschland asylberechtigt ansehbar, falls Illinois ein souveräner Staat wäre. Der zitierte Beitrag in der TAZ differenziert hier nicht, was aber dazu führt, daß eine Strafverfolgung des Vollzuges homosexueller Handlungen mit Homosexualität als Merkmal gleichgesetzt wird, da für die Folgerung unabdingbar, was unsachgemäß ist und ggf. sogar unter Ziffer 2 des Pressekodex anzusiedeln wäre.

Verständlicher dürfte dies werden, wenn man berücksichtigt, welche Folgen die verallgemeinerte Argumentation in der TAZ für nationales Recht hätte, wenn daraus geltendes Recht erwüchse, denn dann wäre jede strafrechtliche Verfolgung von Tatbeständen, welche auf "unverfügbare Merkmale" zurückzuführen wäre, gemäß TAZ eine politische Verfolgung. Es reichte schon die Rückführbarkeit auf ein physiologisch erhöhtes Aggressionspotential, um die strafrechtliche Verfolgung von Sachbeschädigung, Körperverletzung und Tötung im Affekt als politische Verfolgung qualifizieren zu können, naturgemäß erhöhter Testosteronspiegel bei Männern z.B. . In letzter Konsequenz brächte das nahezu die gesamte Strafverfolgung zu Fall.--82.83.87.156 10:38, 7. Jan. 2016 (CET)Beantworten